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NÁRODNÁ RADA SLOVENSKEJ REPUBLIKY

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müßte es unsere Aufgabe sein, Alles daran zu setzen,<br />

um es zu beseitigen. Die Geschichte lehrt uns keineswegs<br />

und sie gibt uns kein schönes Bild von jenen<br />

Zuständen, wie sie unter jenen Gesetzen bestanden<br />

haben. Ich finde kein Beispiel, daß durch die Ferdinandäische<br />

Landesordnung und das, was an ihr<br />

hängt, in irgend einer Weise die Bedürfniße des<br />

Volkes, der Bevölkerung wirklich unterstützt und gefordert<br />

worden sind. Um nur ein Beispiel anzuführen,<br />

deute ich hin auf ein geschichtliches Faktum, welches<br />

sich bezieht auf die Brauerei. Es gab eine Zeit,<br />

wo in Böhmen jeder Landmann das Recht hatte,<br />

sich fein Biergetränke selbst in seinem Haufe zu bereiten.<br />

Erst im Laufe der Zeit geschah es, daß die<br />

Depositäre der Rechte des Landes allmälig dieses<br />

Recht in ein ganz anderes umgewandelt, daß sie<br />

damit dem Volke dieses Recht entzogen haben. Ich<br />

habe eben ausgesprochen, daß das geschriebene Gesetz,<br />

daß das Februargesetz besteht; ich bin dieser<br />

Überzeugung und mit mir so viele Andere, weil man<br />

doch ein Gesetz nicht für aufgehoben erachten kann,<br />

wenn es auch sistirt ist oder wenn es auch von<br />

einem Theile nicht befolgt wird.<br />

Die Richtbefolgung eines Gesetzes kann keinen<br />

Grund dazu abgeben, um dasselbe als aufgehoben<br />

zu erklären, am allerwenigsten bei einem Staatsgrundgesetze.<br />

Wo wäre die Schweiz, wo wären<br />

die amerikanischen Staaten hingerathen, wenn sie<br />

in einem Augenblicke, als ein Theil der Bevölkerung<br />

sich gegen das bestehende Verfassungsgesetz erklärt,<br />

auch ihre Verfassung für aufgehoben erachtet hätten.<br />

Die Verfaffung gibt Mittel und Wege an, um zu<br />

einer Änderung zu gelangen wo diese nothwendig<br />

ist. Es ist in der Verfassung selbst schon dies Recht<br />

gewährleistet; warum sie also als aufgehoben, als<br />

nicht bestehend betrachten, da sie selbst den gesetzlichen<br />

Weg zu einer gesetzlichen Änderung bietet?<br />

Wir halten also an diesem bestehenden Gesetze fest,<br />

wir halten daran fest nicht nur, weil es nicht behoben<br />

ist, sondern weil auch in unseren Herzen<br />

Treue für das Reich und für den Kaiser lebt, unbeschadet<br />

der Rücksichten auf die staatsrechtliche<br />

Stellung Böhmens oder der einzelnen Länder.<br />

Wenn die Adresse davon spricht, daß das ganze<br />

Volk den Rechtsanschauungen, die da niedergelegt<br />

sind, beipflichtet, so müssen wir diesem in der<br />

feierlichsten Weise widersprechen. Wir müssen hier<br />

konstatiren und erklären vor Kaiser und Reich, daß<br />

die gesammte deutsche Bevölkerung Böhmens nicht<br />

damit einverstanden ist. Wir sind vollkommen in<br />

der Lage diese Erklärung abzugeben, da aus Anlaß<br />

unserer Wahl von allen Wählern deutlich und klar<br />

diese Anschauung ausgesprochen wurde. (Unruhe).<br />

Wenn daher einer meiner geehrten Herren Vorredner<br />

böse Geister gesehen hat, welche das Volk irre<br />

leiten, welche dem Volke unwahre Anschauungen darzustellen<br />

trachten über die Verhältnisse in unserem<br />

Lande, über die Rechte der Bevölkerung und über<br />

die Wünsche derselben, wenn er mit diesen Geistern<br />

