04.10.2013 Aufrufe

Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />

st<strong>im</strong>mung sei <strong>im</strong> EG-Recht seit Ablauf der Übergangsfrist für unbedingt und hinreichend<br />

best<strong>im</strong>mt gehalten worden und habe somit Direktwirkung. Wegen des Homogenitätsprinzips<br />

und der Gleichbehandlung <strong>im</strong> <strong>EWR</strong> müsse aber auch Art. 16 <strong>EWR</strong>-<br />

Abkommen als unbedingt und hinreichend best<strong>im</strong>mt angesehen werden. Damit hat der<br />

EFTA-Gerichtshof aber keine Direktwirkung angenommen, wie sie der EuGH für das<br />

Gemeinschaftsrecht entwickelt hat. 32<br />

(ii) Finanger 33<br />

Nach norwegischem Recht entfällt die Zahlungspflicht des Versicherers grundsätzlich,<br />

wenn ein Beifahrer eines alkoholisierten Lenkers bei einem Unfall verletzt<br />

wird, sofern jener erkannte oder erkennen musste, dass eine Alkoholisierung vorlag und<br />

wenn zwischen dem Zustand des Lenkers und dem Unfall ein Kausalzusammenhang<br />

besteht. Die 20-jährige Kl. Veronika Finanger war mit einem angetrunkenen Fahrer<br />

mitgefahren und bei einem Unfall schwer verletzt worden. Die Versicherungsgesellschaft<br />

lehnte jede Zahlung unter Hinweis auf die norwegische Rechtslage ab. Das norwegische<br />

Berufungsgericht sprach der Kl. trotz der genannten Rechtslage Ersatz zu,<br />

wobei es wegen Selbstverschuldens eine Kürzung um ein Drittel vornahm. Der EFTA-<br />

Gerichtshof hielt zwar die strittige Best<strong>im</strong>mung des norwegischen Rechts für mit den<br />

einschlägigen Motorfahrzeugversicherungs-Richtlinien für unvereinbar. Da es sich aber<br />

<strong>im</strong> Ergebnis um einen Fall horizontaler Direktwirkung handelte, war dies der Kl. letztlich<br />

nicht behelflich. Sie hat inzwischen Staatshaftungsklage gegen die norwegische<br />

Regierung eingereicht. 34<br />

32<br />

Baudenbacher, The Legal Nature of EEA Law in the Course of T<strong>im</strong>e. A Drama in Six Acts, and More<br />

May Follow, Afmaelisrit Thór Vilhjálmsson, Reykjavík 2000, 12; Baudenbacher, <strong>Individualrechtsschutz</strong><br />

69.<br />

33<br />

EFTA-GH Rs E-1/99 Storebrand Skadeforsikring AS v Veronika Finanger [1999] EFTA Court Report<br />

119 ff.<br />

34<br />

Dyrberg, E L Rev 2001, 201 ff, zit nach Baudenbacher, <strong>Individualrechtsschutz</strong> 72.<br />

22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!