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Individualrechtsschutz im EWR - Batliner Gasser

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<strong>Individualrechtsschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>EWR</strong><br />

chungsbehörde ein. Die Beschwerde wurde insbesondere auf Art. 61 und 59 <strong>EWR</strong>-<br />

Abkommen gestützt. Die Überwachungsbehörde teilte am 9.7.1997 mit, dass das Beschwerdeverfahren<br />

ohne weitere Maßnahmen beendet werde.<br />

Dagegen erhob der Bankenverband Nichtigkeitsklage. Der EFTA-Gerichtshof<br />

hob hervor, dass das Abkommensystem der Regelung und Kontrolle staatlicher Beihilfen<br />

notwendigerweise voraussetze, dass der Gerichtshof eine in diesem Zusammenhang<br />

von der Überwachungsbehörde gefällte Entscheidung überprüfen könne, und gab der<br />

Klage statt. 68<br />

(c) Öffentliches Auftragswesen<br />

Eine besondere Kontrollfunktion kommt der Überwachungsbehörde ebenfalls<br />

auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesen ist zu. 69 Hier hat die Überwachungsbehörde<br />

zu gewährleisten, dass nationale, regionale und lokale Behörden ebenso wie die<br />

öffentlichen Versorgungsbetriebe in den Mitgliedsstaaten das jeweilige Beschaffungswesen<br />

<strong>EWR</strong>-konform durchführen. Zum einen kann die Behörde in diesem Zusammenhang<br />

gemäß dem normalen Vertragsverletzungsverfahren vorgehen. Zum andern bestünde<br />

aber auch die Möglichkeit, bevor es zum Vertragsabschluss gekommen ist, ein<br />

rascheres Verfahren anzuwenden, wenn es sich um eine klare und offensichtliche Vertragsverletzung<br />

handelt. Dann muss der Mitgliedstaat innerhalb von 21 Tagen Stellung<br />

beziehen. Ist die Behörde mit der Antwort nicht zufrieden, kann sie unter Umständen<br />

mit dem Mittel einer einstweiligen Verfügung be<strong>im</strong> EFTA-Gerichtshof die Suspendierung<br />

der Vergabe verfolgen.<br />

In der Praxis allerdings fordert die Behörde mittels Brief weitere Informationen<br />

ein und weist darauf hin, dass bei einem möglichen Vertragsabschluss der Unterlegene<br />

68<br />

EFTA-GH ebda [1998] EFTA Court Report 45 RN 26; Rs. E-4/97 [1999] EFTA Court Report 2 ff; vgl<br />

dazu ausführlich weiter unten IV.2.<br />

69<br />

Art 65 <strong>EWR</strong>-Abkommen.<br />

38

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