Wissensbilanz: Bilanz des Wissens? Die Wissensbilanz für ...
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<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>: <strong>Bilanz</strong> <strong>des</strong> <strong>Wissens</strong>?<br />
4 58<br />
3. <strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>en, die <strong>Bilanz</strong>en sind<br />
Das Wissen einer Institution bildet wohl in den<br />
meisten, vielleicht in allen Fällen den wichtigsten<br />
Bestandteil ihres immateriellen Vermögens. Für<br />
Universitäten dürfte dies unbestritten sein. Wie ausgeführt,<br />
enthalten herkömmliche <strong>Bilanz</strong>en Wissen<br />
nur in rudimentärer Form, vor allem soweit es sich<br />
in gekauften Patenten und Lizenzen niederschlägt.<br />
Vollständige <strong>Bilanz</strong>en im erläuterten Sinn, die das<br />
gesamte immaterielle Vermögen ausweisen, enthalten<br />
auch das Wissen der bilanzierenden Institution.<br />
Eine „<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>“ umfaßt nur das Wissen<br />
der Institution. Man erhält sie, indem man von der<br />
Gesamtbilanz jenen Teil abspaltet, der das Wissen<br />
repräsentiert. Dazu muß das immaterielle Vermö-<br />
Aktiva<br />
intellektuelles Vermögen<br />
(Wissen)<br />
immat. Vermögen außer Wissen<br />
materielles Vermögen<br />
einschließlich Finanzvermögen<br />
<strong>Die</strong>se <strong>Bilanz</strong>teilung geht von den Annahmen aus,<br />
daß dem intellektuellen Vermögen keine Schulden<br />
unmittelbar zugeordnet werden können und daß<br />
intellektuelles Vermögen auch im Einzelfall stets<br />
einen positiven, genauer: keinen negativen Wert<br />
besitzt. Dementsprechend steht dem intellektuellen<br />
Vermögen in gleicher Höhe Eigenkapital gegenüber.<br />
<strong>Die</strong>s wird in Literatur und Praxis ebenfalls<br />
<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong> (<strong>Bilanz</strong> II)<br />
<strong>Bilanz</strong> I<br />
gen in Wissen einerseits und übriges immaterielles<br />
Vermögen andererseits geteilt werden. Vereinfachend<br />
läßt sich Wissen mit intellektuellem Vermögen<br />
gleichsetzen; <strong>für</strong> die Verwendung dieses<br />
Begriffs spricht, daß § 13 Abs. 6 Satz 2 Z 2 UG 2002<br />
ausdrücklich „das intellektuelle Vermögen“ als<br />
Bestandteil <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tinhalts der vorgeschriebenen<br />
<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong> anführt. Teilt man das Eigenkapital<br />
entsprechend auf, entstehen zwei <strong>Bilanz</strong>en,<br />
die zusammen die Gesamtbilanz der Institution<br />
ergeben: die <strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong> („<strong>Bilanz</strong> II“) mit dem<br />
intellektuellen Vermögen und dem entsprechenden<br />
Eigenkapital-Teil und die Restbilanz („<strong>Bilanz</strong> I“) mit<br />
dem übrigen Vermögen, den Schulden und dem<br />
restlichen Eigenkapital-Teil.<br />
Eigenkapital-Teil II<br />
Eigenkapital-Teil I<br />
Schulden<br />
Passiva<br />
überwiegend angenommen, wenn intellektuelles<br />
Vermögen in <strong>Bilanz</strong>en aufgenommen wird. So finden<br />
sich in den „human resource accounts“ von<br />
Telia „Recruitment capital“ und „Education capital“<br />
auf der Aktiv- und auf der Passivseite mit gleicher<br />
Bezeichnung und in gleicher Höhe (vgl.<br />
Seetharaman / Hadi Helmi Bin Zaini Sooria /<br />
Saravanan, 2002, 143). Unverständlich bleibt