Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 92<br />
(2) Die Agentur für Arbeit kann einen förderungsbedürftigen Arbeitnehmer für die<br />
Dauer der Förderung in die Maßnahme zuweisen. Die §§ 262, 269, 270 und 271 gelten<br />
entsprechend.