NÁRODNÁ RADA SLOVENSKEJ REPUBLIKY
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müßte es unsere Aufgabe sein, Alles daran zu setzen,<br />
um es zu beseitigen. Die Geschichte lehrt uns keineswegs<br />
und sie gibt uns kein schönes Bild von jenen<br />
Zuständen, wie sie unter jenen Gesetzen bestanden<br />
haben. Ich finde kein Beispiel, daß durch die Ferdinandäische<br />
Landesordnung und das, was an ihr<br />
hängt, in irgend einer Weise die Bedürfniße des<br />
Volkes, der Bevölkerung wirklich unterstützt und gefordert<br />
worden sind. Um nur ein Beispiel anzuführen,<br />
deute ich hin auf ein geschichtliches Faktum, welches<br />
sich bezieht auf die Brauerei. Es gab eine Zeit,<br />
wo in Böhmen jeder Landmann das Recht hatte,<br />
sich fein Biergetränke selbst in seinem Haufe zu bereiten.<br />
Erst im Laufe der Zeit geschah es, daß die<br />
Depositäre der Rechte des Landes allmälig dieses<br />
Recht in ein ganz anderes umgewandelt, daß sie<br />
damit dem Volke dieses Recht entzogen haben. Ich<br />
habe eben ausgesprochen, daß das geschriebene Gesetz,<br />
daß das Februargesetz besteht; ich bin dieser<br />
Überzeugung und mit mir so viele Andere, weil man<br />
doch ein Gesetz nicht für aufgehoben erachten kann,<br />
wenn es auch sistirt ist oder wenn es auch von<br />
einem Theile nicht befolgt wird.<br />
Die Richtbefolgung eines Gesetzes kann keinen<br />
Grund dazu abgeben, um dasselbe als aufgehoben<br />
zu erklären, am allerwenigsten bei einem Staatsgrundgesetze.<br />
Wo wäre die Schweiz, wo wären<br />
die amerikanischen Staaten hingerathen, wenn sie<br />
in einem Augenblicke, als ein Theil der Bevölkerung<br />
sich gegen das bestehende Verfassungsgesetz erklärt,<br />
auch ihre Verfassung für aufgehoben erachtet hätten.<br />
Die Verfaffung gibt Mittel und Wege an, um zu<br />
einer Änderung zu gelangen wo diese nothwendig<br />
ist. Es ist in der Verfassung selbst schon dies Recht<br />
gewährleistet; warum sie also als aufgehoben, als<br />
nicht bestehend betrachten, da sie selbst den gesetzlichen<br />
Weg zu einer gesetzlichen Änderung bietet?<br />
Wir halten also an diesem bestehenden Gesetze fest,<br />
wir halten daran fest nicht nur, weil es nicht behoben<br />
ist, sondern weil auch in unseren Herzen<br />
Treue für das Reich und für den Kaiser lebt, unbeschadet<br />
der Rücksichten auf die staatsrechtliche<br />
Stellung Böhmens oder der einzelnen Länder.<br />
Wenn die Adresse davon spricht, daß das ganze<br />
Volk den Rechtsanschauungen, die da niedergelegt<br />
sind, beipflichtet, so müssen wir diesem in der<br />
feierlichsten Weise widersprechen. Wir müssen hier<br />
konstatiren und erklären vor Kaiser und Reich, daß<br />
die gesammte deutsche Bevölkerung Böhmens nicht<br />
damit einverstanden ist. Wir sind vollkommen in<br />
der Lage diese Erklärung abzugeben, da aus Anlaß<br />
unserer Wahl von allen Wählern deutlich und klar<br />
diese Anschauung ausgesprochen wurde. (Unruhe).<br />
Wenn daher einer meiner geehrten Herren Vorredner<br />
böse Geister gesehen hat, welche das Volk irre<br />
leiten, welche dem Volke unwahre Anschauungen darzustellen<br />
trachten über die Verhältnisse in unserem<br />
Lande, über die Rechte der Bevölkerung und über<br />
die Wünsche derselben, wenn er mit diesen Geistern<br />
