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SEITE 17<br />

Bettina Loibl<br />

Klonen von menschlichen Lebewesen, zur Veränderung der genetischen Identität<br />

der Keimbahn von menschlichen oder tierischen Lebewesen (die geeignet sind,<br />

Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für Mensch oder Tier<br />

zu verursachen) sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere erteilt.<br />

Darüber hinaus gelten die Verwendung von menschlichen Embryonen sowie die<br />

Herstellung und Verwendung von hybriden Lebewesen, die aus Keimzellen,<br />

totipotenten Zellen oder Zellkernen von Menschen oder Tieren bestehen, als nicht<br />

patentierbar 55 . Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des<br />

menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am<br />

menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, schließt der<br />

Gesetzgeber von der Patentierbarkeit aus; für Erzeugnisse (Stoffe oder<br />

Stoffgemische), die in einem dieser Verfahren zu Anwendung kommen, gilt dies<br />

jedoch nicht 56 . Zudem werden keine Patenet für Pflanzensorten 57 oder Tierrassen<br />

sowie für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und<br />

Tieren 58 erteilt 59 .<br />

In den USA ist dann keine Patentierung zulässig, wenn der Erfinder die Erfindung<br />

aufgibt 60 oder wenn er die Erfindung nicht selbst erfunden hat 61 .<br />

Arten von Erfindungen<br />

Die Lösung eines (technischen) Problems muss den Neuheitsbegriff erfüllen, damit<br />

die Erfindung patentierbar ist. Dies setzt jedoch nicht voraus, dass im Rahmen<br />

einer (neuen) Erfindung nicht auf bereits patentierte Erfindungen zurückgegriffen<br />

werden darf. Die einzige Bedingung in diesem Fall ist nur – wie bereits erwähnt –,<br />

dass die Lösung für den Durchschnittsfachmann nicht nahe liegend ist und sich<br />

nicht aus dem Stand der Technik ergibt. Folgende Arten von Erfindungen können<br />

in diesen Zusammenhang definiert werden 62 , die sich von der sog.<br />

„Pioniererfindung“ unterscheiden, welche eine bahnbrechende Erfindung mit einer<br />

außerordentlichen Erfindungshöhe darstellt:<br />

• Von einer Übertragungserfindung ist zu sprechen, wenn ein neues Problem<br />

gelöst wird, indem eine bestimmte technische Lösung von einem technischen<br />

Fachgebiet auf ein anderes übertragen wird. Gemäß der herrschenden<br />

55<br />

§ 2 Abs 1PatG<br />

56<br />

§ 2 Z 2 PatG<br />

57<br />

Der Begriff „Pflanzensorte“ wird durch Art 5 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den<br />

gemeinschaftlichen Sortenschutz, Abl. Nr. L 227 vom 01.09.1994, S. 1, in der Fassung vom<br />

28.10.1995, S. 3, definiert (§ 2 Abs 2 (zweiter Satz) PatG).<br />

58<br />

Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es<br />

vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht (§ 2 Abs 2<br />

(dritter Satz) PatG).<br />

59<br />

§ 2 Abs 2 (erster Satz) PatG<br />

60<br />

35 USC § 102 (c)<br />

61<br />

35 USC § 102 (f)<br />

62<br />

Kucsko (2003), 848f

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