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VB 07 Kanzleiordnung fuer das Amt der OOe. Landesr - Regio 13

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4. SCHREIBDIENST<br />

4.1 AUFGABEN DES SCHREIBDIENSTES<br />

4.2 ERLEDIGUNGSENTWÜRFE<br />

4.3 AUSFERTIGUNGEN<br />

4.4 BEGLAUBIGUNG VON ABSCHRIFTEN; ZWEITAUSFERTIGUNGEN<br />

4.1 AUFGABEN DES SCHREIBDIENSTES<br />

Die Bearbeiter(innen) haben entsprechend § 53 DBO-A Erledigungen in möglichst einfacher und<br />

wirtschaftlicher Form (Ausfertigung; Kurzbrief; Formular; Stempelaufdruck; urschriftlich, d.h. die<br />

Erledigung erfolgt direkt auf dem Eingangsstück; u.dgl.) zu erstellen.<br />

Es ist Aufgabe des Schreibdienstes, Erledigungsentwürfe und Ausfertigungen (§ 54 DBO-A)<br />

entsprechend den Anweisungen <strong>der</strong> Bearbeiter(innen) zu erstellen.<br />

Die Bearbeiter(innen) sollen ihre Diktate auf Tonband sprechen, da dies am Wirtschaftlichsten ist.<br />

Für die Rechtschreibung sind <strong>das</strong> "Österreichische Wörterbuch" bzw. <strong>der</strong> "Duden" maßgeblich.<br />

4.2 ERLEDIGUNGSENTWÜRFE<br />

Der Inhalt (die Glie<strong>der</strong>ung) von Erledigungen richtet sich nach <strong>der</strong> Dienstbetriebsordnung (§§ 52 ff<br />

DBO-A). Nach Zweckmäßigkeit und technischer Ausstattung sollen Muster aufgelegt und von den<br />

Bearbeitern(innen) verwendet werden. Dies ist vor allem für den EDV-Einsatz bedeutsam.<br />

Gelten Durchschriften o<strong>der</strong> Kopien von Reinschriften als Erledigungsentwurf, sind sie zu<br />

kennzeichnen.<br />

4.3 AUSFERTIGUNGEN<br />

Referenzdokument <strong>VB</strong> <strong>07</strong><br />

Wird nicht sofort die Ausfertigung vorbereitet, ist sie entsprechend dem genehmigten<br />

Erledigungsentwurf zu erstellen. Dabei sind erfor<strong>der</strong>liche weitere Ausfertigungen, Kopien usw.<br />

herzustellen.<br />

In die Ausfertigung ist <strong>das</strong> Datum einzusetzen, mit dem <strong>der</strong> Entwurf unterschrieben wurde.<br />

Jede Ausfertigung ist von <strong>der</strong> Schreibkraft darauf zu prüfen, ob sie mit dem Entwurf übereinstimmt<br />

und die handschriftlichen Korrekturen des/<strong>der</strong> Bearbeiters(in) berücksichtigt worden sind.<br />

Dringlichkeits- und Zustellvermerke können, wenn nötig, in die Ausfertigung übernommen werden.<br />

Bei Reinschriften, für die eine persönliche Fertigung vorgesehen wurde ("RzU"), ist die Unterschrift<br />

einzuholen. Sofern es sich nicht um inneramtliche Schreiben handelt, ist unmittelbar unter die<br />

Unterschrift <strong>der</strong> Name des/<strong>der</strong> Unterzeichnenden in Maschinschrift o<strong>der</strong> in sonst leserlicher Form zu<br />

setzen.<br />

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