KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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Inkontinenzversorgung – Heime<br />
Derzeit werden in 103 Heimen (einschl. Pflegestationen) rund<br />
3.000 PatientInnen mit den notwendigen Inkontinenzartikeln versorgt.<br />
Auch bei den HeimpatientInnen erfolgt die Lieferung auf Grund einer<br />
Verordnung durch den behandelnden Arzt.<br />
Die Lieferung an die Heime wird einmal monatlich durchgeführt. Bedarf<br />
es einer Änderung in der Versorgung, so ist der behandelnde Arzt zu<br />
konsultieren, um gegebenenfalls eine neue Verordnung ausstellen zu<br />
lassen.<br />
Enterale Ernährung (Sondenernährung)<br />
Die <strong>Kärntner</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> versorgt rund 600 PatientInnen mit<br />
enteraler Ernährung durch schnelle Direktlieferung ins Haus. Für die<br />
enterale Ernährung wird pro Verpackungseinheit eine Rezeptgebühr eingehoben<br />
(derzeit EUR 5,15). Das medizinische Zubehör (z. B. Überleitgerät)<br />
ist nicht gebührenpflichtig.<br />
Versorgungsablauf<br />
Dem Anspruchsberechtigten werden auf Grund einer Verordnung des<br />
behandelnden Arztes oder des Krankenhauses die verordneten Produkte<br />
unverzüglich in ganz Kärnten zugestellt.<br />
Sauerstoffkonzentratoren<br />
Die <strong>KGKK</strong> versorgt rund 1.100 PatientInnen mit Sauerstoffkonzentratoren<br />
durch schnelle Direktlieferung ins Haus.<br />
Versorgungsablauf<br />
Dem Anspruchsberechtigten werden auf Grund einer Verordnung<br />
des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses die Sauerstoff -<br />
konzentratoren unverzüglich in ganz Kärnten zugestellt.<br />
Kinderbetreuungsgeld<br />
Antragstellung<br />
Das KBG muss beim jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt<br />
werden. Das ist die Krankenversicherung, bei der man versichert oder<br />
mitversichert ist bzw. war. Wenn man nicht versichert oder mitversichert ist,<br />
ist es die <strong>Gebietskrankenkasse</strong>. Für den Antrag auf KBG gibt es bundesweit ein<br />
einheitliches Antragsformular.<br />
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld<br />
Anspruch auf KBG hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil)<br />
in der Regel dann für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), wenn<br />
für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und<br />
Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird,<br />
der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,<br />
der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Elternteiles<br />
im Kalenderjahr den absoluten Grenzbetrag von EUR 16.200,–<br />
Ihre Gesundheitskasse<br />
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