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Zeitschrift für Islamische Studien

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Yasmin Alhawari: „<strong>Islamische</strong>s Recht“ von Rüdiger Lohlker<br />

Yasmin Alhawari<br />

REZENSION ZU „ISLAMISCHES RECHT“ VON RÜDIGER LOHLKER<br />

D<br />

ie Thematisierung und systematische Darstellung unterschiedlicher<br />

Aspekte des islamischen Rechts hat in den letzten Jahren<br />

sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch im medialen<br />

Kontext eine zunehmende Beachtung erfahren. Dies schlägt<br />

sich nicht zuletzt in der einschlägigen Fachliteratur nieder, die sich mit der<br />

Thematik um Begriffe wie Šarīʿa, islamisches Recht oder fiqh auseinandersetzt.<br />

Dabei werden diese Bezeichnungen teilweise in unterschiedlicher Weise<br />

definiert und deren Gegenstandsbereiche verschiedenartig behandelt.<br />

Nachdem beispielsweise Mathias Rohe mit seiner Publikation ,,Das islamische<br />

Recht. Geschichte und Gegenwart“ die Historie und vor allem die<br />

Rechtspraxis anhand konkreter Urteile behandelt und hierbei Bezüge zum<br />

Rechtssystem moderner islamisch geprägter Gesellschaften gezogen hat, hat<br />

nun auch Rüdiger Lohlker ein Werk mit dem Titel ,,<strong>Islamische</strong>s Recht“ veröffentlicht,<br />

das im Folgenden rezensiert wird. Lohlker verfolgt dabei einen<br />

grundlegend divergenten Ansatz, indem er seinen Schwerpunkt auf die in den<br />

uṣūl al-fiqh dargelegten Methoden der Rechtsfindung setzt.<br />

Rüdiger Lohlker ist Professor <strong>für</strong> Islamwissenschaften an der Universität Wien<br />

und setzt sich seit vielen Jahren mit Themen des islamischen Rechts auseinander.<br />

Seinem Buch hat er den Titel ,,<strong>Islamische</strong>s Recht“ verliehen, doch er betont,<br />

dass ,,dieser Beitrag […] keine Normierung dessen [beansprucht], was islamisches<br />

Recht ist“ 1 . Vielmehr ginge es um eine offene Vorgehensweise, bei<br />

der ,,auch Reflexionen über und ausgehend von diesen ‚Wurzeln‘“ 2 , das heißt<br />

den uṣūl al-fiqh, im Vordergrund stünden.<br />

Als Basis dieser Reflexionen bedient sich Lohlker zahlreicher klassischarabischer<br />

Texte, die er selbst übersetzt und auch in Form von längeren Zitaten<br />

in sein Buch integriert.<br />

Im Vorwort verspricht Lohlker, in erster Linie ,,die älteren gelehrten Diskussionen“<br />

zu fokussieren, wobei ,,moderne Entwicklungen immer wieder kurz<br />

angesprochen“ werden. 3 Dabei konzentriert sich seine Untersuchung primär<br />

auf sunnitisch geprägte Diskurse und Rechtsmethoden; dennoch berücksichtigt<br />

er die Ansichten schiitischer Rechtsgelehrter und bringt nicht zuletzt zentrale<br />

rechtsmethodische Prinzipien der Zwölferšīʿa zum Ausdruck.<br />

Im Zusammenhang mit seiner Untersuchung der methodischen Herangehensweisen<br />

der Rechtsgelehrten im skizzierten historischen Verlauf liegt Lohlkers<br />

Erkenntnisinteresse in letzter Konsequenz in der Erfassung der hinter den<br />

Rechtsurteilen stehenden gedanklichen Strukturen. Bewusst verzichtet wird<br />

daher auf die in zahlreichen anderen Werken aufgeführten Rechtsbestimmungen<br />

zu einzelnen rechtlichen Bereichen, auch wenn gelegentlich Beispiele zur<br />

Veranschaulichung herangezogen werden. Als zentraler Begriff, der sich im<br />

Rahmen des gesamten Werks vergegenwärtigt, dient die sogenante ,,religiöse<br />

Säkularität des islamischen Rechts und der Rechtsmethodik“, in dem sich die<br />

Beziehung von Säkularität und islamischem Recht widerspiegelt. Ein zentrales<br />

Merkmal, welches nach Lohlker die in dieser Tradition stehenden Schriften<br />

auszeichnet, ist das vielseitig verknüpfte Rhizom als Ausdruck der über<br />

die Demarkationslinie des jeweiligen Texts hinausgehenden Komplexität und<br />

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