KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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der Entbindung und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung ein<br />
tägliches Wochengeld. Mütter nach Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten<br />
erhalten nach der Entbindung das Wochengeld für 12 Wochen.<br />
Ferner erhalten Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das<br />
Wochengeld vor und nach der Entbindung für jenen Zeitraum, während<br />
dem Versicherte nach den Vorschriften des Mutterschutzrechtes auf<br />
Grund eines Zeugnisses eines Arbeitsinspektionsarztes (Amtsarztes) nicht<br />
beschäftigt werden dürfen, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder<br />
Kind bei Fortdauer einer Beschäftigung gefährdet wäre.<br />
Die vorerwähnte Regelung gilt auch für Bezieherinnen einer Leistung<br />
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) oder nach dem<br />
Karenzgeldgesetz (KGG) bzw. Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).<br />
Wochengeld nach einem festen Betrag<br />
Selbstversicherten geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen gebührt<br />
generell ein tägliches Wochengeld von EUR 8,22.<br />
Berechnung<br />
Das Wochengeld gebührt Pflichtversicherten sowie den der Pflichtversicherung<br />
unterliegenden mehrfach geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen<br />
(Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze) und solchen, die<br />
neben einer Vollversicherung eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen<br />
ausüben, in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles<br />
des durchschnittlichen in den letzten 3 Kalendermonaten vor dem Eintritt<br />
des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes,<br />
vermindert um die gesetzlichen Abzüge (Nettobezug).<br />
Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes in der Weise<br />
zu berücksichtigen, dass der ermittelte Nettoarbeitsverdienst um einen<br />
entsprechenden Prozentsatz (14 %, 17 % oder 21 %) erhöht wird.<br />
Die Höhe des täglichen Wochengeldes beträgt bei Bezieherinnen einer<br />
Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz<br />
und dem Kinderbetreuungsgeldgesetz den um 80 % erhöhten<br />
täglichen Leistungsbezug.<br />
Antrag<br />
Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist vom Arzt bezüglich<br />
des voraussichtlichen Entbindungstages und vom Dienstgeber, nur<br />
wenn dieser seine Meldungen nicht mittels Fernübertragung vornimmt,<br />
hinsichtlich des Arbeitsverdienstes usw. auszufertigen und sodann der<br />
GKK (Hauptstelle oder zuständige Außenstelle) zu übersenden bzw.<br />
abzugeben.<br />
16 www.kgkk.at