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NÁRODNÁ RADA SLOVENSKEJ REPUBLIKY

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dazu ausgegangen wäre. Nachdem nun das geschehen<br />

ist, stehe ich nicht an, das, was in der<br />

Kommission vorgegangen ist, offen und wahrheitsgetreu<br />

zu erklären. Es ist in der Kommission<br />

gegangen wie hier: Es wurde durch 3—4 Stunden<br />

gesprochen, Jeder hat seine Rechtsanführungen<br />

ausgesprochen, die theoretischen Debatten sind ins<br />

Unendliche gegangen, und haben zu keiner Vereinbarung<br />

geführt, weil hü jedem von vorhinein feine<br />

rechtlichen Anschauungen festgestellt waren, von denen<br />

er nicht abgelenkt werden kann. Nachdem lange<br />

Zeit von 10—2 Uhr hin und her gesprochen wurde,<br />

bemerkte ich: „Auf diese Art würden wir dem Landtage<br />

nicht morgen, nicht übermorgen, und selbst in<br />

einem Monate nicht, einen Kommissionsbericht vorlegen<br />

können. Ich wünschte die Kommission auf<br />

einen praktischeren Standpunkt zu bewegen. — Ich<br />

glaube, daß uns Allen dasselbe Ziel vorschwebt;<br />

wir wünschen gemeinschaftlich beizutragen zu einer<br />

definitiven Regelung der verfassungsmäßigen Verhältnisse<br />

Oesterreichs. Durch ein starres Verharren<br />

auf dem Rechtsboden ist dies nicht zu erlangen.<br />

Es ist nur zu erlangen, wenn man sich vereinigt,<br />

worin sich Alle vereinigen können, und das ist der<br />

nicht präjudicirende Standpunkt des berathenden<br />

Reichsrathes. Bieten wir uns die Hand, und<br />

machen wir eine gemeinschaftliche Adresse des ganzen<br />

Landtages; Seine Majestät möge die Gnade haben,<br />

uns einzuberufen in einen beratenden Reichsrath,<br />

damit wir darüber schlüßig werden können. " Ich<br />

glaube, daß ich aus vollster Brust und aus innerstem<br />

Herzen gesprochen habe, so wie ich auch hoffte,<br />

durch die magnetische Kraft des innersten Herzens-<br />

Ausdruckes auf der andern Seite einen günstigen<br />

Eindruck hervorzurufen. Mein Antrag ist nicht<br />

verworfen worden; er ist todtgeschwiegen worden;<br />

nicht einer der Herren der entgegengesetzten Seite<br />

hat ein Wort darüber gesagt. Nun, meine Herren!<br />

nachdem wir dadurch gesehen haben, daß also die<br />

Linke nicht mit uns gehen wollte, daß sie die zur<br />

Versöhnung gebotene Hand kalt zurückweisen, —<br />

da blieb uns nichts anderes übrig, als auf die<br />

Vorlage eines Majoritäts- und eines Minoritäts-<br />

Votums einzugehen, und den Standpunkt fest zu<br />

halten, auf dem die Majorität steht, und so ist die<br />

Adresse entstanden, obwohl wir nichts sehnlicher gewünscht<br />

hätten, als mit der Linken einen gemeinschaftlichen<br />

Antrag einbringen zu können. Die Adresse<br />

Wäre dann nicht so formulirt worden, denn Niemandem<br />

von uns wäre es eingefallen, diesen von<br />

uns so sehr erwünschten Standpunkt erreichen zu<br />

können, indem wir andere politische Gegner genöthigt<br />

hätten, ihren Standpunkt aufzugeben. Eine<br />

Argumentation des Grafen Hartig habe ich wirklich<br />

nicht verstanden. Es scheint mir beinahe, daß<br />

ich dieselbe falsch aufgefaßt, oder falsch gehört habe.<br />

Sowie ich es gehört habe war die Argumentation<br />

