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G E S C H Ä F T S B E R I C H T 20II - WOBAU Magdeburg

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Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem<br />

ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden. In den personal-<br />

bezogenen Rückstellungen ist die Rückstellung für Altersteilzeit enthalten. Die W erte für den Erfül-<br />

lungsrückstand werden aus der Wertguthabenkontenführung entnommen. Es wird eine Sterbe- und<br />

Invaliditätswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die erwarteten Lohnsteigerungen betragen 1 %. Gemäß<br />

§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wur de das insolvenzgeschützte Altersteilzeitguthaben mit den V erpflichtungen<br />

aus Altersteilzeit verrechnet. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde über die Restlaufzeit<br />

der Altersteilzeit je Mitarbeiter mit einem Zinssatz zwischen 3,8 % und 4,5 % abgezinst.<br />

Verpflichtungen aus Altersteilzeit bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 2.149. Diese wurden<br />

mit Deckungsvermögen (T€ 1.153) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen<br />

wurden verpfändete Bankguthaben bei der Nord LB klassifiziert.<br />

Die Aufwendungen in Form von Zinszuführungen betragen T€ 58 und sind im Finanzergebnis unter<br />

dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.<br />

Die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr . 1 HGB wurde in Höhe<br />

von T€ 888 gebildet und beinhaltet bereits ausgelöste Instandhaltungsaufträge sowie Sicherungsmaßnahmen<br />

die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden.<br />

Für Straßenausbaubeiträge ist eine Rückstellung für anfallende Aufwendungen in Höhe von T€ 397<br />

gebildet. Die Rückstellung weist 25 % der zu erwartenden Gesamtkosten der von der Stadt <strong>Magdeburg</strong><br />

angekündigten Straßenbaumaßnahmen aus sowie V orankündigungen mit den voraussichtlichen<br />

Straßenausbaubeiträgen. In dieser Höhe werden tatsächliche Aufwendungen erwartet.<br />

Für folgende langfristige Rückstellungen wur de von dem W ahlrecht des Artikels 67 Abs. 1 Satz 2<br />

EGHGB Gebrauch gemacht. Die sich daraus ergebene Überdeckung der Rückstellungen stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

ÜBERDECKUNG RÜCKSTELLUNGEN<br />

| IMPULSE 2011 – FÜR DIE MENSCHEN, FÜR DIE STADT<br />

Langfristiger Anteil<br />

zum 31.12.2011<br />

in €<br />

Überdeckung der<br />

Rückstellung zum 31.12.2011<br />

in €<br />

Schadensersatz an Versorger wegen vorzeitiger<br />

Beendigung langfristiger Lieferverträge 321.897 28.690<br />

Rückstellung Entschädigungsleistungen 2.300.000 532.825<br />

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