KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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Dienstleistungsscheck<br />
Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung befristeter Arbeitsverhältnisse,<br />
allerdings nur für einfache haushaltsnahe Dienstleistungen in<br />
Privathaushalten. Der Wert eines oder mehrerer DLS beim einzelnen<br />
Arbeitgeber darf im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.<br />
Diese Personen sind unfallversichert. Die Unfallversicherung<br />
gemäß ASVG (für Unfälle, die im Zusammenhang mit der mittels DLS<br />
entlohnten Beschäftigung stehen) beginnt mit dem ersten Beschäftigungstag<br />
des Kalendermonats und endet mit dem Ablauf des Kalendermonats.<br />
Mit dem DLS können haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten<br />
entlohnt werden, wie z. B. Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim,<br />
Wäsche, Geschirr), Beaufsichtigung von Klein- und Schulkindern, Einkäufe<br />
von Lebensmitteln, einfache Gartenarbeiten usw.<br />
Selbstversicherung bei<br />
geringfügiger Beschäftigung<br />
Voraussetzung<br />
Dienstnehmer, die in einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen<br />
wegen Geringfügigkeit des Entgeltes von der Vollversicherung<br />
ausgenommen sind, können der Selbstversicherung nach § 19a ASVG<br />
(Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung) beitreten,<br />
wenn ihnen von einem oder mehreren Dienstgeber(n) in Summe ein<br />
Entgelt gebührt, welches die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze nicht<br />
übersteigt, so lange sie ihren Wohnsitz im Inland haben. Auch bei nur<br />
geringfügigen Dienstleistungsscheckentgelten kann sich der Arbeitnehmer<br />
in der Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig versichern.<br />
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für das Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />
beträgt EUR 376,26 (Beitrag monatlich: EUR 53,10).<br />
Ausschlussgründe: Die Selbstversicherung ist ausgeschlossen bei<br />
Bezug einer Eigenpension,<br />
Pflichtversicherung in der Kranken- oder<br />
Pensionsversicherung auf Grund einer anderen Beschäftigung<br />
(z. B. Beamter, Gewerbetreibender, Bauer),<br />
Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung<br />
(z. B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar,<br />
Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker),<br />
Grenzgängern,<br />
Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.<br />
Antragsformulare stehen Ihnen auch über<br />
die Homepage der <strong>KGKK</strong> zur Verfügung.<br />
32 www.kgkk.at