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SEITE 109<br />

Bettina Loibl<br />

ausgegangen werden, dass dieselbe Bestimmung greift wie beim Banner: In der<br />

Regel kann von einer ausdrücklichen Kennzeichnung als Werbung abgesehen<br />

werden, da der durchschnittliche Internetbenutzer diese beiden Werbeformen als<br />

solche erkennen wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn bspw. das Trennungsgebot<br />

verletzt wird und das Interstitial bzw. das Pop-Up redaktionellen Inhalt enthält, wird<br />

eine eindeutige Kennzeichnung als Werbeeinschaltung notwendig sein. Die<br />

Pflichten nach § 6 ECG und CAN-SPAM Act of 2003 § 5 (a) bleiben davon jedoch<br />

unberührt.<br />

Eine sittenwidrige Belästigung im Sinne der § 1 UWG kann dann vorliegen, wenn<br />

das Interstitial oder das Pop-Up zu lange angezeigt wird, wenn der<br />

Internetbenutzer die eigentliche Webseite erst nach dem vollständigen Abspielen<br />

des Interstitials betrachtet kann 481 , wenn sich beim Schließen des Fensters immer<br />

neue Pop-Ups öffnen oder wenn sich das Werbefenster gar nicht schließen<br />

lässt 482 . Da dem Benutzer Kosten für die Internetnutzung entstehen, muss für ihn<br />

die Möglichkeit bestehen, dass er die Werbeunterbrechung vorzeitig beenden<br />

kann, um zur gewünschten Zieladresse zu gelangen. Darüber hinaus kann es bei<br />

der Verwendung von Pop-Ups zu einer Absatzbehinderung und Rufausbeutung im<br />

Sinne der § 1 UWG kommen, wenn Pop-Ups von Dritten ohne Genehmigung des<br />

Unternehmens geschaltet werden 483 .<br />

D. Suchmaschinen<br />

Suchmaschinen sind Datenbanken, deren Ziel eine stichwortbasierte Suche nach<br />

Inhalten ist. Technisch durchführbar wird die Suche durch eine bestimmte<br />

Abspeicherform von möglichst vielen URLs von Webseiten. Gesucht werden kann<br />

jedoch nur nach Begriffen, die exakt in der vorgegebenen Schreibweise und<br />

Kombination in den Ergebnisseiten angeführt werden. Das Ergebnis an sich stellt<br />

eine Liste mit allen passenden URLs dar. Eine automatische Aufnahme einer URL<br />

erfolgt nicht, sondern die URL muss in die Suchmaschinen (entgeltlich?)<br />

eingetragen werden 484 .<br />

Folgende Werbeformen für Suchmaschinen lassen sich unterscheiden:<br />

• Meta-Tags zielen darauf ab, Suchmaschinen zu beeinflussen, indem fremde<br />

(Marken-, Produkt- oder Firmennamen) oder häufig gesuchte Begriffe dazu<br />

benützt werden, Internetnutzer auf die eigene Seite zu lotsen. Technisch<br />

möglich wird dies durch den HTML-Header, über den jede Webseite verfügt: In<br />

diesen können Stichwörter eingetragen werden, die von Suchmaschinen erfasst<br />

und durchsucht werden. Das Hinzufügen von Begriffen, die nichts mit der<br />

eigenen Seite zutun haben, führt dann dazu, dass der Nutzer bei der Suche<br />

481 Nemetz (2004), 42<br />

482 Stomper (2002), 157<br />

483 LG Köln vom 12.03.2004, 31 O 145-04<br />

484 Stolpmann (2002), 137-139

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