Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser
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<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />
st<strong>im</strong>mung sei <strong>im</strong> EG-Recht seit Ablauf der Übergangsfrist für unbedingt und hinreichend<br />
best<strong>im</strong>mt gehalten worden und habe somit Direktwirkung. Wegen des Homogenitätsprinzips<br />
und der Gleichbehandlung <strong>im</strong> <strong>EWR</strong> müsse aber auch Art. 16 <strong>EWR</strong>-<br />
Abkommen als unbedingt und hinreichend best<strong>im</strong>mt angesehen werden. Damit hat der<br />
EFTA-Gerichtshof aber keine Direktwirkung angenommen, wie sie der EuGH für das<br />
Gemeinschaftsrecht entwickelt hat. 32<br />
(ii) Finanger 33<br />
Nach norwegischem Recht entfällt die Zahlungspflicht des Versicherers grundsätzlich,<br />
wenn ein Beifahrer eines alkoholisierten Lenkers bei einem Unfall verletzt<br />
wird, sofern jener erkannte oder erkennen musste, dass eine Alkoholisierung vorlag und<br />
wenn zwischen dem Zustand des Lenkers und dem Unfall ein Kausalzusammenhang<br />
besteht. Die 20-jährige Kl. Veronika Finanger war mit einem angetrunkenen Fahrer<br />
mitgefahren und bei einem Unfall schwer verletzt worden. Die Versicherungsgesellschaft<br />
lehnte jede Zahlung unter Hinweis auf die norwegische Rechtslage ab. Das norwegische<br />
Berufungsgericht sprach der Kl. trotz der genannten Rechtslage Ersatz zu,<br />
wobei es wegen Selbstverschuldens eine Kürzung um ein Drittel vornahm. Der EFTA-<br />
Gerichtshof hielt zwar die strittige Best<strong>im</strong>mung des norwegischen Rechts für mit den<br />
einschlägigen Motorfahrzeugversicherungs-Richtlinien für unvereinbar. Da es sich aber<br />
<strong>im</strong> Ergebnis um einen Fall horizontaler Direktwirkung handelte, war dies der Kl. letztlich<br />
nicht behelflich. Sie hat inzwischen Staatshaftungsklage gegen die norwegische<br />
Regierung eingereicht. 34<br />
32<br />
Baudenbacher, The Legal Nature of EEA Law in the Course of T<strong>im</strong>e. A Drama in Six Acts, and More<br />
May Follow, Afmaelisrit Thór Vilhjálmsson, Reykjavík 2000, 12; Baudenbacher, <strong>Individualrechtsschutz</strong><br />
69.<br />
33<br />
EFTA-GH Rs E-1/99 Storebrand Skadeforsikring AS v Veronika Finanger [1999] EFTA Court Report<br />
119 ff.<br />
34<br />
Dyrberg, E L Rev 2001, 201 ff, zit nach Baudenbacher, <strong>Individualrechtsschutz</strong> 72.<br />
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