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Die Clemens Müller AG, Dresden

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Rüstungsproduktion nur sehr zögerlich und statt dessen wurden in den ersten Monaten<br />

des Jahres 1940 vor allem die von einer Streichung bedrohten zivilen Inlandsaufträge<br />

mit besonderem Nachdruck bearbeitet. 69 Dass sich die Anlieferung der für die<br />

Wehrmachtsfertigung notwendigen Maschinen verzögerte, bot dann den geeigneten<br />

Vorwand, auch nach dem Erzeugungsverbot weiter Nähmaschinen für den deutschen<br />

Markt zu produzieren. So stellt die <strong>Clemens</strong> <strong>Müller</strong> <strong>AG</strong> Ende April einen<br />

Ausnahmeantrag und erhielt daraufhin eine bis Ende Juli befristete Genehmigung. Aber<br />

auch danach ging trotz des Verbots die Produktion der Nähmaschinenabteilung nur<br />

geringfügig zurück. Zwischen August und Dezember 1940 wurden im<br />

Monatsdurchschnitt 1.152 Nähmaschinen und damit lediglich um 348 Stück weniger als<br />

im gleichen Zeitraum des Jahres 1939 hergestellt. 70 Damit war der Anteil der<br />

Nähmaschinensparte am Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahr zwar abgefallen, betrug<br />

aber immerhin noch ca. 31%. 71 Möglich war dies zum einen, durch die gleichbleibend<br />

hohen Exporte, deren Anteil am Gesamtumsatz von 37% auf 41,9% angestiegen und bei<br />

denen der Umsatz um lediglich 15.000 Reichsmark geringer war als 1939. Zum anderen<br />

fiel aber trotz der verminderten Stahlzuteilung auch der Inlandsabsatz nicht in dem<br />

Maße ab, wie dies eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Leider geht aus den Quellen<br />

nicht hervor, mit welchen Bezugsrechten die <strong>Clemens</strong> <strong>Müller</strong> <strong>AG</strong> den dafür benötigten<br />

Stahl bestellte. Ein Teil davon war sicherlich mit Kontrollnummern der Handwerker<br />

und öffentlichen Bedarfsträger belegt. Durchaus möglich ist allerdings auch, dass durch<br />

Einsparungen bei den für den Export produzierten Maschinen Material frei wurde, und<br />

darüber hinaus auch der Lagerbestand bei Kriegsbeginn relativ hoch war. Dass nicht nur<br />

die <strong>Clemens</strong> <strong>Müller</strong> <strong>AG</strong> das Herstellungsverbot unterlief, belegt die im November 1941<br />

69<br />

Besprechung auf Grund der in Aussicht stehenden Einstellung der Nähmaschinen Fabrikation für das<br />

Inlandsgeschäft am 18.4.1940, Sächs. HStA. <strong>Dresden</strong>, Best 11662 Nr. 48.<br />

70<br />

Untersuchungen über die Rentabilität der Nähmaschinen Fertigung vom 30.6.1941, Sächs. HStArch.<br />

<strong>Dresden</strong>, Best. 11662, Nr. 48.<br />

71<br />

Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 6.2.1941; Sächs. HStArch. <strong>Dresden</strong>, Best. 11662, Nr. 46<br />

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