Die Clemens Müller AG, Dresden
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In der Tat prämierten auch die Stahlkontingentierung vor allem diejenigen Nachfrager,<br />
die sich an die Ziele des nationalsozialistischen Staats anpassten. So erhielten nicht nur<br />
eine Reihe von Wirtschaftsgruppen 3 feste Zuteilungen, sondern auch den verschiedenen<br />
öffentlichen Nachfragern 4 von Fertigerzeugnissen wurden Kontingente zugesprochen<br />
und schließlich der für den Export benötigte Stahl den verarbeitenden Unternehmen in<br />
voller Höhe zugeteilt. 5 <strong>Die</strong> Vergabe von Kontingenten an Nachfrager von<br />
Fertigerzeugnissen aus Eisen und Stahl ermöglichte es der verarbeitenden Industrie,<br />
noch zusätzliche Bezugsrechte 6 zu erhalten. Der Druck, der durch die<br />
Stahlkontingentierung ausgeübt wurde, war damit wohl abhängig von der Höhe des für<br />
die erwünschte Produktion zugestandenen Verarbeitungskontingents. Reichte dieses<br />
nicht aus, unterlagen die betroffenen Unternehmen den von János Kornai formulierten<br />
Gesetzen einer Engpassökonomie und waren zu einer Anpassung gezwungen. 7 <strong>Die</strong>s<br />
bedeutete einerseits die Hortung von Rohstoffen andererseits aber auch die Substitution<br />
von Stahl und/oder die Anpassung des Güterausstoßes an den Bedarf der mit<br />
Bezugsrechten bestellenden Nachfrager.<br />
Verschiedene unternehmenshistorische Untersuchungen, die sich mit Maschinenbauern<br />
im Nationalsozialismus befassen, gehen der Frage der Einschränkung des<br />
unternehmerischen Handlungsspielraums im Nationalsozialismus nach. 8 Einig ist man<br />
3<br />
So gingen Zuteilungen an die Wirtschaftsgruppen Maschinen- und Kesselbau, Schiffbau, Klein- und<br />
Straßenbahnen, Kraftfahrzeugindustrie, Eisen schaffende Industrie und Bergbau.<br />
4<br />
Wehrmacht, Vierjahresplan, sonstiger öffentlicher Bedarf.<br />
5<br />
Anweisung zur Anordnung 22 „Auftragsregelung“ vom 20.2.1937, Wirtschaftsarchiv Darmstadt<br />
Abt.6/1957.<br />
6<br />
Im Rahmen der Stahlkontingentierung gab es bis 1945 verschiedene Arten von Bezugsrechten. Anfangs<br />
erfolgte eine Kennzeichnung der Aufträge durch so genannte Kontrollnummern, die von den<br />
Auftraggebern auf den Bestellungen vermerkt wurden. Ab 1941 waren diese Kontrollnummern nur gültig<br />
wenn zugleich eine so genannte Eisenmarke der Bestellung beigefügt wurde. Ab Oktober 1942 trat dann<br />
ein neues System in Kraft, bei dem Eisenscheine und Eisenübertragungsscheine als Bezugsrecht<br />
fungierten.<br />
7<br />
Kornai, János: Economics of Shortage. Volume A, Amsterdam u.a: 1980, S. 38f; 104ff.<br />
8<br />
Kampmann, Tobias: Vom Werkzeughandel zum Maschinenbau. Der Aufstieg des<br />
Familienunternehmens W. Ferd. Klingelnberg Söhne 1900-1950, (=Zeitschrift für<br />
Unternehmensgeschichte Beiheft 82), Stuttgart: 1994; Gehrig, Astrid: Nationalsozialistische<br />
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