Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser
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<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />
chungsbehörde ein. Die Beschwerde wurde insbesondere auf Art. 61 und 59 <strong>EWR</strong>-<br />
Abkommen gestützt. Die Überwachungsbehörde teilte am 9.7.1997 mit, dass das Beschwerdeverfahren<br />
ohne weitere Maßnahmen beendet werde.<br />
Dagegen erhob der Bankenverband Nichtigkeitsklage. Der EFTA-Gerichtshof<br />
hob hervor, dass das Abkommensystem der Regelung und Kontrolle staatlicher Beihilfen<br />
notwendigerweise voraussetze, dass der Gerichtshof eine in diesem Zusammenhang<br />
von der Überwachungsbehörde gefällte Entscheidung überprüfen könne, und gab der<br />
Klage statt. 68<br />
(c) Öffentliches Auftragswesen<br />
Eine besondere Kontrollfunktion kommt der Überwachungsbehörde ebenfalls<br />
auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesen ist zu. 69 Hier hat die Überwachungsbehörde<br />
zu gewährleisten, dass nationale, regionale und lokale Behörden ebenso wie die<br />
öffentlichen Versorgungsbetriebe in den Mitgliedsstaaten das jeweilige Beschaffungswesen<br />
<strong>EWR</strong>-konform durchführen. Zum einen kann die Behörde in diesem Zusammenhang<br />
gemäß dem normalen Vertragsverletzungsverfahren vorgehen. Zum andern bestünde<br />
aber auch die Möglichkeit, bevor es zum Vertragsabschluss gekommen ist, ein<br />
rascheres Verfahren anzuwenden, wenn es sich um eine klare und offensichtliche Vertragsverletzung<br />
handelt. Dann muss der Mitgliedstaat innerhalb von 21 Tagen Stellung<br />
beziehen. Ist die Behörde mit der Antwort nicht zufrieden, kann sie unter Umständen<br />
mit dem Mittel einer einstweiligen Verfügung be<strong>im</strong> EFTA-Gerichtshof die Suspendierung<br />
der Vergabe verfolgen.<br />
In der Praxis allerdings fordert die Behörde mittels Brief weitere Informationen<br />
ein und weist darauf hin, dass bei einem möglichen Vertragsabschluss der Unterlegene<br />
68<br />
EFTA-GH ebda [1998] EFTA Court Report 45 RN 26; Rs. E-4/97 [1999] EFTA Court Report 2 ff; vgl<br />
dazu ausführlich weiter unten IV.2.<br />
69<br />
Art 65 <strong>EWR</strong>-Abkommen.<br />
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