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NÁRODNÁ RADA SLOVENSKEJ REPUBLIKY

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setz handeln werde und das Gesetz ist aber meiner<br />

Ueberzeugung nach so unzweideutig, daß ich für<br />

meine Person nur an diesem festhalten kann und<br />

festhalten werde, wie auch immer Andere sich entschließen<br />

mögen, ich halte es mit den Worten des<br />

Dichters:<br />

Und wenn alles im bunten Wechsel kreist,<br />

Es beharret im Wechsel ein besonnener Geist.<br />

(Bravo! links).<br />

Oberstlandmarschall: Sr. Excell. Graf<br />

Clam-Martinitz hat das Wort!<br />

Se. Exc. Graf Heinrich Clam-Martinitz:<br />

Meine Herren, ich fühle mich nicht berufen, heute<br />

in die Detailerörterung der eben gehörten rechtlichen<br />

und staatsrechtlichen Deduktionen einzugehen. Ich<br />

will nur zwei Punkte unmittelbar an das eben Gehörte<br />

anknüpfen, bevor ich zum eigentlichen Gegenstand<br />

der heutigen Berathung übergehe. Der eine<br />

ist, ich möchte sagen, eine persönliche Bemerkung,<br />

die zwei Jahrhunderte zurückgreift.<br />

Es ist erwähnt worden, daß hervorragende<br />

Mitglieder des böhmischen Adels unter Ferdinand<br />

den II. beauftragt wurden, eine Landesordnung zu<br />

verfassen und daß die erneuerte Landesordnung ihre<br />

Arbeit war. Ich bin in der Lage, auf das Bestimmteste<br />

auszusprechen, daß das unrichtig ist. Der<br />

Entwurf, den die 3 erwähnten Mitglieder des böhmischen<br />

Adels ausgearbeitet haben, wurde ad acta<br />

gefegt und statt dessen ein neuer und zum großen<br />

Erstaunen der genannten drei Verfasser ganz anderer<br />

Entwurf als erneuerte Landesordnung erlassen. (Hört!<br />

im Centrum).<br />

Eine zweite Betrachtung, zu der mich die eben<br />

gehörten Worte veranlaßen, ist die, daß es doch<br />

einen schmerzlichen Eindruck macht, sich abmühen zu<br />

sehen in diesem Haufe inmitten der Vertretung des<br />

Königreichs Böhmen, um möglichst unsere historischen<br />

Rechte herabzusetzen und zu beweisen, daß wir kein<br />

Staatsrecht haben. (Bravo! im Centrum).<br />

Da erinnere ich mich der Worte, die ein Patriot<br />

in einer anderen legislativen Versammlung<br />

seinen Mitvertretern machend zugerufen hat: Ne<br />

ipsi manibus sacrilegis jura et privilegia sua dilacerarent.<br />

(Výborně!).<br />

Nach diesen kurzen Bemerkungen will ich zum<br />

Gegenstande, der uns unmittelbar beschäftigt, übergehen<br />

Ṅach mannigfachen Schwankungen, nach vielfachen<br />

unerwarteten Wandlungen stehen wir heute<br />

wieder an einem wichtigen Wendepunkte; wir stehen<br />

vor Entschließungen, die möglicher Weife entscheidend<br />

für die Zukunft des Landes, für die Entwicklung<br />

unserer öffentlichen Zustände werden können.<br />

In einem solchen Augenblicke scheint es mir vor<br />

Allem wichtig und der sicherste Weg, um zu ruhigen<br />

Urtheilen zu gelangen, zu trennen vor Allem<br />

die Frage: quid juris und quid consilii?<br />

Ich erkenne vollkommen das Gewicht der Opportunitätsgründe<br />

auf dem Gebiete der Politik, noch<br />

viel mehr erkenne und würdige ich die patriotischen<br />

Gefühle, welche zu der Bereitwilligkeit stimmen, von<br />

