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Menschenrechte und Wirtschaft - Forschungsjournal Soziale ...

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FORSCHUNGSJOURNAL NSB, JG. 12, HEFT 1, 1999 3<br />

EDITORIAL<br />

sind 38 Menschenrechts-NGOs zusammengeschlossen,<br />

die am 22. September 1998, also<br />

bereits mehrere Tage vor der B<strong>und</strong>estagswahl,<br />

einen Forderungskatalog an die B<strong>und</strong>esregierung<br />

beschlossen, in dem sie eine neue Menschenrechtspolitik<br />

fordern.<br />

In diesem Katalog werden beispielsweise die<br />

Rückkehr zu internationalen Standards im<br />

deutschen Flüchtlings- <strong>und</strong> Ausländerrecht,<br />

die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die<br />

Sicherung der sozialen Rechte sowie ein wirkungsvoller<br />

Schutz von Frauen <strong>und</strong> Kindern<br />

angemahnt 3<br />

. Zudem werden die Stellung der<br />

Menschenrechtspolitik als Querschnittaufgabe<br />

<strong>und</strong> damit außen- wie entwicklungspolitische<br />

Reformen <strong>und</strong> die Rücknahme restriktiver<br />

Sicherheitsgesetze eingeklagt.<br />

Eine große Anzahl internationaler Konventionen<br />

wurde bislang erst von wenigen Mitgliedern<br />

der internationalen Staatengemeinschaft<br />

ratifiziert. 4<br />

So ist in beiden genannten Katalogen<br />

auch die Forderung nach noch ausstehender<br />

Ratifizierung vorliegender Abkommen<br />

durch die B<strong>und</strong>esrepublik enthalten. 5<br />

In der bereits erwähnten B<strong>und</strong>estagsdebatte<br />

wurden denn auch nicht nur die Fortschritte in<br />

der Menschenrechtspolitik thematisiert, sondern<br />

auch auf die noch zu füllenden Lücken<br />

hingewiesen. So betont Wolfgang Thierse die<br />

Verpflichtung aller Demokraten, „eine aktive<br />

Menschenrechtspolitik zu gestalten (..., indem)<br />

Abgeordnete dieses Hauses, die in andere Länder<br />

reisen, dort auch mit Vertreterinnen <strong>und</strong><br />

Vertretern von Menschenrechtsorganisationen,<br />

mit Dissidenten <strong>und</strong> Verfolgten sprechen"<br />

(Deutscher B<strong>und</strong>estag 1998: 805). In den einzelnen<br />

Debattenbeiträgen 6<br />

werden konkrete<br />

politische Lösungen für den effektiven Schutz<br />

von Frauen, Kindern <strong>und</strong> Flüchtlingen vor<br />

Menschenrechtsverletzungen, der Einsatz gegen<br />

die Todesstrafe, die menschenrechtsadäquate<br />

Gestaltung b<strong>und</strong>esdeutscher Asyl-, Aussenwirtschafts-,<br />

Entwicklungs- <strong>und</strong> Rüstungsexportpolitik,<br />

soziale Standards in der Welt­<br />

handelsordnung, die Durchsetzung eines internationalen<br />

Strafrechts <strong>und</strong> nicht zuletzt die<br />

politische Gestaltung wirkungsvoller Durchsetzungsinstrumente<br />

eingefordert.<br />

Viele dieser Forderungen werden von Menschenrechtsorganisationen<br />

seit Jahren aufgestellt<br />

<strong>und</strong> werden heute von Politikerinnen <strong>und</strong><br />

Politikern aller Parteien - zumindest rhetorisch<br />

- ebenfalls vertreten. Auch die Herausgeberinnen<br />

<strong>und</strong> Herausgeber des Jahrbuchs <strong>Menschenrechte</strong><br />

1999 stellen fest: „Nach einem<br />

halben Jahrh<strong>und</strong>ert ist es an der Zeit, dass der<br />

Akzent der internationalen Menschenrechtsbewegung<br />

<strong>und</strong> jeder Menschenrechtspolitik<br />

auf die Durchsetzung der <strong>Menschenrechte</strong> gelegt<br />

werden muss" (Arnim et al. 1998: 10,<br />

Hervorh. im Orig.).<br />

Die Einrichtung der oben genannten Organe<br />

EU-Menschenrechtsgerichtshof <strong>und</strong> Internationaler<br />

Strafgerichtshof, verb<strong>und</strong>en mit individuellem<br />

Klagerecht <strong>und</strong> einem internationalen<br />

Strafrecht, könnte einen entscheidenden<br />

Schritt zu dieser geforderten Durchsetzung<br />

von <strong>Menschenrechte</strong>n darstellen.<br />

Die Notwendigkeit eines ,Weltrechtsprinzips'<br />

sowie erste Schritte in diese Richtung (vgl.<br />

Geissler 1998: 20f) sind in jüngster Zeit am<br />

Beispiel des chilenischen Ex-Diktators Augusto<br />

Pinochet deutlich geworden. Das derzeit<br />

noch ausstehende Urteil der britischen Lordrichter<br />

hinsichtlich der Immunität des<br />

(Ehren-)Senators auf Lebenszeit <strong>und</strong> die mögliche<br />

Uberstellung zu einem Strafverfahren in<br />

Spanien könnten zeigen, dass Menschenrechtsverletzungen<br />

auch von Regierangschefs <strong>und</strong><br />

Staatsoberhäuptern nicht mehr ungestraft begangen<br />

werden können, <strong>und</strong> dass sich zunehmend<br />

auch ausländische Gerichte für zuständig<br />

erklären, sich beispielsweise mit Verbrechen<br />

gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen<br />

zu beschäftigen. Ein voll funktionsfähiger<br />

internationaler Strafgerichtshof<br />

böte für die Zukunft die Möglichkeit, Diktatoren<br />

<strong>und</strong> Menschenrechtsverletzer auch dann

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