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Menschenrechte und Wirtschaft - Forschungsjournal Soziale ...

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DIE UNTERSCHIEDLICHEN KLASSEN DER MENSCHENRECHTE HUil<br />

HAUPTBEITRÄGE<br />

Selbstbestimmung zwanglos akzeptieren können,<br />

für die sie gute Gründe sieht. Pointiert<br />

gesagt ist die Förderung: ,Begründe, was du<br />

mir antust!' der subjektive Quellpunkt der <strong>Menschenrechte</strong>.<br />

Objektiv gesehen sind die <strong>Menschenrechte</strong><br />

eine Schutzvorkehrung, damit<br />

Menschen ihr Zusammenleben <strong>und</strong> die Bewältigung<br />

von Konfliktsituationen möglichst gewaltfrei<br />

lösen können. Wenn daher eine Person<br />

Rechte besitzt, die mit bestimmten Pflichten<br />

anderer Personen korrespondieren müssen,<br />

die sie in der Ausübung ihre Willkürfreiheiten<br />

einschränken, ergibt sich auch aus dieser Perspektive<br />

eine Forderung nach der Begründung<br />

der entsprechenden Verpflichtungen. Die Begründungen<br />

sind daher zwischen Rechtsinhaber<br />

<strong>und</strong> den Adressaten der aus den Rechten<br />

resultierenden Pflichten anhängig. Beide Seiten<br />

werden eine Begründung nur dann akzeptieren<br />

können, wenn diese Relationierung auch<br />

gewahrt ist, <strong>und</strong> eine Begründung scheint nur<br />

dann eine angemessene zu sein, wenn sie für<br />

alle Betroffenen <strong>und</strong> insofern allgemein gilt.<br />

Die Allgemeine Erklärung übersetzt diese Idee<br />

in ein rechtlich <strong>und</strong> politisch wirksames Kriterium<br />

für den zivilen Umgang der Menschen<br />

miteinander, für die Legitimität von Staaten<br />

<strong>und</strong> für die Gestaltung nationaler <strong>und</strong> internationaler<br />

Verfassungen <strong>und</strong> Beziehungen. Die<br />

praktische Orientierung an den <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

<strong>und</strong> ihre Beanspruchung gibt allen Menschen<br />

auf der Welt das praktische Selbstbewusstsein,<br />

„frei <strong>und</strong> gleich an Würde <strong>und</strong> Rechten<br />

geboren zu sein" (Allgemeine Erklärung).<br />

Und wo immer daher gegen diese gr<strong>und</strong>legende<br />

Idee verstoßen wird, handelt es sich um<br />

nicht mehr allgemein begründbare Einschränkungen<br />

individueller Selbstbestimmungen. Und<br />

da, wo gegen die Verletzungen von <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

protestiert <strong>und</strong> ihre Einhaltung eingeklagt<br />

wird, wird unterstellt, dass es sich um<br />

allgemein begründbare <strong>Menschenrechte</strong> handelt.<br />

<strong>Menschenrechte</strong> sind komplexe Rechte; sie haben<br />

einmal eine moralische Dimension <strong>und</strong><br />

sind insofern .moralische Rechte', sie sind aber<br />

andererseits als legale Gr<strong>und</strong>rechte zu verstehen.<br />

Als Bestandteil des positiven Rechts sind<br />

sie auch von politischen Entscheidungen des<br />

jeweiligen Gesetzgebers abhängig. Zu einem<br />

vollen Verständnis der <strong>Menschenrechte</strong> gehören<br />

daher Überlegungen <strong>und</strong> Begründungen in<br />

den Dimensionen der Moral, des positiven<br />

Rechts <strong>und</strong> der Politik. Allgemein kann man<br />

sagen, sind <strong>Menschenrechte</strong> eine besondere<br />

Teilklasse von moralischen Rechten, die von<br />

einem politischen Gesetzgeber in bestimmte<br />

juridische, legale Rechte transformiert worden<br />

sind. Bei diesem Verrechtlichungsprozess muss<br />

sich ein Gesetzgeber sowohl nach bestimmten<br />

moralischen Kriterien richten <strong>und</strong> folgt so der<br />

Idee der Gerechtigkeit. Er kann aber auch bestimmte<br />

historische Unrechtserfahrungen politisch<br />

gewichten <strong>und</strong> konkretisieren <strong>und</strong> in die<br />

einzelnen Formulierungen der <strong>Menschenrechte</strong><br />

eingeben (Lohmann 1998: 82ff). Die Seite<br />

der moralischen Vorgaben ist dabei die entscheidende,<br />

<strong>und</strong> so spielt die Frage der moralischen<br />

Begründbarkeit bei den <strong>Menschenrechte</strong><br />

eine dominierende Rolle. Von Anfang an hat<br />

sich die Entwicklung der <strong>Menschenrechte</strong> dabei<br />

auf eine Moral vorstellung gestützt, die - in<br />

der Aufklärung entstanden - für alle Menschen<br />

gleiche Achtung <strong>und</strong> Wohlwollen verlangt. Diese<br />

heute so genannte universelle Achtungsmoral<br />

ist selbst hinsichtlich ihr Begründbarkeit<br />

umstritten <strong>und</strong> wurde <strong>und</strong> wird in unterschiedlichen<br />

Schattierungen vertreten, aber es ist ihr<br />

normativer Gehalt, der die Bestimmungen der<br />

<strong>Menschenrechte</strong> im Allgemeinen geprägt hat.<br />

Ihretwegen verbinden wir mit den <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

die Vorstellung, dass sie für alle Menschen<br />

in gleicher Weise gelten <strong>und</strong> insofern<br />

nicht nur universell, sondern auch egalitär sind,<br />

<strong>und</strong> dass sie keinem Menschen abgesprochen<br />

werden können <strong>und</strong> insofern kategorisch sind.<br />

Diese allgemeinen <strong>und</strong> formalen Bestimmun-

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