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Wissensbilanz: Bilanz des Wissens? Die Wissensbilanz für ...

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erfüllen vor allem Forschungsaufgaben zur Qualifizierung<br />

<strong>für</strong> universitäre oder außeruniversitäre<br />

Aufgaben, wobei Art und Qualität der Forschungsleistung<br />

meist hinter den erwarteten Qualifizierungsvorteilen<br />

<strong>für</strong> die eigene berufliche Entwicklung<br />

und <strong>für</strong> allgemeine gesellschaftliche<br />

wohlfahrtsökonomische Chancen verbleiben. Sie<br />

erfüllen daneben auch Lehraufgaben und sind<br />

damit Teil <strong>des</strong> <strong>Wissens</strong>potentials der Hochschule.<br />

Aus der Sicht der Rechnungslegung kann man der<br />

traditionellen <strong>Bilanz</strong>auffassung folgen und Zahlungen<br />

<strong>für</strong> Humanvermögen - ohne nähere qualitative<br />

Differenzierung - als Kosten bezeichnen, die als<br />

laufender Aufwand zu verrechnen sind und zur<br />

Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Hochschulbetriebs geleistet<br />

werden. <strong>Die</strong> Kosten sind der in Höhe der Anschaffungsauszahlungen<br />

bewertete Leistungsverzehr<br />

zur Erbringung der Hochschulleistungen.<br />

<strong>Die</strong> Summe der Kosten wäre abgesehen von Akquisitions-<br />

und Ausbildungskosten (Scholich 2000, 48 f.)<br />

nicht bilanzfähig.<br />

Man könnte aber auch wie bei geleastem materiellem<br />

Produktivvermögen (nach internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften) das erwartete<br />

<strong>Wissens</strong>potential im Zugangszeitpunkt bewerten<br />

und über die Nutzungszeit abschreiben. 9 <strong>Die</strong><br />

monatlichen Gehaltszahlungen würden den<br />

Leasingraten beim materiellen Produktivvermögen<br />

entsprechen und könnten wie Investitionsauszahlungen<br />

gewertet werden. Ist die "Leasingzeit"<br />

beendet, verliert die Hochschule das Vermögen,<br />

soweit es nicht in materiellen oder personellen<br />

"Knowledge Centers" abrufbar erfasst ist. Bewertungsmodell<br />

könnte die Gruppenbewertung nach<br />

Fachbereichen oder anderen Organisationseinheiten<br />

auf der Basis der durchschnittlichen Verweildauer<br />

und durchschnittlicher jährlicher Plankosten<br />

sein. <strong>Die</strong> <strong>Bilanz</strong>ierung wäre nach Leasinggrundsätzen<br />

vorstellbar.<br />

Sie könnte auch aus der traditionellen Rechnungslegung<br />

abgeleitet werden. Beim Erwerb eines<br />

Unternehmens müssen in dem nach der Erwerbsmethode<br />

aufgestellten Konzernabschluss alle Vermögens-<br />

und Schuldposten, soweit sie einzeln<br />

identifizierbar und abgrenzbar 10 sind, mit dem<br />

jeweils anteiligen Kaufpreis bewertet werden. Liegt<br />

der Kaufpreis über dem Saldo der Vermögens- und<br />

Schuldposten, ist der Unterschiedsbetrag als<br />

Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) zu bilanzieren.<br />

In der Vergangenheit hat man häufig alle<br />

immateriellen Vermögenswerte der Einfachheit<br />

halber im Goodwill zusammengefasst und über die<br />

gesetzliche Abschreibungsdauer abgeschrieben.<br />

Mit der Veröffentlichung der US-amerikanischen<br />

Statements of Financial Accounting Standards No.<br />

141 und No. 142 über "Business Combinations" und<br />

"Goodwill and Other Intangible Assets" müssen<br />

immaterielle Vermögenswerte weitgehend separat<br />

bewertet und bilanziert werden (Financial<br />

Accounting Standards Board 2001, Appendix A, 46<br />

f.; Smith/Parr 2002). 11 Im Goodwill verbleiben dann<br />

vor allem erwartete Vorteile aus Managementfähigkeiten,<br />

aus der - mehr oder weniger guten -<br />

Organisation und der Qualifikation der Mitarbeiter.<br />

Das bedeutet, dass der Goodwill von dem Wert <strong>des</strong><br />

Humanvermögens weitgehend bestimmt wird.<br />

Solange man keine anderen Quantifizierungsmöglichkeiten<br />

hat, wäre es <strong>des</strong>halb vertretbar, den<br />

Goodwill einer Hochschule mit dem Wert <strong>des</strong><br />

Humanvermögens nach den Grundsätzen der Leasingbilanzierung<br />

anzusetzen. Der Wert wäre jährlich<br />

aufgrund der quantitativen Änderungen und<br />

leistungsbezogener Kriterien neu zu berechnen<br />

oder zu überprüfen - Investitionen in <strong>Wissens</strong>potential<br />

können auch Fehlinvestitionen sein.<br />

Im US-amerikanischen Statement of Financial<br />

Accounting Standards No. 141 über Business<br />

Combinations wurde ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass das intellektuelle Kapital einer<br />

"assembled workforce" einen wichtigen Vermögensgegenstand<br />

darstellen und möglicherweise<br />

neben dem Goodwill als separater Posten der immateriellen<br />

Vermögensgegenstände bilanziert werden<br />

könne. Der Standards Board kam dann jedoch zu<br />

dem Ergebnis, dass es zur Zeit noch keine verlässliche<br />

Technik zur Bewertung solcher "assembled<br />

workforces" gebe und <strong>des</strong>halb die Einbeziehung in<br />

den Goodwill vorzuziehen sei (FASB, SFAS 141,<br />

Appendix B, 68 f.). Dem FASB ging es jedoch, anders<br />

als im vorliegenden Fall, um die <strong>Bilanz</strong>ierung in den<br />

gesetzlichen Jahresabschlüssen, nicht um Darstelllungen<br />

in freiwilligen Rechnungslegungswerken,<br />

die weder <strong>für</strong> die Bemessung von Auschüttungen,<br />

Steuern oder Gläubigeransprüchen relevant sind.<br />

9 Da Wissen, anders als materielles Vermögen, nicht durch wirtschaftliche oder technische Abnutzung Wert verliert, müsste geprüft werden,<br />

ob Abschreibungen zweckmäßig sind und welches Abschreibungsverfahren ggf. dem Informationsbedarf am ehesten gerecht wird.<br />

10 <strong>Die</strong> Kriterien der <strong>Bilanz</strong>ierbarkeit sollen hier nicht im Einzelnen untersucht werden. Sie sind in den nationalen und internationalen<br />

Rechnungslegungsregelungen nicht völlig identisch.<br />

11 <strong>Bilanz</strong>ierungspflichtig sind (jeweils beispielhaft) a) Marketing-related intangible assets (Marken, Internetdomains, Wettbewerbsvereinbarungen),<br />

b) Customer-related intangible assets (Kundenlisten, Auftragsbestand, Kundenbeziehungen), c) Artistic-related intangible assets<br />

(Schauspiele, Opern, literarische Werke, Video- und audiovisuelles Material), d) Contract-based intangible assets (Lizenzen, Leasingverträge,<br />

Franchiseverträge, Baugenehmigungen, Anstellungsverträge), e) Technology-based intangible assets (Patente, Computer Software,<br />

unpatentierte Technologie, Datenbanken).<br />

<strong><strong>Wissens</strong>bilanz</strong>: <strong>Bilanz</strong> <strong>des</strong> <strong>Wissens</strong>?<br />

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