dem Rechte so weit abzugehen, als es eben möglich<br />

ist. Auch ich bin von diesen Gefühlen durchdrungen.<br />

Aber, meine Herren, ich glaube vor Allem<br />

muß das quid juris, die Rechtsfrage, den Maßstab<br />

abgeben, wie weit man den Opportunitätsgründen<br />

nachgeben kann, und sie muß zugleich die Leuchte<br />

fein, uns zu zeigen, in welcher Richtung das Heil<br />

zui suchen, in welcher Richtung die patriotische Hingebung<br />

zum Besten des Ganzen sich manifestiren solle.<br />

Ich muß also zunächst die Rechtsfrage im Allgemeinen<br />

darstellen.<br />

Man fordert uns auf, in den versassungsmäßigen<br />

Reichsrath zu wählen. Meine Herren! mit<br />

dem Ausdrucke „verfassungsmäßig" soll man nicht<br />

spielen; diese Frage kann man nicht nach Doktrinen,<br />

nicht nach einem einseitigen Standpunkte lösen, man<br />

muß sie nach positivem Gesetze (lösen. (Rufe: Ja<br />

Wohl!) Die Frage der Versassungsmäßigkeit ruht<br />

darin, ob die Versammlung, welche einberufen ist,<br />

dem Grundgesetze vollkommen, in allen wesentlichen<br />

Theilen entspricht, auf dessen Grundlage sie einberufen<br />

ist. Ich stelle mich in dieser Beziehung und<br />

zu dieser Deduction auf den Standpunkt der Februar-<br />

Verfassung, ich will augenblicklich alle Fragen in<br />

Beziehung aus die thatsächliche, ausschließliche, unbestrittene<br />

Gültigkeit derselben bei Seite lassen, ich<br />

stelle mich wie gesagt auf den Standpunkt der Februarverfassung,<br />

und frage, ist eine Vertretung,<br />

ist eine Versammlung verfassungsmäßig, welche weder<br />

in dem Objekte der Vertretung, noch in der Zusammsetzung,<br />

noch in dem Wirkungskreise mit<br />

den Bestimmungen des Grundgesetzes zusammenstimmt,<br />

ja in Allem das gerade Widerspiel desselben<br />

ist. (Bravo! Výborně!).<br />

Der Reichsrath, der verfassungsmäßige Reichsrath<br />

ist zur Vertretung des Reiches berusen. Nun,<br />

meine Herren, Sie wissen in dem Augenblicke, wo<br />

Sie in diesen Reichsrath berufen werden, daß er<br />

nicht mehr zur Vertretung des Reiches berufen ist,<br />

daß nicht einmal alle Vertreter des Reiches einberufen<br />

sind, daß er berufen ist, nur die westliche<br />

Reichshälfte zu vertreten, diese westliche Reichshälfte,<br />

für welche man den, Namen zu finden noch nicht in<br />

der Lage war, und gegen welche selbst die Sprache<br />

Zeugt. Man hat verschiedene Versuche angestellt,<br />

es Cisleithanien zu nennen, Deutschösterreich, westliche<br />

Reichshälfte, im Widerspruche sind mit allen<br />

Elementarbegriffen; und diese Reichshälfte soll das<br />

Ergebniß sein des Wandels auf der Bahn der<br />

Verfassungmäßigkeit, jener Verfassungsmäßigkeit und<br />

Verfassungstreue, welche immer Großösterreich und<br />

Reichseinheit auf ihre Fahne geschrieben hatte. (Výborně).<br />

Meine Herren! wir haben geglaubt und glauben<br />

es noch im Namen Aller, wenigstens im Narnen<br />

der überwiegendsten Mehrzahl des Landes zu<br />

sprechen, wenn wir aussprechen, daß das Königreich<br />

Böhmen feinen Stolz darin sinde, dem ganzen Österreich<br />

anzugehören, sich aber dagegen verwahrt,

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