92012 Freie Werkstätten: Aufholjagd gestartet - fuhrpark.de ...
92012 Freie Werkstätten: Aufholjagd gestartet - fuhrpark.de ...
92012 Freie Werkstätten: Aufholjagd gestartet - fuhrpark.de ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fuhrparkmanagement Basis-Wissen Steuer<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
Mit diesem Urteil haben<br />
die Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />
<strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r regelmäßi-<br />
gen Arbeitsstätte durch-<br />
einan<strong>de</strong>r gewirbelt<br />
Illustration: Tom Kal<strong>de</strong>wey<br />
022<br />
BFH kippt die fiskalische Behandlung von Fahrtkosten<br />
bei Outsourcing-Tätigkeiten.<br />
VON DETLEF G.A. JUHRICH<br />
Outsourcing heißt das Zauberwort <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>. Der aus <strong>de</strong>m<br />
angelsächsischen Wirtschaftsenglisch stammen<strong>de</strong> Begriff be<strong>de</strong>utet<br />
Auslagerung. Damit wird die Abgabe von Aufgaben<br />
und Strukturen eines Unternehmens an ein drittes Unternehmen<br />
bezeichnet. Oftmals ist damit auch die Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
von Arbeitsplätzen in kostengünstigere Tochter- o<strong>de</strong>r Subunternehmen<br />
verbun<strong>de</strong>n.<br />
Damit ergibt sich für <strong>de</strong>n so ausgelagerten Arbeitnehmer<br />
auch vielfach eine Neu<strong>de</strong>finition seiner regelmäßigen Arbeitsstätte,<br />
weichen doch nun Arbeitgeber und Arbeitsort voneinan<strong>de</strong>r<br />
ab. Dadurch stellt sich sowohl für <strong>de</strong>n Fuhrparkbetreiber<br />
als auch für <strong>de</strong>n Dienstwagennutzer die Frage, wann<br />
es sich hier noch um Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />
Arbeitsstätte (Zuschlag 0,03-Prozent-Regel) o<strong>de</strong>r<br />
aber um Dienstfahrten (kein Zuschlag) han<strong>de</strong>lt. Die ist umso<br />
interessanter, als in <strong>de</strong>r jüngeren Vergangenheit durch zahlreiche,<br />
bereits in bfp vorgestellte, Urteile <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs<br />
<strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitsstätte völlig neu <strong>de</strong>finiert<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Nunmehr liegt auch zum Thema regelmäßige<br />
Arbeitsstätte in Outsourcing-Fällen ein aktuelles<br />
Urteil (9.2.2012, Az.: VI R 22/10) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs<br />
vor. Mit diesem Urteil haben die Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />
ihre bisherige Rechtsprechung zu<br />
diesem Themenkomplex konsequent fortgeführt<br />
und <strong>de</strong>n Begriff <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitsstätte<br />
weiter so durcheinan<strong>de</strong>r gewirbelt, dass die bisherige<br />
hierzu von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung vertretene<br />
Rechtsauffassung nunmehr wohl als überholt angesehen<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Keine Än<strong>de</strong>rungen<br />
Während die Finanzverwaltung die Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs zur regelmäßigen<br />
Arbeitsstätte eines bei einem Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Arbeitgebers<br />
eingesetzten Arbeitnehmers inzwischen<br />
übernommen hat und keine Fahrten zwischen<br />
Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, son-<br />
bfp 09 2012