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Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

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<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />

schließlich 1994 <strong>im</strong> weltweit größten geschlossenen Wirtschaftsgebiet, dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (<strong>EWR</strong>) mündete.<br />

Die Frage nach der „Existenzberechtigung“ der EFTA stellte sich spätestens<br />

zum 1.1.1995 mit dem Austritt Finnlands, Österreichs und Schwedens, der zu einem<br />

beträchtlichen Bedeutungsverlust führte. Als Vertragspartei des <strong>EWR</strong>, dem bis auf die<br />

Schweiz alle übrigen EFTA-Staaten angehören, besteht sie jedoch vorerst weiter.<br />

2. Das <strong>EWR</strong>-Abkommen<br />

2.1 Allgemein<br />

Das <strong>EWR</strong>-Abkommen trat am 1. Jänner 1994 in Kraft. Dieser Zeitpunkt markierte<br />

auch den Abschluss einer Entwicklung, die am 9. April 1984 von den Ministern<br />

der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten anlässlich des ersten EG-EFTA Ministertreffens<br />

in Luxemburg ausgegangen war, um einen "dynamischen europäischen Wirtschaftsraum"<br />

zu errichten. 3 Das am 2.5.1992 in Porto unterzeichnete Abkommen trat<br />

erst am 1.1.1994 in Kraft, nachdem die Schweiz eine Teilnahme durch Referendum am<br />

6.12.1992 abgelehnt und damit umfangreiche Anpassungen am ursprünglichen Vertragswerk<br />

in Form eines Zusatzprotokolls erforderlich gemacht hatte.<br />

(a) Wirtschaftliche Bedeutung<br />

Der <strong>EWR</strong> setzt sich zusammen aus (1995) 18 europäischen Ländern, den 15 EU-<br />

Staaten und den drei EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein mit einer Bevölkerung<br />

von rund 375 Millionen und einem Sozialprodukt von 7400,7 Milliarden US-<br />

Dollar. Damit ist der <strong>EWR</strong> der weltweit größte und am stärksten integrierte gemeinsame<br />

3 EFTA-Überwachungsbehörde, Annual Report 1995, 5 ff.<br />

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