Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser
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2.2 Grundzüge des Vertrages<br />
<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />
Mit dem <strong>EWR</strong>-Vertrag verfolgten die Mitgliedsstaaten das Ziel, auf der Grundlage<br />
des für die völkerrechtliche <strong>EWR</strong>-Rechtsordnung rezipierten "relevanten EG-<br />
Rechts" untereinander die vier Freiheiten des EWG-Vertrages zu verwirklichen und<br />
enger in angrenzenden Politikbereichen wie Forschungs-, Umwelt-, Bildungs-, und Sozialpolitik<br />
zusammenzuarbeiten. Doch fand ein Richtungswechsel statt. Zunächst ging<br />
es um eine auf Dauer angelegte Alternative zur EG-Mitgliedschaft. Waren die EFTA-<br />
Staaten zunächst noch von einer durch sektorielle Ausnahmen relativierte Teilnahme am<br />
Binnenmarkt bei gleichzeitigen Mitentscheidungsrechten ausgegangen, erwies sich dies<br />
bald als Illusion. Auf Drängen des größeren Verhandlungspartners wurde gegen Ende<br />
der Vertragsverhandlungen die <strong>EWR</strong>-Konstruktion so sehr einer EG-Mitgliedschaft<br />
angenähert, dass von einem befriedigenden, auf Dauer akzeptierbaren Gleichgewicht<br />
zwischen materiellem und institutionellem <strong>EWR</strong>-Recht nicht die Rede sein kann. 8<br />
(a) Materielles <strong>EWR</strong>-Recht<br />
Das <strong>EWR</strong>-Abkommen umfasst eintausend Seiten, von denen 129 Artikel die allgemeinen<br />
Best<strong>im</strong>mungen für den <strong>EWR</strong> darstellen. Der Rest besteht aus 22 Anhängen<br />
und 47 Protokollen.<br />
Teil I gibt Ziele und Grundsätze vor, Teil II und III übern<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> wesentlichen<br />
die vier Grundfreiheiten des EG-Vertrages (Warenverkehrsfreiheit, Freizügigkeit, freier<br />
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Teil IV beinhaltet Wettbewerbs- und sonstige<br />
gemeinsame Regeln (Vorschriften für Unternehmen und Staatliche Beihilfen) und Teil<br />
V Horizontale Best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit den vier Freiheiten (Sozialpolitik,<br />
Verbraucherschutz, Umwelt, Statistik und Gesellschaftsrecht). Teil VI schließt das ma-<br />
8 Bruha, Staats- und völkerrechtliche Grundfragen einer <strong>EWR</strong>-Mitgliedschaft Liechtensteins, LJZ 1992, 2<br />
ff, <strong>im</strong> Nachfolgenden kurz: Bruha, Grundfragen.<br />
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