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Die Clemens Müller AG, Dresden

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In der Tat prämierten auch die Stahlkontingentierung vor allem diejenigen Nachfrager,<br />

die sich an die Ziele des nationalsozialistischen Staats anpassten. So erhielten nicht nur<br />

eine Reihe von Wirtschaftsgruppen 3 feste Zuteilungen, sondern auch den verschiedenen<br />

öffentlichen Nachfragern 4 von Fertigerzeugnissen wurden Kontingente zugesprochen<br />

und schließlich der für den Export benötigte Stahl den verarbeitenden Unternehmen in<br />

voller Höhe zugeteilt. 5 <strong>Die</strong> Vergabe von Kontingenten an Nachfrager von<br />

Fertigerzeugnissen aus Eisen und Stahl ermöglichte es der verarbeitenden Industrie,<br />

noch zusätzliche Bezugsrechte 6 zu erhalten. Der Druck, der durch die<br />

Stahlkontingentierung ausgeübt wurde, war damit wohl abhängig von der Höhe des für<br />

die erwünschte Produktion zugestandenen Verarbeitungskontingents. Reichte dieses<br />

nicht aus, unterlagen die betroffenen Unternehmen den von János Kornai formulierten<br />

Gesetzen einer Engpassökonomie und waren zu einer Anpassung gezwungen. 7 <strong>Die</strong>s<br />

bedeutete einerseits die Hortung von Rohstoffen andererseits aber auch die Substitution<br />

von Stahl und/oder die Anpassung des Güterausstoßes an den Bedarf der mit<br />

Bezugsrechten bestellenden Nachfrager.<br />

Verschiedene unternehmenshistorische Untersuchungen, die sich mit Maschinenbauern<br />

im Nationalsozialismus befassen, gehen der Frage der Einschränkung des<br />

unternehmerischen Handlungsspielraums im Nationalsozialismus nach. 8 Einig ist man<br />

3<br />

So gingen Zuteilungen an die Wirtschaftsgruppen Maschinen- und Kesselbau, Schiffbau, Klein- und<br />

Straßenbahnen, Kraftfahrzeugindustrie, Eisen schaffende Industrie und Bergbau.<br />

4<br />

Wehrmacht, Vierjahresplan, sonstiger öffentlicher Bedarf.<br />

5<br />

Anweisung zur Anordnung 22 „Auftragsregelung“ vom 20.2.1937, Wirtschaftsarchiv Darmstadt<br />

Abt.6/1957.<br />

6<br />

Im Rahmen der Stahlkontingentierung gab es bis 1945 verschiedene Arten von Bezugsrechten. Anfangs<br />

erfolgte eine Kennzeichnung der Aufträge durch so genannte Kontrollnummern, die von den<br />

Auftraggebern auf den Bestellungen vermerkt wurden. Ab 1941 waren diese Kontrollnummern nur gültig<br />

wenn zugleich eine so genannte Eisenmarke der Bestellung beigefügt wurde. Ab Oktober 1942 trat dann<br />

ein neues System in Kraft, bei dem Eisenscheine und Eisenübertragungsscheine als Bezugsrecht<br />

fungierten.<br />

7<br />

Kornai, János: Economics of Shortage. Volume A, Amsterdam u.a: 1980, S. 38f; 104ff.<br />

8<br />

Kampmann, Tobias: Vom Werkzeughandel zum Maschinenbau. Der Aufstieg des<br />

Familienunternehmens W. Ferd. Klingelnberg Söhne 1900-1950, (=Zeitschrift für<br />

Unternehmensgeschichte Beiheft 82), Stuttgart: 1994; Gehrig, Astrid: Nationalsozialistische<br />

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