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KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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Bei vorzeitiger Wochenhilfe auf Grund eines Beschäftigungsverbotes ist<br />

auch das Zeugnis des Arbeitsinspektions- bzw. Amtsarztes beizuschließen.<br />

Zahnbehandlung, Zahnersatz<br />

Durch die Vertragszahnbehandler oder in den Zahnambulatorien der<br />

<strong>KGKK</strong> erhalten Sie neben der konservierend-chirurgischen Zahnbehandlung<br />

einen abnehmbaren Zahnersatz, der den medizinischen Erfordernissen<br />

voll entspricht und nach dem modernsten Stand der Technik<br />

angefertigt ist.<br />

Damit eine Behandlung als Kassenpatient möglich ist, muss dem<br />

Zahnbehandler vor Behandlungsbeginn die e-card übergeben werden.<br />

Bei der Inanspruchnahme von Wahlzahnärzten gelten die gleichen<br />

Kostenerstattungskriterien wie bei den sonstigen Wahlärzten (siehe<br />

Wahlärzte, Wahleinrichtungen).<br />

Im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist als unentbehrlicher<br />

Zahnersatz grundsätzlich der abnehmbare Zahnersatz, samt medizinisch<br />

notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone), zu verstehen.<br />

Vor Beginn der Behandlung muss der Anspruchsberechtigte anhand eines<br />

Antrages des Zahnbehandlers die Genehmigung bei der Kasse einholen.<br />

Der Anspruchsberechtigte hat sich an den tariflichen Gesamtkosten des<br />

abnehmbaren Zahnersatzes mit folgenden Prozentsätzen zu beteiligen:<br />

Kunststoffprothesen: 50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />

Metallgerüstprothesen: 50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />

Verblend-Metall-Keramikkrone<br />

an Klammerzähnen:<br />

50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />

Vollmetallkrone an Klammerzähnen:<br />

50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />

Reparaturen am Zahnersatz:<br />

50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />

Hat die Kasse für ein Zahnersatzstück<br />

eine Leistung erbracht, wird eine<br />

Neuher stellung frühestens nach 6 Jahren<br />

geleistet, es sei denn, dass infolge<br />

notwendig gewordener Extraktionen<br />

oder anderer Veränderungen im Mund<br />

eine vorzeitige Neuherstellung notwendig<br />

wird.<br />

Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen<br />

werden für Reservestücke keine Kosten<br />

Ihre Gesundheitskasse<br />

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