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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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<strong>Kärntner</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> oder dem e-card-Servicecenter unter der<br />

Tel. Nr. 050 124 33 11 gemeldet werden. MitarbeiterInnen der <strong>KGKK</strong> oder<br />

des Servicecenters veranlassen die Sperre der verlorenen/gestohlenen<br />

Karte und gleichzeitig die Ausstellung einer neuen Karte.<br />

Serviceentgelt<br />

Für die e-card ist ein Serviceentgelt von EUR 10,– pro Kalenderjahr zu<br />

zahlen. Es ist jeweils zum 15. November für das Folgejahr fällig und wird<br />

vom Dienstgeber eingehoben, für Bezieher einer Leistung nach dem<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz durch das Arbeitsmarktservice. Bei<br />

Versicherten, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit Kranken- oder Wochengeld<br />

von der Kasse erhalten, wird das Serviceentgelt von der gebührenden<br />

Leistung einbehalten.<br />

Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld wird das Serviceentgelt durch die<br />

Niederösterreichische <strong>Gebietskrankenkasse</strong> als Kompetenzzentrum<br />

einbehalten. Kinder, PensionistInnen und Rezeptgebührenbefreite haben<br />

kein Serviceentgelt zu entrichten. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit besteht<br />

im Einzelfall die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Serviceentgelt<br />

zu stellen.<br />

Ärztliche Hilfe<br />

Vertragsärzte<br />

Damit die nahezu 427.000 Anspruchsberechtigten der <strong>KGKK</strong> die notwendige<br />

ärztliche Versorgung in oder nahe ihrem Wohnort mittels e-card in<br />

Anspruch nehmen können, hat die <strong>KGKK</strong><br />

mit 256 Ärzten für Allgemeinmedizin<br />

196 Fachärzten und<br />

188 Zahnbehandlern (Fachärzte für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde,<br />

Zahnärzte und Dentisten)<br />

Einzelverträge abgeschlossen (Stand: Jänner <strong>2012</strong>). Ärztliche Hilfe wird<br />

grundsätzlich durch Vertragsärzte, Vertragseinrichtungen und Ärzte in den<br />

Ambulatorien der <strong>KGKK</strong> gegen Vorlage der e-card erbracht.<br />

Wahlärzte<br />

Wahlärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) und Wahlzahn ärzte<br />

sind freiberuflich tätige Ärzte, die keinen Vertrag mit der <strong>KGKK</strong> haben.<br />

Sie können daher nur als Privatärzte in Anspruch genommen werden.<br />

In Kärnten gibt es 610 Wahlärzte (170 Allgemeinmediziner, 350 Fachärzte,<br />

90 Zahnbehandler – Stand: Jänner <strong>2012</strong>).<br />

Kostenerstattung bzw. -zuschuss<br />

Der Versicherte hat das Honorar zunächst selbst zu bezahlen. Nach<br />

Vorlage einer Originalhonorarnote – versehen mit Versicherungsnummer,<br />

Geburtsdatum und der entsprechenden Zahlungsbestätigung – hat er bei<br />

Vorliegen sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen gegenüber der Kasse<br />

einen Anspruch auf Kostenerstattung im Ausmaß von 80 % des Betrages,<br />

welcher der <strong>KGKK</strong> bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners<br />

entstanden wäre.<br />

8 www.kgkk.at

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