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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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Inkontinenzversorgung – Heime<br />

Derzeit werden in 103 Heimen (einschl. Pflegestationen) rund<br />

3.000 PatientInnen mit den notwendigen Inkontinenzartikeln versorgt.<br />

Auch bei den HeimpatientInnen erfolgt die Lieferung auf Grund einer<br />

Verordnung durch den behandelnden Arzt.<br />

Die Lieferung an die Heime wird einmal monatlich durchgeführt. Bedarf<br />

es einer Änderung in der Versorgung, so ist der behandelnde Arzt zu<br />

konsultieren, um gegebenenfalls eine neue Verordnung ausstellen zu<br />

lassen.<br />

Enterale Ernährung (Sondenernährung)<br />

Die <strong>Kärntner</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> versorgt rund 600 PatientInnen mit<br />

enteraler Ernährung durch schnelle Direktlieferung ins Haus. Für die<br />

enterale Ernährung wird pro Verpackungseinheit eine Rezeptgebühr eingehoben<br />

(derzeit EUR 5,15). Das medizinische Zubehör (z. B. Überleitgerät)<br />

ist nicht gebührenpflichtig.<br />

Versorgungsablauf<br />

Dem Anspruchsberechtigten werden auf Grund einer Verordnung des<br />

behandelnden Arztes oder des Krankenhauses die verordneten Produkte<br />

unverzüglich in ganz Kärnten zugestellt.<br />

Sauerstoffkonzentratoren<br />

Die <strong>KGKK</strong> versorgt rund 1.100 PatientInnen mit Sauerstoffkonzentratoren<br />

durch schnelle Direktlieferung ins Haus.<br />

Versorgungsablauf<br />

Dem Anspruchsberechtigten werden auf Grund einer Verordnung<br />

des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses die Sauerstoff -<br />

konzentratoren unverzüglich in ganz Kärnten zugestellt.<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Antragstellung<br />

Das KBG muss beim jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt<br />

werden. Das ist die Krankenversicherung, bei der man versichert oder<br />

mitversichert ist bzw. war. Wenn man nicht versichert oder mitversichert ist,<br />

ist es die <strong>Gebietskrankenkasse</strong>. Für den Antrag auf KBG gibt es bundesweit ein<br />

einheitliches Antragsformular.<br />

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld<br />

Anspruch auf KBG hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil)<br />

in der Regel dann für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), wenn<br />

für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und<br />

Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird,<br />

der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,<br />

der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Elternteiles<br />

im Kalenderjahr den absoluten Grenzbetrag von EUR 16.200,–<br />

Ihre Gesundheitskasse<br />

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