NÁRODNÁ RADA SLOVENSKEJ REPUBLIKY
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setz handeln werde und das Gesetz ist aber meiner<br />
Ueberzeugung nach so unzweideutig, daß ich für<br />
meine Person nur an diesem festhalten kann und<br />
festhalten werde, wie auch immer Andere sich entschließen<br />
mögen, ich halte es mit den Worten des<br />
Dichters:<br />
Und wenn alles im bunten Wechsel kreist,<br />
Es beharret im Wechsel ein besonnener Geist.<br />
(Bravo! links).<br />
Oberstlandmarschall: Sr. Excell. Graf<br />
Clam-Martinitz hat das Wort!<br />
Se. Exc. Graf Heinrich Clam-Martinitz:<br />
Meine Herren, ich fühle mich nicht berufen, heute<br />
in die Detailerörterung der eben gehörten rechtlichen<br />
und staatsrechtlichen Deduktionen einzugehen. Ich<br />
will nur zwei Punkte unmittelbar an das eben Gehörte<br />
anknüpfen, bevor ich zum eigentlichen Gegenstand<br />
der heutigen Berathung übergehe. Der eine<br />
ist, ich möchte sagen, eine persönliche Bemerkung,<br />
die zwei Jahrhunderte zurückgreift.<br />
Es ist erwähnt worden, daß hervorragende<br />
Mitglieder des böhmischen Adels unter Ferdinand<br />
den II. beauftragt wurden, eine Landesordnung zu<br />
verfassen und daß die erneuerte Landesordnung ihre<br />
Arbeit war. Ich bin in der Lage, auf das Bestimmteste<br />
auszusprechen, daß das unrichtig ist. Der<br />
Entwurf, den die 3 erwähnten Mitglieder des böhmischen<br />
Adels ausgearbeitet haben, wurde ad acta<br />
gefegt und statt dessen ein neuer und zum großen<br />
Erstaunen der genannten drei Verfasser ganz anderer<br />
Entwurf als erneuerte Landesordnung erlassen. (Hört!<br />
im Centrum).<br />
Eine zweite Betrachtung, zu der mich die eben<br />
gehörten Worte veranlaßen, ist die, daß es doch<br />
einen schmerzlichen Eindruck macht, sich abmühen zu<br />
sehen in diesem Haufe inmitten der Vertretung des<br />
Königreichs Böhmen, um möglichst unsere historischen<br />
Rechte herabzusetzen und zu beweisen, daß wir kein<br />
Staatsrecht haben. (Bravo! im Centrum).<br />
Da erinnere ich mich der Worte, die ein Patriot<br />
in einer anderen legislativen Versammlung<br />
seinen Mitvertretern machend zugerufen hat: Ne<br />
ipsi manibus sacrilegis jura et privilegia sua dilacerarent.<br />
(Výborně!).<br />
Nach diesen kurzen Bemerkungen will ich zum<br />
Gegenstande, der uns unmittelbar beschäftigt, übergehen<br />
Ṅach mannigfachen Schwankungen, nach vielfachen<br />
unerwarteten Wandlungen stehen wir heute<br />
wieder an einem wichtigen Wendepunkte; wir stehen<br />
vor Entschließungen, die möglicher Weife entscheidend<br />
für die Zukunft des Landes, für die Entwicklung<br />
unserer öffentlichen Zustände werden können.<br />
In einem solchen Augenblicke scheint es mir vor<br />
Allem wichtig und der sicherste Weg, um zu ruhigen<br />
Urtheilen zu gelangen, zu trennen vor Allem<br />
die Frage: quid juris und quid consilii?<br />
Ich erkenne vollkommen das Gewicht der Opportunitätsgründe<br />
auf dem Gebiete der Politik, noch<br />
viel mehr erkenne und würdige ich die patriotischen<br />
Gefühle, welche zu der Bereitwilligkeit stimmen, von<br />
