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SEITE 14<br />

Bettina Loibl<br />

für dieselbe Erfindung die Erteilung eines gültigen US-Patents verhindern, wenn<br />

das ausländische Patent vor dem Einreichdatum der US-Anmeldung erteilt wurde<br />

und die dazugehörige ausländische Anmeldung mehr als ein Jahr vor dem<br />

Einreichdatum der US-Anmeldung (grace period) beantragt wurde 37 .<br />

Unter einer öffentlichen Vorbenutzung gemäß 35 USC § 102 (b) ist eine nicht<br />

geheime (auch nur einmalige) Benutzung der vervollständigten Erfindung in ihrer<br />

beabsichtigten Weise zu verstehen, wenn sie mehr als ein Jahr vor dem US-<br />

Anmeldetag stattgefunden hat 38 . Die neuheitsschädliche Wirkung tritt auch dann<br />

ein, wenn die Erfindung im Zuge der Benutzung nicht sichtbar wird. Zulässig ist<br />

jedoch eine rein private Nutzung, bei der die Öffentlichkeit ausdrücklich<br />

ausgeschlossen ist und alle teilnehmenden Personen zur Geheimhaltung<br />

verpflichtet sind. Wird hingegen die Benutzung für wirtschaftliche Zwecke (bspw.<br />

zur Herstellung von auf dem freien Markt vertriebenen Erzeugnissen) in Anspruch<br />

genommen, dann ist der Tatbestand der Vorbenutzung erfüllt 39 .<br />

Eine weitere neuheitsschädliche Wirkung kann eintreten, wenn ein Produkt,<br />

welches die Erfindung beinhaltet oder verkörpert, mehr als ein Jahr vor dem US-<br />

Anmeldetag zum Verkauf zur Verfügung gestellt wird (on sale) 40 . Gemäß mehrerer<br />

Entscheidungen des Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) soll die on<br />

sale-Vorschrift vermeiden, dass der Erfinder (bzw. das Unternehmen, das das<br />

Produkt vertreibt) die Erfindung wirtschaftlich verwertet und gleichzeitig durch eine<br />

Verzögerung der Einreichung der US-Anmeldung Beginn und Ende der<br />

(eventuellen) Monopolstellung verlegt. Bei dieser Regelung geht es primär nicht<br />

um den Verkauf von Rechten, bspw. in Form von Lizenzen, sondern um<br />

Verkaufsaktivitäten im Allgemeinen. Somit kann schon eine Verkaufsofferte<br />

neuheitsschädlich im Sinne der on sale-Bestimmung sein, gleichgültig ob sie auch<br />

tatsächlich zu einem Kaufvertrag führt 41 . Darüber hinaus ist noch festzuhalten,<br />

dass nur Verkaufsaktionen in den USA außerhalb der grace period relevant sind 42 .<br />

Ab dem Einreichdatum gehört der gesamte Inhalt einer US-Patentschrift zum<br />

Stand der Technik (prior art) 43 . In der Folge kann ein Patent oder dessen<br />

veröffentlichte Anmeldung – falls das Einreichdatum der Anmeldung vor dem<br />

Einreichdatum des in Frage stehenden Patents liegt – neuheitsschädlich sein,<br />

obwohl das Patent zum Erfindungsdatum des in Frage stehenden Patents noch<br />

nicht erteilt wurde oder veröffentlicht war und die laufende Anmeldung vom<br />

Patentamt geheim gehalten werden muss. Somit ist der Anmeldetag das<br />

37 35 USC § 102 (d)<br />

38 Mayer (2003), 106<br />

39 Mayer (2003), Rz 281<br />

40 35 USC § 102 (b)<br />

41 Mayer (2003), Rz 284<br />

42 35 USC § 102 (b)<br />

43 35 USC § 102 (e)

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