KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kärntner</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> oder dem e-card-Servicecenter unter der<br />
Tel. Nr. 050 124 33 11 gemeldet werden. MitarbeiterInnen der <strong>KGKK</strong> oder<br />
des Servicecenters veranlassen die Sperre der verlorenen/gestohlenen<br />
Karte und gleichzeitig die Ausstellung einer neuen Karte.<br />
Serviceentgelt<br />
Für die e-card ist ein Serviceentgelt von EUR 10,– pro Kalenderjahr zu<br />
zahlen. Es ist jeweils zum 15. November für das Folgejahr fällig und wird<br />
vom Dienstgeber eingehoben, für Bezieher einer Leistung nach dem<br />
Arbeitslosenversicherungsgesetz durch das Arbeitsmarktservice. Bei<br />
Versicherten, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit Kranken- oder Wochengeld<br />
von der Kasse erhalten, wird das Serviceentgelt von der gebührenden<br />
Leistung einbehalten.<br />
Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld wird das Serviceentgelt durch die<br />
Niederösterreichische <strong>Gebietskrankenkasse</strong> als Kompetenzzentrum<br />
einbehalten. Kinder, PensionistInnen und Rezeptgebührenbefreite haben<br />
kein Serviceentgelt zu entrichten. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit besteht<br />
im Einzelfall die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Serviceentgelt<br />
zu stellen.<br />
Ärztliche Hilfe<br />
Vertragsärzte<br />
Damit die nahezu 427.000 Anspruchsberechtigten der <strong>KGKK</strong> die notwendige<br />
ärztliche Versorgung in oder nahe ihrem Wohnort mittels e-card in<br />
Anspruch nehmen können, hat die <strong>KGKK</strong><br />
mit 256 Ärzten für Allgemeinmedizin<br />
196 Fachärzten und<br />
188 Zahnbehandlern (Fachärzte für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde,<br />
Zahnärzte und Dentisten)<br />
Einzelverträge abgeschlossen (Stand: Jänner <strong>2012</strong>). Ärztliche Hilfe wird<br />
grundsätzlich durch Vertragsärzte, Vertragseinrichtungen und Ärzte in den<br />
Ambulatorien der <strong>KGKK</strong> gegen Vorlage der e-card erbracht.<br />
Wahlärzte<br />
Wahlärzte (Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) und Wahlzahn ärzte<br />
sind freiberuflich tätige Ärzte, die keinen Vertrag mit der <strong>KGKK</strong> haben.<br />
Sie können daher nur als Privatärzte in Anspruch genommen werden.<br />
In Kärnten gibt es 610 Wahlärzte (170 Allgemeinmediziner, 350 Fachärzte,<br />
90 Zahnbehandler – Stand: Jänner <strong>2012</strong>).<br />
Kostenerstattung bzw. -zuschuss<br />
Der Versicherte hat das Honorar zunächst selbst zu bezahlen. Nach<br />
Vorlage einer Originalhonorarnote – versehen mit Versicherungsnummer,<br />
Geburtsdatum und der entsprechenden Zahlungsbestätigung – hat er bei<br />
Vorliegen sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen gegenüber der Kasse<br />
einen Anspruch auf Kostenerstattung im Ausmaß von 80 % des Betrages,<br />
welcher der <strong>KGKK</strong> bei Inanspruchnahme eines Vertragspartners<br />
entstanden wäre.<br />
8 www.kgkk.at