die, daß aus einem Gesetze - notabene gerade<br />

im Widerspruche von dem, was vor dem früher<br />

immer behauptet wurde, - nicht ein Theil herausgenommen,<br />

und verworfen werden könnte, ohne<br />

auch das ganze Gesetz zu verwerfen.<br />

Wenn wir also die Reichsverfassung vom<br />

Februar nicht anerkennten, so hätten wir auch keine<br />

Wahlordnung, wir konnten also gar nicht den<br />

Reichsrath beschicken; es wäre also auch kein Herrenhaus,<br />

und die Herren, die ein Mandat hatten,<br />

konnten gar nicht ins Herrenhaus kommen.<br />

Nun, meine Herren, darauf sage ich einmal,<br />

wenn das wahr ist — unsere Schuld ist es nicht;<br />

der Kaiser hat uns aufgefordert; wenn der Kaiser,<br />

unser allergnädigster Herr, uns auffordert zu wählen,<br />

nun dann werden wir doch auch das Recht<br />

haben, zu wählen und ebenso die Herren, die ins<br />

Herrenhaus berufen sind, dahin zu gehen.<br />

Was will der verehrte Vorredner damit beweisen?<br />

will er uns beweisen, daß wir fortgehen<br />

und gar nicht wählen sollen, will er unsere Wahl<br />

ganz unmöglich machen? dann geht er ja viel<br />

weiter als wir, — das würde beweisen, baß die<br />

Herren von der anderen Seite des Hauses nicht<br />

wollen, daß wir wählen; das kann ich jedoch nicht<br />

annehmen.<br />

Aber wenn man auch sagt, die Reichsverfassung<br />

als Reichsverfassung kann nicht bestehen, wenn<br />

einzelne Theile fehlen, so kann ich doch nicht zugeben,<br />

daß einzelne Bestimmungen, die auch in dem<br />

Februarpatente sind, wie die Landesordnung, aufgehoben<br />

sind; irre ich mich nicht sehr, so ist zum<br />

Beispiel das Königreich Venedig aufgefordert worden,<br />

in den Reichsrath zu wählen, obwohl es noch<br />

keine Landesordnung hatte, weil es auch keinen<br />

Landtag hatte; die Landesordnung ist also doch<br />

nicht ein Theil der Reichs-Verfassung; ich kann<br />

ganz gut wählen, wenn ich auch sage, die Verfassung<br />

besteht nicht.<br />

Uebrigens was wäre die äußerste Folge dieser<br />

Auffassung? daß wir eben zeigen, daß wir soweit<br />

gehen, als es uns nur immer möglich ist, denn<br />

wir sind ja auch nicht mit dem Wahlmodus einverstanden;<br />

aber trotzdem würden wir uns über die<br />

Bedenken des Wahlmodus hinwegsetzen, weil kein<br />

anderer Modus da ist, um zu ermöglichen, daß<br />

wir die Reichsvertretung beschicken.<br />

Endlich hat der Herr Generalredner der Gegenseite,<br />

wenn ich ihn recht verstanden habe, gesagt,<br />

daß die Adresse die Anerkennung des Gesammtstaates<br />

verneint.<br />

Das ist mir nun wieder unbegreiflich. Wenn<br />

wir in der Adresse sagen, Böhmen ist zu allen<br />

Opfern bereit, die der Gesammtstaat fordert, so<br />

leugnen wir doch nicht die Existenz des Gesammtstaates;<br />

was wir leugnen, ist, daß eine sogenannte<br />

verfassungsmäßige Versammlung zur Feststellung<br />

einer definitiven Verfassung berechtigt sei, nicht<br />

aber, daß das Gesammtreich bestehe; das ist eben<br />

unser Hauptgrund! — wir alle wollen und wünschen<br />

ein Gesammtreich, wir wollen aber nicht,<br />

daß eine Versammlung, die vielleicht einen ganz

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