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Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

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<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />

Die Klage wurde mit Beschluss vom 15.6.1994 abgewiesen, ohne auf den zu Grunde<br />

liegenden Fall und die schwerwiegenden Verfahrensmängel - die Klage war nur per Fax<br />

und nicht auf englisch, nicht von einem Anwalt und ohne Zustelladresse in Genf sowie<br />

ohne Beweismittel hinsichtlich des Verfahrenshilfeantrages eingebracht worden - näher<br />

einzugehen.<br />

Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren tritt hinter jene der Vorlageverfahren<br />

weit zurück. In allen Fällen vor dem EFTA-Gerichtshof trat die Überwachungsbehörde<br />

als Kl. auf, wobei einzelne Verfahren in deren Verlauf über Antrag der Überwachungsbehörde<br />

eingestellt worden sind. 104<br />

Im Fall der Überwachungsbehörde gegen das Königreich Norwegen 105 stellte<br />

der Gerichtshof fest, dass Norwegen seine Verpflichtung verletzt hätte, einen <strong>EWR</strong>-<br />

Rechtsakt, zu dessen Umsetzung Norwegen verpflichtet gewesen wäre, rechtzeitig umzusetzen.<br />

Die Vertragsparteien seien gemäß Art. 3 dazu verpflichtet, alle geeigneten<br />

Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen zu treffen,<br />

die sich aus dem <strong>EWR</strong>-Abkommen ergäben. Dieser "positiven“ Verpflichtung sei<br />

eine "negative" Verpflichtung gegenüberzustellen, namentlich dass die Vertragsparteien<br />

alle Maßnahmen zu unterlassen hätten, welche die Verwirklichung der Ziele des Abkommens<br />

gefährden könnten. 106<br />

In der Entscheidung EFTA-Überwachungsbehörde gg. Norwegen aus dem Jahr<br />

2000 107 ergänzte der Gerichtshof diesen Rechtssatz und sprach aus, dass Art. 3 des<br />

<strong>EWR</strong>-Abkommens sämtlichen Vertragsparteien die allgemeine Verpflichtung auferlege,<br />

alle erforderlichen Maßnahmen - ob allgemeiner oder best<strong>im</strong>mter Natur - zu ergreifen,<br />

um alle sich aus dem <strong>EWR</strong>-Abkommen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die<br />

104 Vgl zB Rs E-1/96 EFTA Surveillance Authority vs The Republic of Iceland [1996] EFTA Court Report<br />

63, betreffend unzulässige Steuersätze auf Importartikel.<br />

105 EFTA-GH Rs E-7/97 [1998] EFTA Court Report 62 ff.<br />

106 EFTA-GH Rs E-7/97 Überwachungsbehörde gg Norwegen [1998] EFTA Court Report 66 RN 16.<br />

107 EFTA-GH Rs E-2/99 [2000-2001] EFTA Court Report 1.<br />

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