KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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erforderlich, dass der Ehegatte (Lebensgefährte, eingetragene<br />
Partner) bzw. Angehörige tatsächlich den Haushalt geführt hat.<br />
Eine Erwerbstätigkeit daneben ist zulässig.<br />
Der mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld zumindest<br />
in Höhe der Stufe 3.<br />
Der mitversicherte Angehörige pflegt den Versicherten, der<br />
zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 erhält.<br />
3. Bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach Richtlinien<br />
des Hauptverbandes. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das<br />
monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz<br />
für Ehepaare (EUR 1.221,68) nicht übersteigt und<br />
4. während des Bezuges von Krankengeld, Wochengeld,<br />
Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld, Arbeitslosengeld<br />
oder Notstandshilfe.<br />
Beitragsvorschreibung<br />
Der Zusatzbeitrag wird dem Versicherten vom Krankenversicherungsträger<br />
vorgeschrieben und eingehoben. Dieser beträgt 3,4 % von der<br />
Beitragsgrundlage (Pension, sonstiges Einkommen) des Versicherten. Der<br />
Zusatzbeitrag für Angehörige verbleibt nicht dem Krankenversicherungsträger,<br />
sondern fließt über den Weg der Krankenanstaltenfinanzierung in<br />
das Bundesbudget.<br />
e-card<br />
Die e-card ermöglicht den Zugang zu medizinischen Leistungen und<br />
gewährleistet vollkommenen Datenschutz. Sie wird von der <strong>Kärntner</strong> GKK<br />
für alle Versicherten und sonst anspruchsberechtigten oder mitversicherten<br />
Personen ausgestellt und kann beim Vertragsarzt, jeder Vertragseinrichtung<br />
und in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger<br />
sowie für Gesundenuntersuchungen und für Untersuchungen im Rahmen<br />
des Mutter-Kind-Passes verwendet werden.<br />
Auch bei ärztlichen Besuchen während eines Urlaubes im Inland dient die<br />
e-card zum Nachweis des Anspruches. Der Besitz der e-card alleine stellt<br />
noch keinen Anspruchsnachweis dar. Erst durch das Stecken der e-card<br />
beim Arzt oder Versicherungsträger wird der Anspruch festgestellt. Die<br />
e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzuweisen.<br />
Kann sie nicht vorgewiesen werden, ist der Arzt berechtigt, die Bezahlung<br />
eines Einsatzes zu verlangen. Überweisungsscheine werden weiterhin zum<br />
Transport medizinischer Daten benötigt. Mit der e-card dürfen pro<br />
Quartal ein Arzt für Allgemeinmedizin und drei Fachärzte verschiedener<br />
Fachgruppen sowie für die Dauer der Behandlung ein Zahnbehandler in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Die e-card an sich ist unbeschränkt gültig. Die europäische Krankenversicherungskarte,<br />
die sich auf der Rückseite der e-card befindet, hat jedoch<br />
eine beschränkte Gültigkeitsdauer. Bei Ablauf der Gültigkeit wird automatisch<br />
eine neue Karte ausgestellt.<br />
Verlust oder Diebstahl der Karte müssen so rasch wie möglich der<br />
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