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SEITE 17<br />
Bettina Loibl<br />
Klonen von menschlichen Lebewesen, zur Veränderung der genetischen Identität<br />
der Keimbahn von menschlichen oder tierischen Lebewesen (die geeignet sind,<br />
Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für Mensch oder Tier<br />
zu verursachen) sowie die mit Hilfe solcher Verfahren erzeugten Tiere erteilt.<br />
Darüber hinaus gelten die Verwendung von menschlichen Embryonen sowie die<br />
Herstellung und Verwendung von hybriden Lebewesen, die aus Keimzellen,<br />
totipotenten Zellen oder Zellkernen von Menschen oder Tieren bestehen, als nicht<br />
patentierbar 55 . Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des<br />
menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am<br />
menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, schließt der<br />
Gesetzgeber von der Patentierbarkeit aus; für Erzeugnisse (Stoffe oder<br />
Stoffgemische), die in einem dieser Verfahren zu Anwendung kommen, gilt dies<br />
jedoch nicht 56 . Zudem werden keine Patenet für Pflanzensorten 57 oder Tierrassen<br />
sowie für im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und<br />
Tieren 58 erteilt 59 .<br />
In den USA ist dann keine Patentierung zulässig, wenn der Erfinder die Erfindung<br />
aufgibt 60 oder wenn er die Erfindung nicht selbst erfunden hat 61 .<br />
Arten von Erfindungen<br />
Die Lösung eines (technischen) Problems muss den Neuheitsbegriff erfüllen, damit<br />
die Erfindung patentierbar ist. Dies setzt jedoch nicht voraus, dass im Rahmen<br />
einer (neuen) Erfindung nicht auf bereits patentierte Erfindungen zurückgegriffen<br />
werden darf. Die einzige Bedingung in diesem Fall ist nur – wie bereits erwähnt –,<br />
dass die Lösung für den Durchschnittsfachmann nicht nahe liegend ist und sich<br />
nicht aus dem Stand der Technik ergibt. Folgende Arten von Erfindungen können<br />
in diesen Zusammenhang definiert werden 62 , die sich von der sog.<br />
„Pioniererfindung“ unterscheiden, welche eine bahnbrechende Erfindung mit einer<br />
außerordentlichen Erfindungshöhe darstellt:<br />
• Von einer Übertragungserfindung ist zu sprechen, wenn ein neues Problem<br />
gelöst wird, indem eine bestimmte technische Lösung von einem technischen<br />
Fachgebiet auf ein anderes übertragen wird. Gemäß der herrschenden<br />
55<br />
§ 2 Abs 1PatG<br />
56<br />
§ 2 Z 2 PatG<br />
57<br />
Der Begriff „Pflanzensorte“ wird durch Art 5 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den<br />
gemeinschaftlichen Sortenschutz, Abl. Nr. L 227 vom 01.09.1994, S. 1, in der Fassung vom<br />
28.10.1995, S. 3, definiert (§ 2 Abs 2 (zweiter Satz) PatG).<br />
58<br />
Ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren ist im Wesentlichen biologisch, wenn es<br />
vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht (§ 2 Abs 2<br />
(dritter Satz) PatG).<br />
59<br />
§ 2 Abs 2 (erster Satz) PatG<br />
60<br />
35 USC § 102 (c)<br />
61<br />
35 USC § 102 (f)<br />
62<br />
Kucsko (2003), 848f