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92012 Freie Werkstätten: Aufholjagd gestartet - fuhrpark.de ...

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Fuhrparkmanagement Basis-Wissen Steuer<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

Mit diesem Urteil haben<br />

die Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />

<strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r regelmäßi-<br />

gen Arbeitsstätte durch-<br />

einan<strong>de</strong>r gewirbelt<br />

Illustration: Tom Kal<strong>de</strong>wey<br />

022<br />

BFH kippt die fiskalische Behandlung von Fahrtkosten<br />

bei Outsourcing-Tätigkeiten.<br />

VON DETLEF G.A. JUHRICH<br />

Outsourcing heißt das Zauberwort <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>. Der aus <strong>de</strong>m<br />

angelsächsischen Wirtschaftsenglisch stammen<strong>de</strong> Begriff be<strong>de</strong>utet<br />

Auslagerung. Damit wird die Abgabe von Aufgaben<br />

und Strukturen eines Unternehmens an ein drittes Unternehmen<br />

bezeichnet. Oftmals ist damit auch die Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

von Arbeitsplätzen in kostengünstigere Tochter- o<strong>de</strong>r Subunternehmen<br />

verbun<strong>de</strong>n.<br />

Damit ergibt sich für <strong>de</strong>n so ausgelagerten Arbeitnehmer<br />

auch vielfach eine Neu<strong>de</strong>finition seiner regelmäßigen Arbeitsstätte,<br />

weichen doch nun Arbeitgeber und Arbeitsort voneinan<strong>de</strong>r<br />

ab. Dadurch stellt sich sowohl für <strong>de</strong>n Fuhrparkbetreiber<br />

als auch für <strong>de</strong>n Dienstwagennutzer die Frage, wann<br />

es sich hier noch um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />

Arbeitsstätte (Zuschlag 0,03-Prozent-Regel) o<strong>de</strong>r<br />

aber um Dienstfahrten (kein Zuschlag) han<strong>de</strong>lt. Die ist umso<br />

interessanter, als in <strong>de</strong>r jüngeren Vergangenheit durch zahlreiche,<br />

bereits in bfp vorgestellte, Urteile <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs<br />

<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitsstätte völlig neu <strong>de</strong>finiert<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Nunmehr liegt auch zum Thema regelmäßige<br />

Arbeitsstätte in Outsourcing-Fällen ein aktuelles<br />

Urteil (9.2.2012, Az.: VI R 22/10) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs<br />

vor. Mit diesem Urteil haben die Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />

ihre bisherige Rechtsprechung zu<br />

diesem Themenkomplex konsequent fortgeführt<br />

und <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitsstätte<br />

weiter so durcheinan<strong>de</strong>r gewirbelt, dass die bisherige<br />

hierzu von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung vertretene<br />

Rechtsauffassung nunmehr wohl als überholt angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Keine Än<strong>de</strong>rungen<br />

Während die Finanzverwaltung die Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs zur regelmäßigen<br />

Arbeitsstätte eines bei einem Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />

eingesetzten Arbeitnehmers inzwischen<br />

übernommen hat und keine Fahrten zwischen<br />

Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, son-<br />

bfp 09 2012

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