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Wissensbilanz: Bilanz des Wissens? Die Wissensbilanz für ...

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<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>: <strong>Bilanz</strong> <strong>des</strong> <strong>Wissens</strong>?<br />

42<br />

Sektionschef Dr. Sigurd Höllinger<br />

Zum Geleit<br />

Seit mehr als einem Jahrzehnt schafft die österreichische Politik neue Bedingungen, aufgrund derer<br />

die Universitäten sich von staatlich geleiteten zu unternehmensähnlichen Einrichtungen entwickeln<br />

sollen. <strong>Die</strong> anfänglichen Ziele "höhere Leistungsfähigkeit" und "mehr Wirtschaftlichkeit" wurden<br />

schließlich dem neuen, Europa-weit gleichen Ziel "Universitäten als international konkurrenzfähige<br />

europäische Akteure in Forschung und Lehre" untergeordnet.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklungsschritte in den neunziger Jahren waren wegen der beharrenden Kräfte in der Politik<br />

und in der Akademia kompromisshaft und nicht groß genug. Das Universitätsgesetz 2002 baut<br />

auf den bereits erreichten Veränderungen auf und setzt Standards <strong>für</strong> die Universitätsentwicklung<br />

in Europa. <strong>Die</strong> Universitäten werden selbständig und rechtsfähig. Der Staat (Bund) hat weiter die<br />

Verpflichtung, die Universitäten zu finanzieren. Deswegen und wegen der Wichtigkeit der Leistungen<br />

der Universitäten sind Kontrolle und Öffentlichkeit vorgesehen. Pläne, Ziele, Strategien, die<br />

tatsächlichen Leistungen sind von Interesse. Neben der Leistungsvereinbarung, der auf Systemfragen<br />

und Gesetzesverletzungen zurückgenommenen Rechtsaufsicht bestimmt das Berichtswesen das<br />

neue partnerschaftliche Verhältnis an Stelle <strong>des</strong> früher hoheitlichen zwischen Universität und Staat.<br />

<strong>Die</strong> Universitäten sollen keine Unternehmen werden, sondern unternehmensähnliche Einrichtungen<br />

eigener Art mit ganz spezifischen Aufgaben in der Forschung, vor allem der erkenntnisinteressengeleiteten<br />

Grundlagenforschung, und in der Lehre sowie als unabhängige kritische Instanz. So wird<br />

beispielsweise die alte Staatsverrechnung durch ein Rechnungswesen abgelöst, das zwar Anregungen<br />

aus dem Handelsgesetzbuch bezieht, aber speziell <strong>für</strong> die Zwecke der Universität<br />

konzipiert ist.<br />

Neu ist die <strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>. Ihre Aufgabe ist es, umfassend Lage und Entwicklung der Universität zu

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