KGKK-Leistungsfolder 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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Bei vorzeitiger Wochenhilfe auf Grund eines Beschäftigungsverbotes ist<br />
auch das Zeugnis des Arbeitsinspektions- bzw. Amtsarztes beizuschließen.<br />
Zahnbehandlung, Zahnersatz<br />
Durch die Vertragszahnbehandler oder in den Zahnambulatorien der<br />
<strong>KGKK</strong> erhalten Sie neben der konservierend-chirurgischen Zahnbehandlung<br />
einen abnehmbaren Zahnersatz, der den medizinischen Erfordernissen<br />
voll entspricht und nach dem modernsten Stand der Technik<br />
angefertigt ist.<br />
Damit eine Behandlung als Kassenpatient möglich ist, muss dem<br />
Zahnbehandler vor Behandlungsbeginn die e-card übergeben werden.<br />
Bei der Inanspruchnahme von Wahlzahnärzten gelten die gleichen<br />
Kostenerstattungskriterien wie bei den sonstigen Wahlärzten (siehe<br />
Wahlärzte, Wahleinrichtungen).<br />
Im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist als unentbehrlicher<br />
Zahnersatz grundsätzlich der abnehmbare Zahnersatz, samt medizinisch<br />
notwendiger Halteelemente (Klammerzahnkrone), zu verstehen.<br />
Vor Beginn der Behandlung muss der Anspruchsberechtigte anhand eines<br />
Antrages des Zahnbehandlers die Genehmigung bei der Kasse einholen.<br />
Der Anspruchsberechtigte hat sich an den tariflichen Gesamtkosten des<br />
abnehmbaren Zahnersatzes mit folgenden Prozentsätzen zu beteiligen:<br />
Kunststoffprothesen: 50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />
Metallgerüstprothesen: 50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />
Verblend-Metall-Keramikkrone<br />
an Klammerzähnen:<br />
50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />
Vollmetallkrone an Klammerzähnen:<br />
50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />
Reparaturen am Zahnersatz:<br />
50 % der tariflichen Gesamtkosten<br />
Hat die Kasse für ein Zahnersatzstück<br />
eine Leistung erbracht, wird eine<br />
Neuher stellung frühestens nach 6 Jahren<br />
geleistet, es sei denn, dass infolge<br />
notwendig gewordener Extraktionen<br />
oder anderer Veränderungen im Mund<br />
eine vorzeitige Neuherstellung notwendig<br />
wird.<br />
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen<br />
werden für Reservestücke keine Kosten<br />
Ihre Gesundheitskasse<br />
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