dem Rechte so weit abzugehen, als es eben möglich<br />
ist. Auch ich bin von diesen Gefühlen durchdrungen.<br />
Aber, meine Herren, ich glaube vor Allem<br />
muß das quid juris, die Rechtsfrage, den Maßstab<br />
abgeben, wie weit man den Opportunitätsgründen<br />
nachgeben kann, und sie muß zugleich die Leuchte<br />
fein, uns zu zeigen, in welcher Richtung das Heil<br />
zui suchen, in welcher Richtung die patriotische Hingebung<br />
zum Besten des Ganzen sich manifestiren solle.<br />
Ich muß also zunächst die Rechtsfrage im Allgemeinen<br />
darstellen.<br />
Man fordert uns auf, in den versassungsmäßigen<br />
Reichsrath zu wählen. Meine Herren! mit<br />
dem Ausdrucke „verfassungsmäßig" soll man nicht<br />
spielen; diese Frage kann man nicht nach Doktrinen,<br />
nicht nach einem einseitigen Standpunkte lösen, man<br />
muß sie nach positivem Gesetze (lösen. (Rufe: Ja<br />
Wohl!) Die Frage der Versassungsmäßigkeit ruht<br />
darin, ob die Versammlung, welche einberufen ist,<br />
dem Grundgesetze vollkommen, in allen wesentlichen<br />
Theilen entspricht, auf dessen Grundlage sie einberufen<br />
ist. Ich stelle mich in dieser Beziehung und<br />
zu dieser Deduction auf den Standpunkt der Februar-<br />
Verfassung, ich will augenblicklich alle Fragen in<br />
Beziehung aus die thatsächliche, ausschließliche, unbestrittene<br />
Gültigkeit derselben bei Seite lassen, ich<br />
stelle mich wie gesagt auf den Standpunkt der Februarverfassung,<br />
und frage, ist eine Vertretung,<br />
ist eine Versammlung verfassungsmäßig, welche weder<br />
in dem Objekte der Vertretung, noch in der Zusammsetzung,<br />
noch in dem Wirkungskreise mit<br />
den Bestimmungen des Grundgesetzes zusammenstimmt,<br />
ja in Allem das gerade Widerspiel desselben<br />
ist. (Bravo! Výborně!).<br />
Der Reichsrath, der verfassungsmäßige Reichsrath<br />
ist zur Vertretung des Reiches berusen. Nun,<br />
meine Herren, Sie wissen in dem Augenblicke, wo<br />
Sie in diesen Reichsrath berufen werden, daß er<br />
nicht mehr zur Vertretung des Reiches berufen ist,<br />
daß nicht einmal alle Vertreter des Reiches einberufen<br />
sind, daß er berufen ist, nur die westliche<br />
Reichshälfte zu vertreten, diese westliche Reichshälfte,<br />
für welche man den, Namen zu finden noch nicht in<br />
der Lage war, und gegen welche selbst die Sprache<br />
Zeugt. Man hat verschiedene Versuche angestellt,<br />
es Cisleithanien zu nennen, Deutschösterreich, westliche<br />
Reichshälfte, im Widerspruche sind mit allen<br />
Elementarbegriffen; und diese Reichshälfte soll das<br />
Ergebniß sein des Wandels auf der Bahn der<br />
Verfassungmäßigkeit, jener Verfassungsmäßigkeit und<br />
Verfassungstreue, welche immer Großösterreich und<br />
Reichseinheit auf ihre Fahne geschrieben hatte. (Výborně).<br />
Meine Herren! wir haben geglaubt und glauben<br />
es noch im Namen Aller, wenigstens im Narnen<br />
der überwiegendsten Mehrzahl des Landes zu<br />
sprechen, wenn wir aussprechen, daß das Königreich<br />
Böhmen feinen Stolz darin sinde, dem ganzen Österreich<br />
anzugehören, sich aber dagegen verwahrt,