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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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der Entbindung und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung ein<br />

tägliches Wochengeld. Mütter nach Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten<br />

erhalten nach der Entbindung das Wochengeld für 12 Wochen.<br />

Ferner erhalten Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen das<br />

Wochengeld vor und nach der Entbindung für jenen Zeitraum, während<br />

dem Versicherte nach den Vorschriften des Mutterschutzrechtes auf<br />

Grund eines Zeugnisses eines Arbeitsinspektionsarztes (Amtsarztes) nicht<br />

beschäftigt werden dürfen, weil Leben oder Gesundheit von Mutter oder<br />

Kind bei Fortdauer einer Beschäftigung gefährdet wäre.<br />

Die vorerwähnte Regelung gilt auch für Bezieherinnen einer Leistung<br />

nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) oder nach dem<br />

Karenzgeldgesetz (KGG) bzw. Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).<br />

Wochengeld nach einem festen Betrag<br />

Selbstversicherten geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen gebührt<br />

generell ein tägliches Wochengeld von EUR 8,22.<br />

Berechnung<br />

Das Wochengeld gebührt Pflichtversicherten sowie den der Pflichtversicherung<br />

unterliegenden mehrfach geringfügig beschäftigten Dienstnehmerinnen<br />

(Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze) und solchen, die<br />

neben einer Vollversicherung eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen<br />

ausüben, in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles<br />

des durchschnittlichen in den letzten 3 Kalendermonaten vor dem Eintritt<br />

des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes,<br />

vermindert um die gesetzlichen Abzüge (Nettobezug).<br />

Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes in der Weise<br />

zu berücksichtigen, dass der ermittelte Nettoarbeitsverdienst um einen<br />

entsprechenden Prozentsatz (14 %, 17 % oder 21 %) erhöht wird.<br />

Die Höhe des täglichen Wochengeldes beträgt bei Bezieherinnen einer<br />

Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz<br />

und dem Kinderbetreuungsgeldgesetz den um 80 % erhöhten<br />

täglichen Leistungsbezug.<br />

Antrag<br />

Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist vom Arzt bezüglich<br />

des voraussichtlichen Entbindungstages und vom Dienstgeber, nur<br />

wenn dieser seine Meldungen nicht mittels Fernübertragung vornimmt,<br />

hinsichtlich des Arbeitsverdienstes usw. auszufertigen und sodann der<br />

GKK (Hauptstelle oder zuständige Außenstelle) zu übersenden bzw.<br />

abzugeben.<br />

16 www.kgkk.at

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