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Nachhaltige Verkehrskonzepte für die Stadt der Zukunft - KfW

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40 Mittelstands- und Strukturpolitik Nr. 43<br />

• Das Finanzierungssystem ist unübersichtlich und seine Logik teils nur schwer, teils gar<br />

nicht zu durchschauen.<br />

• Das Finanzierungssystem ist nicht wettbewerbsneutral. Finanzhilfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschaffung<br />

von Fahrzeugen o<strong>der</strong> Komponenten sowie <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung von Bau, Erweiterung und Umrüstung<br />

von Betriebshöfen begünstigen <strong>die</strong> Verkehrsunternehmen, <strong>die</strong> bereits im Markt<br />

aktiv sind.<br />

• Die Finanzierung erfolgt überwiegend aufwandsorientiert statt anreizorientiert. Dadurch<br />

entstehen hohe Mitnahmeeffekte und Fehlsteuerungen. Es bestehen zu wenige Anreize,<br />

das Verkehrsangebot zu verbessern, zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen, Kosten einzusparen<br />

o<strong>der</strong> mit dem verfügbaren Budget mehr Verkehrsleistungen zu erbringen.<br />

• Eine systematische Steuerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> ist wegen <strong>der</strong> Verschiedenartigkeit <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>maßnahmen und Eingriffsebenen schwierig.<br />

Die diagnostizierten Schwächen in <strong>der</strong> Finanzierung des ÖPNV legen nahe, dass <strong>die</strong> von <strong>der</strong><br />

EU eingeleitete Öffnung des ÖPNV-Marktes <strong>für</strong> den kontrollierten Wettbewerb <strong>die</strong> Effizienz<br />

nur dann wesentlich verbessern wird, wenn gleichzeitig auch das Finanzierungssystem weiter<br />

reformiert wird. Die Finanzhilfen sollten <strong>die</strong> Entstehung eines funktionsfähigen Wettbewerbs<br />

zwischen den Verkehrsunternehmen unterstützen und mit Anreizen zu mehr Kosteneffizienz<br />

und Qualitätsverbesserungen verbunden sein. Die Gewährung von Finanzhilfen <strong>für</strong><br />

den ÖPNV sollte daher mit erfolgsorientierten Kriterien verknüpft werden. Dies könnte im<br />

Verhältnis Aufgabenträger - Verkehrsunternehmen zum Beispiel dadurch geschehen, dass<br />

<strong>die</strong> Verkehrsverträge als Anreizverträge ausgestaltet werden, <strong>die</strong> neben einer festen Vergütung<br />

<strong>für</strong> ein Grundangebot leistungsbezogene Prämien vorsehen. Diese können anhand<br />

messbarer Kriterien, wie zum Beispiel Fahrgastzahlen, Verkehrsleistung in Pkm o<strong>der</strong> Einnahmen<br />

aus Beför<strong>der</strong>ungsentgelten, festgelegt werden. In mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n wurden<br />

bereits Reformen <strong>der</strong> Finanzierung des ÖPNV auf den Weg gebracht. 44 Der Anwendbarkeit<br />

leistungsbezogener Kriterien dürften jedoch an Grenzen stoßen. Zum einen wird es immer<br />

Unsicherheit darüber geben und Verhandlungssache sein, welche Mittelausstattung ein Verkehrsunternehmen<br />

zur Aufrechterhaltung eines Grundangebotes benötigt. Zum an<strong>der</strong>en<br />

kann es im Einzelfall we<strong>der</strong> sinnvoll noch gerechtfertigt sein, in Städten o<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teilen, in<br />

denen <strong>die</strong> Nachfrage, z. B. aufgrund eines Bevölkerungsrückgangs, sinkt, <strong>die</strong>s den Verkehrsunternehmen<br />

durch Kürzung <strong>der</strong> Leistungszulage anzulasten.<br />

44 Deutsches Institut <strong>für</strong> Urbanistik (Hrsg., 2005), S. 12 ff. sowie Transport und Technologie Consult<br />

GmbH, Wuppertal Institut <strong>für</strong> Klima, Umwelt und Energie (2003).

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