VB 07 Kanzleiordnung fuer das Amt der OOe. Landesr - Regio 13
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Reiserechnungen u.ä.); ferner Mitteilungen an die Bediensteten im Umlaufwege etc.;<br />
Zustellnachweise von zurückkommenden Rückscheinbriefen. Das Erfor<strong>der</strong>nis ist von <strong>der</strong> Kanzlei im<br />
Einvernehmen mit <strong>der</strong> fachlich in Betracht kommenden Organisationseinheit festzulegen.<br />
Die Evidenz <strong>der</strong> Akten je<strong>der</strong> Aufgabengruppe muss in sich geschlossen sein. Die Evidenzbehelfe<br />
sind so zu führen, <strong>das</strong>s die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Skartierung berücksichtigt werden.<br />
Verschlusssachen, vertrauliche Geschäftsstücke und Geschäftsstücke, denen Wertsachen<br />
angeschlossen sind, sind in den Evidenzbehelfen beson<strong>der</strong>s zu vermerken.<br />
3.3.2 Evidenzbehelfe<br />
Je nach <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeit <strong>der</strong> Aufzeichnungen über Geschäftsstücke und Akten<br />
kommen in Betracht: <strong>das</strong> Eingangsbuch, die Kartei, <strong>das</strong> Reihungszahlenbuch, <strong>das</strong><br />
Reihungszahlenblatt; <strong>das</strong> Aktenverfolgungssystem.<br />
3.3.2.1 Eingangsbuch ('Protokoll')<br />
Durch Aufzeichnungen im Eingangsbuch soll <strong>der</strong> Inhalt eines Aktes in umfassen<strong>der</strong> Form<br />
festgehalten werden. Damit können die in einem Akt befindlichen Geschäftsstücke und<br />
Geschäftsabläufe festgestellt o<strong>der</strong> im Falle <strong>der</strong> Vernichtung eines Aktes weitgehend rekonstruiert<br />
werden, ohne auf den Akt selbst zurückgreifen zu müssen.<br />
Die Bezeichnung des Gegenstandes muss in möglichst kurzer Form erfolgen und den Akt eindeutig<br />
bestimmen.<br />
Das Eingangsbuch kann als Buch zunächst in Loseblattform im Format A3 o<strong>der</strong> im Format A4<br />
geführt werden. Lose Blätter des Eingangsbuches sind nach dessen Abschluss (zum Ende eines<br />
o<strong>der</strong> mehrerer Jahre) zu binden.<br />
3.3.2.2 Kartei<br />
In jenen Aufgabenbereichen, in denen <strong>der</strong> Gegenstand eines Aktes überwiegend nach einem<br />
eindeutigen Suchkriterium bestimmt wird (z.B. nach Personennamen, Betriebs- o<strong>der</strong><br />
Firmenbezeichnungen, Projekte, etc.) und in denen eine größere Zahl gleichartiger Geschäftsfälle<br />
evident zu halten ist, kann die Aktenevidenz mittels Kartei geführt werden.<br />
3.3.2.3 Reihungszahlenbuch<br />
Reicht es aus, neben <strong>der</strong> Reihungszahl die Gegenstandsbezeichnung sowie den Erledigungs- und<br />
Ablagevermerke festzuhalten, genügt die Führung eines Reihungszahlenbuches.<br />
Neben dem Reihungszahlenbuch können, wenn erfor<strong>der</strong>lich, im Akt selbst in einem Einlageblatt<br />
o<strong>der</strong> auf dem Aktenumschlag detaillierte Angaben über die einliegenden Geschäftsstücke<br />
eingetragen werden.<br />
3.3.2.4 Reihungszahlenblatt<br />
Referenzdokument <strong>VB</strong> <strong>07</strong><br />
Genügt es, den Gegenstand und die Zahl eines Aktes lediglich in Nachschlagebehelfe einzutragen<br />
und die Akten nach fortlaufenden Zahlen abzulegen, kann zur Vergabe von Reihungszahlen (und<br />
zur Kontrolle dieser Vergabe) <strong>das</strong> Reihungszahlenblatt verwendet werden.<br />
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