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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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erforderlich, dass der Ehegatte (Lebensgefährte, eingetragene<br />

Partner) bzw. Angehörige tatsächlich den Haushalt geführt hat.<br />

Eine Erwerbstätigkeit daneben ist zulässig.<br />

Der mitversicherte Angehörige erhält Pflegegeld zumindest<br />

in Höhe der Stufe 3.<br />

Der mitversicherte Angehörige pflegt den Versicherten, der<br />

zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 erhält.<br />

3. Bei Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit nach Richtlinien<br />

des Hauptverbandes. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das<br />

monatliche Nettoeinkommen des Versicherten den Ausgleichszulagenrichtsatz<br />

für Ehepaare (EUR 1.221,68) nicht übersteigt und<br />

4. während des Bezuges von Krankengeld, Wochengeld,<br />

Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld, Arbeitslosengeld<br />

oder Notstandshilfe.<br />

Beitragsvorschreibung<br />

Der Zusatzbeitrag wird dem Versicherten vom Krankenversicherungsträger<br />

vorgeschrieben und eingehoben. Dieser beträgt 3,4 % von der<br />

Beitragsgrundlage (Pension, sonstiges Einkommen) des Versicherten. Der<br />

Zusatzbeitrag für Angehörige verbleibt nicht dem Krankenversicherungsträger,<br />

sondern fließt über den Weg der Krankenanstaltenfinanzierung in<br />

das Bundesbudget.<br />

e-card<br />

Die e-card ermöglicht den Zugang zu medizinischen Leistungen und<br />

gewährleistet vollkommenen Datenschutz. Sie wird von der <strong>Kärntner</strong> GKK<br />

für alle Versicherten und sonst anspruchsberechtigten oder mitversicherten<br />

Personen ausgestellt und kann beim Vertragsarzt, jeder Vertragseinrichtung<br />

und in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger<br />

sowie für Gesundenuntersuchungen und für Untersuchungen im Rahmen<br />

des Mutter-Kind-Passes verwendet werden.<br />

Auch bei ärztlichen Besuchen während eines Urlaubes im Inland dient die<br />

e-card zum Nachweis des Anspruches. Der Besitz der e-card alleine stellt<br />

noch keinen Anspruchsnachweis dar. Erst durch das Stecken der e-card<br />

beim Arzt oder Versicherungsträger wird der Anspruch festgestellt. Die<br />

e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzuweisen.<br />

Kann sie nicht vorgewiesen werden, ist der Arzt berechtigt, die Bezahlung<br />

eines Einsatzes zu verlangen. Überweisungsscheine werden weiterhin zum<br />

Transport medizinischer Daten benötigt. Mit der e-card dürfen pro<br />

Quartal ein Arzt für Allgemeinmedizin und drei Fachärzte verschiedener<br />

Fachgruppen sowie für die Dauer der Behandlung ein Zahnbehandler in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Die e-card an sich ist unbeschränkt gültig. Die europäische Krankenversicherungskarte,<br />

die sich auf der Rückseite der e-card befindet, hat jedoch<br />

eine beschränkte Gültigkeitsdauer. Bei Ablauf der Gültigkeit wird automatisch<br />

eine neue Karte ausgestellt.<br />

Verlust oder Diebstahl der Karte müssen so rasch wie möglich der<br />

6 www.kgkk.at

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