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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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Dienstleistungsscheck<br />

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient zur Entlohnung befristeter Arbeitsverhältnisse,<br />

allerdings nur für einfache haushaltsnahe Dienstleistungen in<br />

Privathaushalten. Der Wert eines oder mehrerer DLS beim einzelnen<br />

Arbeitgeber darf im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.<br />

Diese Personen sind unfallversichert. Die Unfallversicherung<br />

gemäß ASVG (für Unfälle, die im Zusammenhang mit der mittels DLS<br />

entlohnten Beschäftigung stehen) beginnt mit dem ersten Beschäftigungstag<br />

des Kalendermonats und endet mit dem Ablauf des Kalendermonats.<br />

Mit dem DLS können haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten<br />

entlohnt werden, wie z. B. Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim,<br />

Wäsche, Geschirr), Beaufsichtigung von Klein- und Schulkindern, Einkäufe<br />

von Lebensmitteln, einfache Gartenarbeiten usw.<br />

Selbstversicherung bei<br />

geringfügiger Beschäftigung<br />

Voraussetzung<br />

Dienstnehmer, die in einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen<br />

wegen Geringfügigkeit des Entgeltes von der Vollversicherung<br />

ausgenommen sind, können der Selbstversicherung nach § 19a ASVG<br />

(Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung) beitreten,<br />

wenn ihnen von einem oder mehreren Dienstgeber(n) in Summe ein<br />

Entgelt gebührt, welches die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze nicht<br />

übersteigt, so lange sie ihren Wohnsitz im Inland haben. Auch bei nur<br />

geringfügigen Dienstleistungsscheckentgelten kann sich der Arbeitnehmer<br />

in der Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig versichern.<br />

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für das Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />

beträgt EUR 376,26 (Beitrag monatlich: EUR 53,10).<br />

Ausschlussgründe: Die Selbstversicherung ist ausgeschlossen bei<br />

Bezug einer Eigenpension,<br />

Pflichtversicherung in der Kranken- oder<br />

Pensionsversicherung auf Grund einer anderen Beschäftigung<br />

(z. B. Beamter, Gewerbetreibender, Bauer),<br />

Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung<br />

(z. B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar,<br />

Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker),<br />

Grenzgängern,<br />

Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.<br />

Antragsformulare stehen Ihnen auch über<br />

die Homepage der <strong>KGKK</strong> zur Verfügung.<br />

32 www.kgkk.at

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