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SEITE 10<br />
Bettina Loibl<br />
80% des technischen Wissens der Patentliteratur aus keiner anderen Quelle<br />
bezogen werden kann 18 .<br />
Zum anderen stellen die veröffentlichten Patentschriften eine gute Ausgangsbasis<br />
für neue Geschäftsbeziehungen dar: Der Interessent kann sich schon im Vorfeld<br />
sehr detailliert über die patentierte Erfindung informieren und somit abschätzen, in<br />
wie weit diese Erfindung für das eigene Unternehmen von Interesse ist. Zusätzlich<br />
wird der Technologietransfer – gleichgültig ob es sich dabei um eine Art der<br />
Zusammenarbeit handelt oder um einen Verkauf – durch das Patent für beide<br />
Seiten erleichtert, auch wenn der Preis aus genau diesem Grund steigen kann.<br />
Patent und Wettbewerb<br />
In dem der Staat dem Erfinder zum Schutz der Erfindung ein Monopol auf Zeit –<br />
die nationale Marktexklusivität für diese Erfindung – einräumt, beschränkt er<br />
gleichzeitig den freien Wettbewerb und die (potentielle) Konkurrenz. Diese<br />
Schutzfunktion des Patents stellt somit einen Ansporn zum Wettbewerb dar und<br />
kann auch eine stimulierende Wirkung auf das Investitionsverhalten von<br />
Geldgebern haben.<br />
Der Wissensschutz auf Basis des Patents kann aber auch negative Auswirkungen<br />
auf einen Markt haben: Besonders im Fall von sehr innovativem Wissen kann die<br />
Nutzungsbeschränkung bzw. ein völliges Verbot dazu führen, dass Nachfolge-<br />
Erfindungen nur beschränkt möglich sind, was sich äußerst nachteilig auf den<br />
technologischen Wandel auswirken kann. Schibany und Dachs sprechen vom stark<br />
kumulativen Charakter von Innovationen im Falle neuer, fundamentaler<br />
technologischer Paradigmen 19 . ErfinderInnen von Weiterentwicklungen kann somit<br />
durch das Patent der Zugang zu einer neuen Technologie verwehrt bleiben.<br />
Darüber hinaus kann es mit Hilfe des Patentschutzes zu Monopolpreisen für die<br />
Nutzung der Erfindung und zu Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung<br />
kommen.<br />
Die Rechtfertigung der Wettbewerbsbeschränkung, die gleichzeitig die<br />
Rechtfertigung des Patentrechts an sich darstellt, ist auf verschiedene Theorien<br />
zurückzuführen, die sich im Laufe der Zeit gebildet haben:<br />
• Die Naturrechtstheorie (oder Eigentumstheorie) leitet sich einerseits vom<br />
Naturrechtsverständnis des ausgehenden 18. Jahrhunderts ab, welches den<br />
eigentumsrechtlichen Aspekt im Privatrecht betont. Andererseits ist sie an das<br />
französische Patentrecht dieser Zeit angelehnt. Nach dieser Theorie wird jede<br />
neue Entdeckung oder Erfindung als Eigentum des Erfinders angesehen. Eine<br />
18 Barske (2001), 105<br />
19 Schibany und Dachs (2003), 2