Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser
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IV. Rechtsschutzverfahren<br />
<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />
Was den Rechtsschutz des Bürgers betrifft, enthält das geschriebene <strong>EWR</strong>-Recht<br />
keine Vorschriften, die allgemein Rechtsweg und Rechtsschutz <strong>im</strong> innerstaatlichen Bereich<br />
regeln. 97 Tatsächlich ist der Rechtsschutz mehr indirekt ausgestaltet. Nicht zu unterschätzen<br />
ist die Beschwerdemöglichkeit von <strong>EWR</strong>-Bürgern vor der Überwachungsbehörde<br />
ESA, die ein formelles, rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtetes, weil genau<br />
determiniertes Verfahren auslöst, in welchem – grob zusammen gefasst – dem<br />
<strong>EWR</strong>-Mitgliedsstaat idR als belangtem Beschwerdegegner zunächst vorgeschaltet<br />
rechtliches Gehör verliehen wird und dessen beschlussmässiger Ausgang vom Anzeiger<br />
wegen Nichtigkeit bzw. bei keiner Entscheidung wegen Untätigkeit mit Klage be<strong>im</strong><br />
EFTA-Gerichtshof angefochten werden kann.<br />
1. ESA<br />
Illustrativ für das Beschwerdeverfahren vor der Überwachungsbehörde ist der<br />
Fall Norwegian Bankers’ Association gg. EFTA-Überwachungsbehörde 98 aus dem Jahr<br />
1999. Der Interessenverband klagte gegen eine Entscheidung der ESA, mit welcher ein<br />
Beschwerdeverfahren gegen Norwegen wegen behaupteter Verletzung von <strong>EWR</strong>-Recht<br />
– die staatliche Husbanken verfügte faktisch über ein Monopol, subventionierte Darlehen<br />
zu vergeben – niedergeschlagen worden war. 99<br />
Die Klägerin monierte zunächst, dass die Überwachungsbehörde ein formelles<br />
Beschwerdeverfahren <strong>im</strong> Sinne des Art. 1 Protokoll 3 des Überwachungs- und Gerichtshof-Übereinkommens<br />
hätte einleiten müssen. Dazu führte der Gerichtshof aus,<br />
dass jeweils die Rechtsmaterie die Art des Verfahrens und der Verfahrensbest<strong>im</strong>mungen<br />
determiniere, wobei der Gerichtshof diesbezüglich jedoch nicht an die Feststellungen<br />
97<br />
Bericht und Antrag der Fürstlich Liechtensteinischen Regierung an den Landtag zum Beitritt zum <strong>EWR</strong><br />
Nr 46/290, 178.<br />
98<br />
EFTA-GH Rs E-4/97 [1999] EFTA Court Report 1 ff; vgl zu dieser Art Verbandsklage auch oben III.<br />
99<br />
Vgl zur Nichtigkeitsklage gleich unten 2.2.<br />
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