einen Kampf auf Tod und Leben angekündigt hat,<br />

nun so möge er diesen Kampf führen, er wird ihm<br />

schon deshalb etwas schwer fallen, weil diese Geister<br />

keinen Körper haben und nur in seiner Einbildung<br />

leben. (Bravo! links. ) Ein geehrter Herr<br />

Vorredner findet einen Grund gegen die Beschickung<br />

des Reichsrathes darin, weil er im Vorhinein erkennt,<br />

daß die einzelnen Lander und Königreiche aus<br />

einer solchen Versammlung des Reichsrathes lediglich<br />

als Departements, als gleichgestellte Theile hervorgehen<br />

und erscheinen werden; weil sie, wie er<br />

sagt, alles hingeben müssen, was sie besitzen; nun<br />

dieß ist wohl eine Behauptung, aber wirklich eine<br />

vollständig unerwiesene Behauptung; und wenn er<br />

solche Befürchtungen hegt, so sind diese Befürchtungen<br />

im höchsten Grade unbegründet und nicht gerechtfertigt;<br />

denn ich kann mir nicht denken, daß<br />

ein Gesetzgebungsförper, in dem eben alle einzelnen<br />

Theile der Monarchie, in dem eben alle Königreiche<br />

und Länder vertreten sind, daß ein solcher Körper<br />

seine eigene Bestandtheile einfach hinwegdekretiren<br />

werde. Man sprach endlich, und das ist wesentlich<br />

in der Adresse und deren Berichte hervorgehoben,<br />

die Befürchtung aus, daß man einer Majorisirung<br />

verfalle, wenn man in den Reichsrath schickt. Ich<br />

sehe nicht ein, wienach diese Befürchtung davon<br />

abhalten solle, eine verfassungsmäßige Grundlage<br />

aufrecht zu erhalten; denn wenn dieser Grund wahr<br />

ist, dann ist eine jede Konstitution überflüssig, dann<br />

ist eine jede konstitutionelle Einrichtung unzulässig;<br />

dann erklärt man sich im Vorhinein für die. absolute,<br />

für die willkührliche Regierung. (Oho, oho im<br />

Centrum). Man erklärt sich dafür! Ich kann mich<br />

da auf die Worte eines geehrten Herrn Vorredners<br />

berufen, welcher erklärt hat, daß er lieber eine absolute<br />

Entscheidung als die Erledigung durch eine<br />

Majorität haben will. Wenn ein bloß berathender<br />

Körper zusammentritt, er mag von noch so viel<br />

Personen, noch so viel Interessen beschickt werden,<br />

so kann er schon nach seiner Eigenschaft eben keine<br />

Beschlüße fassen, er kann zu keinem Zweck und Ziel<br />

kommen und es kann endlich doch nur darüber ein<br />

absoluter Wille gebieten und ein absoluter Wille entscheiden,<br />

welche Ergebnisse dieser Consultation anzunehmen<br />

seien und bindend sein sollen.<br />

Eine Majorisirung, wenn man diesen unbeliebten<br />

Ausdruck gebrauchen will, eine Majorisirung<br />

mochte ich sagen, ist niemals zu vermeiden, wenn es<br />

sich um eine Entscheidung handelt. Es hat ein<br />

geehrter Redner von der anderen Seite in gütiger<br />

Fürsorge für uns erklärt, sie wollen nicht in den<br />

Reichsrath gehen, um uns ja nicht der Gefahr auszusetzen,<br />

von ihnen majorisirt zu werden. Meine<br />

Herrn, dieser Gefahr gehen wir ruhig entgegen.<br />

Meine Herrn! diese Befürchtung, die können Sie für<br />

uns fallen lassen, auch wenn Sie uns an jenem<br />

Orte, wo uns das Gesetz und der Wille des Kaisers<br />

hinstellt, majorisiren, so wollen wir es uns gefallen<br />

lassen. (Bravo links).<br />

Ich sehe auf dem Wege, der da vorgeschlagen<br />

wird durch eine blos konsultative Zusammenkunft

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