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SEITE 113<br />

Bettina Loibl<br />

In diesem Zusammenhang ist auf die vorherrschende Diskussion über die<br />

kennzeichenmäßige Verwendung von Meta-Tags einzugehen: Eine Meinung<br />

besagt, dass im Gebrauch von Meta-Tags keine kennzeichenmäßige<br />

Verwendung vorliegt, sondern dass es sich bei einem Tag um eine<br />

Kennzeichennennung handelt, da der Internetzbenutzer den Tag nicht sichtbar<br />

wahrnehmen kann. Die Gegenmeinung vertritt die Ansicht, dass es unerheblich<br />

ist, ob die Kennzeichenbenutzung sichtbar für den Nutzer erfolgt, da die<br />

kennzeichenrechtliche Identifikationsfunktion für den Meta-Tag ausgenützt wird,<br />

die eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Verletzung darstellen kann 498 .<br />

Die Benutzung eines fremden Kennzeichens ist laut einer Entscheidung des<br />

OGH dann markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn der<br />

Verwender ein berechtigtes Interesse an der Benutzung hat und durch diesen<br />

Gebrauch kein unzutreffender Eindruck einer Sonderbeziehung entsteht 499 . Die<br />

Entscheidung berücksichtigt die Anwendung des Fair Use nach § 10 Abs 3<br />

MarkSchG, dem zu Folge der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht das<br />

Recht hat, einem Dritten zu verbieten<br />

– Namen oder Anschrift des Markeninhabers,<br />

– Angaben über Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert, geografische<br />

Herkunft oder Zeitpunkt der Warenherstellung oder der Erbringung der<br />

Dienstleistung oder über andere Merkmale der Ware oder Dienstleistung oder<br />

– die Marke, falls es notwendig ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware,<br />

insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder eine Dienstleistung<br />

im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern dies den anständigen<br />

Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht. Die Verwendung einer<br />

fremden Marke im Meta-Tag im Sinne des Fair Use ist jedenfalls nur dann<br />

anzunehmen, wenn sich die Markenbenutzung auf eine zulässige<br />

Markenbenutzung im Inhalt der Internetseite bezieht. Wenn jedoch die Marke<br />

nicht im sichtbaren Webseiteninhalt verwendet wird, so kann davon<br />

ausgegangen werden, dass kein berechtigtes Interesse an der<br />

Markenbenutzung im Meta-Tag (welches zur Beschreibung des<br />

Webseiteninhalts dient) besteht und somit ein Markeneingriff vorliegt 500 .<br />

In den USA kann es bei der Anwendung von Meta-Tagging zu einem<br />

Kennzeichnungsmissbrauch gemäß 15 USC kommen, wenn irgendein Wort,<br />

Name, Begriff, Symbol, eine Kombination davon sowie eine falsche oder<br />

irreführende Beschreibung bzw. Darstellung von Fakten auf eine Art verwendet<br />

wird,<br />

498<br />

Nemetz (2004), 44<br />

499<br />

OGH 4 Ob 308/00y – Numtec-Interstahl<br />

500<br />

Stomper (2002), 163

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