einen Kampf auf Tod und Leben angekündigt hat,<br />
nun so möge er diesen Kampf führen, er wird ihm<br />
schon deshalb etwas schwer fallen, weil diese Geister<br />
keinen Körper haben und nur in seiner Einbildung<br />
leben. (Bravo! links. ) Ein geehrter Herr<br />
Vorredner findet einen Grund gegen die Beschickung<br />
des Reichsrathes darin, weil er im Vorhinein erkennt,<br />
daß die einzelnen Lander und Königreiche aus<br />
einer solchen Versammlung des Reichsrathes lediglich<br />
als Departements, als gleichgestellte Theile hervorgehen<br />
und erscheinen werden; weil sie, wie er<br />
sagt, alles hingeben müssen, was sie besitzen; nun<br />
dieß ist wohl eine Behauptung, aber wirklich eine<br />
vollständig unerwiesene Behauptung; und wenn er<br />
solche Befürchtungen hegt, so sind diese Befürchtungen<br />
im höchsten Grade unbegründet und nicht gerechtfertigt;<br />
denn ich kann mir nicht denken, daß<br />
ein Gesetzgebungsförper, in dem eben alle einzelnen<br />
Theile der Monarchie, in dem eben alle Königreiche<br />
und Länder vertreten sind, daß ein solcher Körper<br />
seine eigene Bestandtheile einfach hinwegdekretiren<br />
werde. Man sprach endlich, und das ist wesentlich<br />
in der Adresse und deren Berichte hervorgehoben,<br />
die Befürchtung aus, daß man einer Majorisirung<br />
verfalle, wenn man in den Reichsrath schickt. Ich<br />
sehe nicht ein, wienach diese Befürchtung davon<br />
abhalten solle, eine verfassungsmäßige Grundlage<br />
aufrecht zu erhalten; denn wenn dieser Grund wahr<br />
ist, dann ist eine jede Konstitution überflüssig, dann<br />
ist eine jede konstitutionelle Einrichtung unzulässig;<br />
dann erklärt man sich im Vorhinein für die. absolute,<br />
für die willkührliche Regierung. (Oho, oho im<br />
Centrum). Man erklärt sich dafür! Ich kann mich<br />
da auf die Worte eines geehrten Herrn Vorredners<br />
berufen, welcher erklärt hat, daß er lieber eine absolute<br />
Entscheidung als die Erledigung durch eine<br />
Majorität haben will. Wenn ein bloß berathender<br />
Körper zusammentritt, er mag von noch so viel<br />
Personen, noch so viel Interessen beschickt werden,<br />
so kann er schon nach seiner Eigenschaft eben keine<br />
Beschlüße fassen, er kann zu keinem Zweck und Ziel<br />
kommen und es kann endlich doch nur darüber ein<br />
absoluter Wille gebieten und ein absoluter Wille entscheiden,<br />
welche Ergebnisse dieser Consultation anzunehmen<br />
seien und bindend sein sollen.<br />
Eine Majorisirung, wenn man diesen unbeliebten<br />
Ausdruck gebrauchen will, eine Majorisirung<br />
mochte ich sagen, ist niemals zu vermeiden, wenn es<br />
sich um eine Entscheidung handelt. Es hat ein<br />
geehrter Redner von der anderen Seite in gütiger<br />
Fürsorge für uns erklärt, sie wollen nicht in den<br />
Reichsrath gehen, um uns ja nicht der Gefahr auszusetzen,<br />
von ihnen majorisirt zu werden. Meine<br />
Herrn, dieser Gefahr gehen wir ruhig entgegen.<br />
Meine Herrn! diese Befürchtung, die können Sie für<br />
uns fallen lassen, auch wenn Sie uns an jenem<br />
Orte, wo uns das Gesetz und der Wille des Kaisers<br />
hinstellt, majorisiren, so wollen wir es uns gefallen<br />
lassen. (Bravo links).<br />
Ich sehe auf dem Wege, der da vorgeschlagen<br />
wird durch eine blos konsultative Zusammenkunft