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SEITE 149<br />
Bettina Loibl<br />
Arzneispezialitäten auswirken wird, die über einen gültigen Patentschutz verfügen<br />
und daher nicht substituierte werden können. Für den Versicherungsnehmer ergibt<br />
sich aus dem System nur in so weit eine Veränderung, als dass er nun aus<br />
mehreren Versicherungsträgern selbst aussuchen kann (amerikanischer Aspekt).<br />
Sein Beitrag bleibt jedoch unverändert und wird auch weiterhin von einer<br />
staatlichen Institution verwaltet (österreichischer Aspekt). Generell würde der<br />
Verwaltungsaufwand rund um die Erstattung auf eine größere Anzahl von Partnern<br />
aufgeteilt werden. Gleichzeitig würde das System in einer Neuverteilung der<br />
Kompetenzen münden, denn die Pharmaunternehmen hätten mehr Möglichkeit zur<br />
Verhandlung und zur Argumentation für ihre Produkte. Der Hauptverband würde<br />
zwar seine finanzielle Verantwortung behalten; die individuelle Auswahl an<br />
Arzneimitteln würde jedoch an die Versicherungsträger abgegeben werden.<br />
Darüber hinaus hätte jeder Einwohner im Sinne eines mündigen Patienten die<br />
Möglichkeit, eine Versicherungsanstalt zu wählen, die am besten zu seinen<br />
Bedürfnissen passt.<br />
Als neue Herausforderung für die Pharmaunternehmen würde sich durch dieses<br />
System die größere Anzahl an Verhandlungspartnern ergeben, worin die<br />
ExpertInnen einen Nachteil sehen. Meines Erachtens kann es jedoch keine<br />
Änderung der kritisierten Monopolstellung des Hauptverbands geben, ohne<br />
gleichzeitig das Monopol an Verhandlungspartnern abzuschaffen. Darüber hinaus<br />
wird der öffentliche Pflichtversicherungsmarkt nie einen vollkommenen Wettbewerb<br />
aufweisen, welcher aus Unternehmenssicht zwar den größten Aufwand,<br />
gleichzeitig aber auch den größten (potentiellen) Gewinn mit sich bringen würde.<br />
Vielmehr würde das vorgestellte System ein Oligopol darstellen, das von einigen<br />
wenigen Anbietern mit einem geringer Grad an Produktdifferenzierung<br />
gekennzeichnet ist 587 .<br />
7.3 die Bewerbung von Arzneimitteln<br />
Die Aushebung des Laienwerbeverbots im Sinne des amerikanischen DTC-<br />
Ansatzes ist nur dann zu befürworten, wenn sowohl Pharmaunternehmen als auch<br />
PatientInnen gleichermaßen davon profitieren können. Der Vorteil für die<br />
Unternehmen wäre die direkte Kommunikation mit den PatientInnen, die sich im<br />
Sinne einer mündigen Patientenschaft kontinuierlich vom „Befehlsempfänger“ zum<br />
„Entscheider“ entwickelt haben. Für die PatientInnen würde sich als Folge eine<br />
neue Quelle zur Informationsgewinnung ergeben, jedoch ist zu hinterfragen, ob<br />
dies uneingeschränkt einen Nutzen darstellt. Bei chronischen Erkrankungen kann<br />
von einer kontinuierlichen Wissensnachfrage ausgegangen werden, besonders vor<br />
dem Hintergrund, dass chronisch Kranke (und deren Angehörige) sich umfassend<br />
mit dem Krankheitsbild an sich und verfügbaren Therapiemöglichkeiten<br />
587 Samuelson und Nordhaus (1998), 158