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SEITE 10<br />

Bettina Loibl<br />

80% des technischen Wissens der Patentliteratur aus keiner anderen Quelle<br />

bezogen werden kann 18 .<br />

Zum anderen stellen die veröffentlichten Patentschriften eine gute Ausgangsbasis<br />

für neue Geschäftsbeziehungen dar: Der Interessent kann sich schon im Vorfeld<br />

sehr detailliert über die patentierte Erfindung informieren und somit abschätzen, in<br />

wie weit diese Erfindung für das eigene Unternehmen von Interesse ist. Zusätzlich<br />

wird der Technologietransfer – gleichgültig ob es sich dabei um eine Art der<br />

Zusammenarbeit handelt oder um einen Verkauf – durch das Patent für beide<br />

Seiten erleichtert, auch wenn der Preis aus genau diesem Grund steigen kann.<br />

Patent und Wettbewerb<br />

In dem der Staat dem Erfinder zum Schutz der Erfindung ein Monopol auf Zeit –<br />

die nationale Marktexklusivität für diese Erfindung – einräumt, beschränkt er<br />

gleichzeitig den freien Wettbewerb und die (potentielle) Konkurrenz. Diese<br />

Schutzfunktion des Patents stellt somit einen Ansporn zum Wettbewerb dar und<br />

kann auch eine stimulierende Wirkung auf das Investitionsverhalten von<br />

Geldgebern haben.<br />

Der Wissensschutz auf Basis des Patents kann aber auch negative Auswirkungen<br />

auf einen Markt haben: Besonders im Fall von sehr innovativem Wissen kann die<br />

Nutzungsbeschränkung bzw. ein völliges Verbot dazu führen, dass Nachfolge-<br />

Erfindungen nur beschränkt möglich sind, was sich äußerst nachteilig auf den<br />

technologischen Wandel auswirken kann. Schibany und Dachs sprechen vom stark<br />

kumulativen Charakter von Innovationen im Falle neuer, fundamentaler<br />

technologischer Paradigmen 19 . ErfinderInnen von Weiterentwicklungen kann somit<br />

durch das Patent der Zugang zu einer neuen Technologie verwehrt bleiben.<br />

Darüber hinaus kann es mit Hilfe des Patentschutzes zu Monopolpreisen für die<br />

Nutzung der Erfindung und zu Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung<br />

kommen.<br />

Die Rechtfertigung der Wettbewerbsbeschränkung, die gleichzeitig die<br />

Rechtfertigung des Patentrechts an sich darstellt, ist auf verschiedene Theorien<br />

zurückzuführen, die sich im Laufe der Zeit gebildet haben:<br />

• Die Naturrechtstheorie (oder Eigentumstheorie) leitet sich einerseits vom<br />

Naturrechtsverständnis des ausgehenden 18. Jahrhunderts ab, welches den<br />

eigentumsrechtlichen Aspekt im Privatrecht betont. Andererseits ist sie an das<br />

französische Patentrecht dieser Zeit angelehnt. Nach dieser Theorie wird jede<br />

neue Entdeckung oder Erfindung als Eigentum des Erfinders angesehen. Eine<br />

18 Barske (2001), 105<br />

19 Schibany und Dachs (2003), 2

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