Vollversion (6.59 MB) - Forschungsjournal Soziale Bewegungen
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FORSCHUNGSJOURNAL NSB, JG. 9, HEFT 4, 1996<br />
mit drei Aspekten der sexuellen<br />
Ausbeutung von Kindern: Kinderprostitution,<br />
Handel und Verkauf<br />
von Kindern zum Zweck<br />
des sexuellen Mißbrauchs und<br />
Kinderpornographie.<br />
Sowohl die Resolution wie auch<br />
der Aktionsplan wurden mit großer<br />
Mehrheit verabschiedet.<br />
Während die Resolution allgemeine<br />
Aussagen zum Problem<br />
der sexuellen Ausbeutung beinhaltet,<br />
konkretisiert der Aktionsplan<br />
verschiedene Umsetzungsschritte.<br />
Da in den verschiedenen<br />
Staaten unterschiedliche<br />
Rechtsregelungen bestehen, wurde<br />
als Bezugsrahmen die UN-<br />
Kinderrechtskonvention von<br />
1989 gewählt. In der Konvention<br />
wird in einzelnen Artikeln direkt<br />
Bezug auf das Thema der<br />
sexuellen Ausbeutung genommen.<br />
Mit der Ratifizierung der<br />
Übereinkommen der UN über<br />
die Rechte des Kindes verpflichteten<br />
sich die Unterzeichnerstaaten,<br />
Kinder wirksam zu schützen:<br />
• vor „jeder Form körperlicher<br />
oder geistiger Gewaltanwendung,<br />
Schadenszuführung oder<br />
Mißhandlung einschließlich<br />
des sexuellen Mißbrauchs"<br />
(Art. 19, Abs. 1) durch Eltern<br />
oder eines Elternteils, eines<br />
Vormundes oder anderen gesetzlichen<br />
Vertreters oder einer<br />
anderen Person, die das<br />
Kind betreut;<br />
• vor „wirtschaftlicher Ausbeutung<br />
und zur Heranziehung zu<br />
einer Arbeit, die Gefahren mit<br />
sich bringt und die Erziehung<br />
des Kindes behindern oder die<br />
Gesundheit des Kindes oder<br />
seiner körperliche, geistige,<br />
seelische, sittliche oder soziale<br />
Entwicklung schädigen könnte"<br />
(Art. 32, Abs. 1);<br />
• vor der „Beteiligung an rechtswidrigen<br />
sexuellen Handlungen,<br />
zu denen sie verleitet oder<br />
gezwungen werden" (Art. 34,<br />
Pkt. a); dazu zählen auch Prostitution<br />
und Pornographie;<br />
• vor dem „Verkauf von Kindern<br />
sowie dem Handel mit<br />
Kindern zu irgendeinem<br />
Zweck und in irgendeiner<br />
Form" (Art. 35); desweiteren<br />
• daß der Staat die physische<br />
und psychische Genesung sowie<br />
die soziale Wiedereingliederung<br />
von Kindern sicherstellen<br />
muß, die Opfer von Ausbeutung<br />
oder Mißhandlung<br />
geworden sind (Art. 39).<br />
Der in Stockholm verabschiedete<br />
Aktionsplan formuliert nun<br />
einzelne Umsetzungsstrategien<br />
(direkte Maßnahmen zum Schutz,<br />
Präventionsmaßnahmen etc.). Er<br />
stellt so eine Ergänzung der in<br />
der Kinderrechtskonvention formulierten<br />
Artikel dar. Der Aktionsplan<br />
unterscheidet zwischen<br />
nationalen und internationalen<br />
Politikakteuren. Auf internationaler<br />
Ebene soll der Austausch von<br />
Daten und die Zusammenarbeit<br />
zwischen Justiz- und Ermittlungsbehörden<br />
verbessert werden. Nationale<br />
Gesetzgebungen sollen<br />
überprüft und ggf. überarbeitet<br />
werden, um den Schutz von Kindern<br />
zu verbessern und eine effektive<br />
Strafrechtsverfolgung von<br />
Tätern zu ermöglichen.<br />
91<br />
Eine engere Kooperation zwischen<br />
Regierungen und NRO<br />
wird ausdrücklich hervorgehoben.<br />
Die Staaten werden aufgefordert,<br />
die Ausbildungsmöglichkeiten<br />
für Kinder (kostenloser<br />
Schulbesuch) und die medizinische<br />
Versorgung von Mißbrauchsopfern<br />
zu verbessern.<br />
Neben Schutz- und Präventionsmaßnahmen<br />
werden bessere gesellschaftliche<br />
Mitwirkungs- und<br />
Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />
für Kinder gefordert.<br />
Die deutsche Kampagne hat bereits<br />
seit langer Zeit Forderungen<br />
erhoben, die teilweise über die<br />
im Aktionsplan vorgesehenen<br />
Schritte hinausgehen. Zum Forderungskatalog,<br />
der sich an die<br />
Adresse der Bundesregierung<br />
richtet, gehören:<br />
• Abschluß zwischenstaatlicher<br />
Vereinbarungen (Rechtshilfeabkommen)<br />
zwecks Verbesserung<br />
der Zusammenarbeit zwischen<br />
Ermittlungsbehörden.<br />
Konkret wird die Entsendung<br />
von Verbindungsbeamten in<br />
die deutschen Botschaften gefordert.<br />
Die Beamten sollen<br />
die Behörden in den Zielländern<br />
bei der Ermittlungsarbeit<br />
unterstützen und bei der Beweissicherung<br />
unterstützen.<br />
Hintergrund der Forderung:<br />
Die Beweisverfahren (z.B.<br />
Zeugenvernehmungen) sind<br />
sehr schwierig. Aufgrund dieser<br />
Schwierigkeiten kam es bisher<br />
selten zur Verurteilung von<br />
Angeklagten.<br />
• Unterstützung und Beratung<br />
von Ländern, die Entwicklungskonzepte<br />
für den Touris-