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SEITE 138<br />
Bettina Loibl<br />
begründet wird. Die primäre Aufgabe eines Patents stellt der Patentschutz der<br />
patentierten Erfindung dar, der die Vermarktungsexklusivität gewährleistet und<br />
dadurch sicherstellt, dass die getätigten Investitionen zurückfließen können.<br />
Patente spiegelt die Innovationskraft eines Unternehmens und in der Folge den<br />
Vorrat an neuen Arzneimitteln (Pipeline) wider. Sie können dadurch indirekt<br />
Einfluss auf die Personalpolitik eines Unternehmens nehmen, indem sich durch die<br />
Innovationskraft die Attraktivität als potentieller Arbeitgeber erhöhen kann. Als<br />
weitere Funktion des Patents wurde von einem Experten der Patentschutz von<br />
Innovationen genannt, wodurch das Patent Wettbewerbsvorteile schafft.<br />
Hinsichtlich der Funktion eines Patents im Zusammenhang mit Prestige und Image<br />
des Unternehmens befürwortete ein Experte einen inhaltlichen Konnex zwischen<br />
Reputation und Innovation, welcher jedoch nur auf Hersteller von<br />
Originalpräparaten zutrifft. Diese haben eine andere – bessere – Reputation als<br />
Generika-Produzenten, da sie auf Grund der Erforschung von Arzneimitteln eine<br />
größere Verantwortung tragen und somit einen wesentlichen Beitrag für den<br />
Gesundheitsbereich leisten. Ein anderer Experte widersprach jedoch dieser<br />
inhaltlichen Verbindung.<br />
Strategische Verwendung findet das Patent in erster Linie zur Generika-Abwehr,<br />
wobei in diesem Zusammenhang dem ergänzenden Schutzzertifikat eine wichtige<br />
Rolle zukommt. Denn Dank des Schutzzertifikats lässt sich der Patentablauf<br />
hinauszögern, wodurch die Marktexklusivität und in der Folge die Rentabilität<br />
verlängert werden können. Der Patentablauf und die damit verbundene Einführung<br />
von Generika wirken sich direkt auf die Rentabilität des Arzneimittels aus:<br />
Einerseits kann die Konkurrenz durch Nachahmerprodukte derart stark sein, dass<br />
das Produkt vom Markt genommen wird; andererseits kommt es bei den<br />
Originalpräparaten auf Grund von erstattungsfähige Generika zu einer<br />
Preisreduktion von 30%. Blockbuster-Präparate und Nischenprodukte<br />
unterscheiden sich hier nur insofern, als dass die zu erwartenden finanziellen<br />
Einbußen bei Nischenprodukten geringer ausfallen. Für Blockbuster liegen in der<br />
Regel schon am Tag des Patentablaufs mehrere Anträge für Generika beim<br />
Hauptverband vor. Bei unbedeutenden Arzneimitteln kann diese Entwicklung auch<br />
erst wesentlich später und in einem deutlich geringeren Umfang eintreten.<br />
Ungeachtet ihres finanziellen Erfolgs bleiben Arzneispezialitäten zum größten Teil<br />
auch nach ihrem Patentablauf für die Unternehmen wichtig und Teil des<br />
Produktportfolios.<br />
Bei den patentrechtlichen Unterschieden zwischen Österreich und den USA konnte<br />
festgestellt werden, dass der US-Ansatz des first-to-invent zwar gerechter wäre,<br />
jedoch auf Grund des notwendigen Nachweises eines früheren Erfindungsdatums<br />
auch problematischer. Über die Umsetzung dieses Kriteriums in Österreich waren<br />
sich die ExpertInnen uneinig. Die Anwendung der grace period und der best mode<br />
requirement würden große Nachteile mit sich bringen, da zum Zeitpunkt der