Nachhaltige Verkehrskonzepte für die Stadt der Zukunft - KfW
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34 Mittelstands- und Strukturpolitik Nr. 43<br />
Aufgabenträger bestimmte Regieaufgaben übertragen haben. Dies sind neben <strong>der</strong> Tarifabstimmung<br />
unter an<strong>der</strong>em auch <strong>die</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Nahverkehrspläne.<br />
Kasten 1: Der Nahverkehrsplan als zentrales Planungsinstrument im ÖPNV<br />
Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Planungsinstrument <strong>der</strong> Aufgabenträger <strong>für</strong> den ÖPNV. Er soll<br />
<strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> eine bedarfsorientierte und finanziell realistische Ausgestaltung des ÖPNV schaffen.<br />
Auf kommunaler Ebene beschränkt sich <strong>der</strong> Nahverkehrsplan meist auf den ÖSPV, da <strong>die</strong> Aufgabenträger<br />
<strong>für</strong> den SPNV in <strong>der</strong> Regel auf regionaler Ebene o<strong>der</strong> bei den Län<strong>der</strong>n angesiedelt sind. Für<br />
den ÖSPV ergibt sich <strong>die</strong> Verpflichtung zur Aufstellung eines Nahverkehrsplans aus § 8 (3) PBefG.<br />
Die Landesnahverkehrsgesetze verpflichten Kreise, kreisfreie Städte o<strong>der</strong> Zweckverbände zur Aufstellung<br />
<strong>die</strong>ser Pläne. Nach den Bestimmungen des PBefG sind sie mit den Verkehrsunternehmen abzustimmen.<br />
Ziele, Mindestinhalte und Aufstellungsverfahren werden in den Nahverkehrsgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geregelt.<br />
Die Aufgabenträger können mit dem Nahverkehrsplan Einfluss auf <strong>die</strong> Gestaltung des ÖPNV<br />
nehmen und ihre Aufgaben im Rahmen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge wahrnehmen. Zur Daseinsvorsorge gehört<br />
vor allem <strong>die</strong> Sicherstellung einer ausreichenden Be<strong>die</strong>nung <strong>der</strong> Bevölkerung mit ÖPNV-<br />
Leistungen. Was eine ausreichende Be<strong>die</strong>nung ist, überlässt <strong>der</strong> Gesetzgeber dem Aufgabenträger.<br />
Die Landesnahverkehrsgesetze machen nur allgemeine Vorgaben. Meistens gehören dazu <strong>die</strong> Versorgung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinheit, soziale Belange, Verkehrsentlastung, Umweltschutz sowie landesplanerische<br />
und wirtschaftliche Aspekte.<br />
Der Nahverkehrsplan ist in seiner Außenwirkung nicht unmittelbar rechtlich verbindlich. Das macht ihn<br />
zu einem relativ flexiblen Instrument. Er dokumentiert den Willen des Aufgabenträgers, ein bestimmtes<br />
ÖPNV-Angebot umzusetzen. Mit dem Nahverkehrsplan legt er seine Ziele und Vorstellungen dar und<br />
kommuniziert sie an<strong>der</strong>en Akteuren und Interessengruppen (Verkehrsunternehmen, Bürger und Fahrgäste,<br />
Verbände, Wirtschaft, Arbeitnehmer). Damit werden Transparenz und Mitwirkung sichergestellt.<br />
Der Nahverkehrsplan <strong>die</strong>nt auch <strong>der</strong> Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern sowie den meist<br />
auf regionaler Ebene o<strong>der</strong> bei den Län<strong>der</strong>n angesiedelten Aufgabenträgern und Managementorganisationen<br />
<strong>für</strong> den SPNV. Inhalte des Nahverkehrsplans und <strong>der</strong> Ablauf <strong>der</strong> Aufstellung sind in den<br />
meisten Nahverkehrsgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> weitgehend vorgegeben.<br />
Zu den üblichen Inhalten gehören unter an<strong>der</strong>em:<br />
• Zieldefinition: Welche verkehrspolitischen Ziele werden verfolgt? Welche Funktion soll <strong>der</strong> ÖPNV<br />
dabei haben? Will ein Aufgabenträger den ÖPNV als Aufgabenträger aktiv selber gestalten o<strong>der</strong><br />
<strong>die</strong>se Rolle den Verkehrsunternehmen überlassen?<br />
• Zielkonkretisierung und Anfor<strong>der</strong>ungsprofil: Vorgabe messbarer quantitativer Ziele und Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
• Bestandsaufnahme und Mängelanalyse: Das vorhandene ÖPNV-Angebot ist planerisch zu<br />
dokumentieren. Außerdem ist zu analysieren, inwieweit es den grundlegenden Zielsetzungen entspricht.<br />
Dazu gehört <strong>die</strong> Darstellung des Bestandes und <strong>der</strong> Entwicklung des<br />
Fahrgastaufkommens sowie des Bestandes und <strong>der</strong> angestrebten Entwicklung <strong>der</strong> ÖPNV-Netze.<br />
Ebenso sind Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur und <strong>der</strong> konkurrierende<br />
Verkehr (beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> MIV) einzubeziehen.<br />
• Prognose <strong>der</strong> voraussichtlichen Entwicklung: Zu prognostizieren sind <strong>die</strong> Rahmenbedingungen,<br />
wie z. B. <strong>die</strong> Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung, und darauf aufbauend <strong>die</strong> Verkehrsentwicklung<br />
selbst. Dabei sollten soziale, rechtliche, stadt- und raumplanerische sowie finanzielle<br />
Belange berücksichtigt werden.<br />
• Qualitäts- und Umweltstandards: Die Aussagen des Nahverkehrsplanes zu den angestrebten<br />
Standards müssen konkret und im Vergabeprozess operationalisierbar sein. Qualitätsstandards<br />
müssen durch Aufgabenträger und/o<strong>der</strong> Verkehrsunternehmen mit vertretbarem Aufwand beeinflussbar<br />
und steuerbar sein.<br />
• Tarifgestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftstarifen.