G E S C H Ä F T S B E R I C H T 20II - WOBAU Magdeburg
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Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem<br />
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden. In den personal-<br />
bezogenen Rückstellungen ist die Rückstellung für Altersteilzeit enthalten. Die W erte für den Erfül-<br />
lungsrückstand werden aus der Wertguthabenkontenführung entnommen. Es wird eine Sterbe- und<br />
Invaliditätswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die erwarteten Lohnsteigerungen betragen 1 %. Gemäß<br />
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wur de das insolvenzgeschützte Altersteilzeitguthaben mit den V erpflichtungen<br />
aus Altersteilzeit verrechnet. Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde über die Restlaufzeit<br />
der Altersteilzeit je Mitarbeiter mit einem Zinssatz zwischen 3,8 % und 4,5 % abgezinst.<br />
Verpflichtungen aus Altersteilzeit bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 2.149. Diese wurden<br />
mit Deckungsvermögen (T€ 1.153) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen<br />
wurden verpfändete Bankguthaben bei der Nord LB klassifiziert.<br />
Die Aufwendungen in Form von Zinszuführungen betragen T€ 58 und sind im Finanzergebnis unter<br />
dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten.<br />
Die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr . 1 HGB wurde in Höhe<br />
von T€ 888 gebildet und beinhaltet bereits ausgelöste Instandhaltungsaufträge sowie Sicherungsmaßnahmen<br />
die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden.<br />
Für Straßenausbaubeiträge ist eine Rückstellung für anfallende Aufwendungen in Höhe von T€ 397<br />
gebildet. Die Rückstellung weist 25 % der zu erwartenden Gesamtkosten der von der Stadt <strong>Magdeburg</strong><br />
angekündigten Straßenbaumaßnahmen aus sowie V orankündigungen mit den voraussichtlichen<br />
Straßenausbaubeiträgen. In dieser Höhe werden tatsächliche Aufwendungen erwartet.<br />
Für folgende langfristige Rückstellungen wur de von dem W ahlrecht des Artikels 67 Abs. 1 Satz 2<br />
EGHGB Gebrauch gemacht. Die sich daraus ergebene Überdeckung der Rückstellungen stellt sich wie<br />
folgt dar:<br />
ÜBERDECKUNG RÜCKSTELLUNGEN<br />
| IMPULSE 2011 – FÜR DIE MENSCHEN, FÜR DIE STADT<br />
Langfristiger Anteil<br />
zum 31.12.2011<br />
in €<br />
Überdeckung der<br />
Rückstellung zum 31.12.2011<br />
in €<br />
Schadensersatz an Versorger wegen vorzeitiger<br />
Beendigung langfristiger Lieferverträge 321.897 28.690<br />
Rückstellung Entschädigungsleistungen 2.300.000 532.825<br />
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