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Vom Anspruch zur Wirklichkeit (PDF, 990 kB) - Landschaftsverband ...

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Vor etwa zehn Jahren hatten wir in<br />

der AGpR noch große Sorge, die Weiterentwicklung<br />

der psychiatrischen<br />

Krankenhäuser zu „Gesundheitszentren“<br />

könnte zu unseren Lasten<br />

gehen. Ich weiß bis heute nicht, ob<br />

diese Sorge überhaupt zu Recht bestanden<br />

hat. Jetzt stehen aber die Zeichen<br />

des <strong>Landschaftsverband</strong>es unverkennbar<br />

auf Intensivierung der Kooperation.<br />

Statt Rivalität zum Schaden des Anderen<br />

sehe ich eher das Bestreben, gemeinsam<br />

mit den SPZ-Vereinen und<br />

weiteren Hilfeanbietern in den Regionen<br />

zu gemeinsamen Angeboten zu<br />

kommen. Das haben meine Vorredner<br />

ebenfall bereits ausgeführt, und es<br />

hat mich in dieser Sicht sehr bestätigt.<br />

Was ich eben über wirtschaftliche<br />

Notwendigkeiten gesagt habe, gilt für<br />

die gemeindepsychiatrischen Träger<br />

ebenso wie für Krankenhäuser und<br />

Krankenhausabteilungen. Auch für<br />

uns in den SPZ wird das Kostensparen<br />

mühsamer und hässlicher, und ob die<br />

Eingliederungshilfe für Behinderte<br />

langfristig mit der gleichen gesellschaftlichen<br />

Akzeptanz und den entsprechenden<br />

Geldmitteln versehen<br />

sein wird wie jetzt, ist keineswegs sicher.<br />

Fazit: Ganz im Sinne Klaus Dörners<br />

gibt es <strong>zur</strong>zeit eine Chance, durch<br />

Verbundlösungen sowohl die Versorgung<br />

zu verbessern als auch die eigene<br />

wirtschaftliche Situation.<br />

Die Sicht der Kostenträger<br />

Was uns Leistungserbringern als<br />

Sparzwang begegnet, ist auf Seiten<br />

der Leistungsträger natürlich nichts<br />

anderes - auch sie stehen unter Einsparungsdruck.<br />

Das gilt für die Kran-<br />

Nils Greve<br />

kenkassen ebenso wie für die Sozialhilfeträger,<br />

die Integrationsämter, die<br />

Arbeitsverwaltung usw..<br />

Aber ebenso wie wir haben auch die<br />

Kostenträger kein Interesse daran,<br />

dass die Versorgung ihrer Hilfeempfänger<br />

unter den Einsparungen leidet.<br />

Dies übrigens nicht zuletzt aus ökonomischen<br />

Gründen: In vielen Fällen<br />

wird es durch eine un<strong>zur</strong>eichende<br />

Versorgung letztlich ja teurer - denken<br />

Sie etwa an lange Krankenhausaufenthalte<br />

oder Heimunterbringungen<br />

- wenn die ambulanten Hilfen<br />

nicht ausreichen oder wenn die schon<br />

erwähnten „blutigen Entlassungen“ zu<br />

langfristigen Behinderungen führen.<br />

Ich sehe wiederum zwei Konzeptionen,<br />

die dieses scheinbare Paradoxon<br />

lösen sollen, also „mehr Qualität bei<br />

weniger Kosten“:<br />

Erstens: „ambulant vor stationär“,<br />

da ambulante Hilfen grundsätzlich erheblich<br />

preiswerter sind. Ambulante<br />

Hilfen müssten dafür aber so ausgebaut<br />

und ausgestattet werden, dass<br />

sie wirksam helfen können und dadurch<br />

stationäre Unterbringungen<br />

vermeiden oder vermindern. Wenn<br />

das gelingt, kann eine gehaltene oder<br />

sogar verbesserte Qualität der Versorgung<br />

mit Einsparungen verbunden<br />

werden. Das ist ja auch die Grundlage<br />

der Konzeption, die das Rheinische<br />

Sozialamt mit der Hochzonung verfolgt.<br />

Übrigens ist die Differenz zwischen<br />

ambulanter und stationärer Vergütung<br />

bei der Eingliederungshilfe ja<br />

nicht so sehr groß; bei den SGB V-<br />

Leistungen ist sie dagegen derzeit<br />

enorm, und das ist ausgesprochen<br />

schädlich, weil das ambulante System<br />

für intensive Behandlungsmaßnahmen<br />

nicht taugt.<br />

- 28 - <strong>Vom</strong> <strong>Anspruch</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wirklichkeit</strong> - Das SPZ als Basis des Gemeindepsychiatrischen Verbundes

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