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Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer

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Dr. iur. Adrian Dšrig M&A-AktivtŠten 12<br />

7. Finanzierung<br />

Neben der Strukturierung ist die Finanzierung einer M&A-AktivitŠt von grosser<br />

Bedeutung.<br />

Dabei ist zu unterschei<strong>den</strong>, ob die Finanzierung eigenkapital- oder fremdkapitalseitig<br />

erfolgen soll. Kombinationen sind mšglich <strong>und</strong> in der Praxis hŠufig anzutreffen.<br />

Ab einem gewissen Volumen ist zu Ÿberlegen, an <strong>den</strong> Kapitalmarkt zu gelangen.<br />

In <strong>den</strong> meisten FŠllen wird jedoch ein Bankkredit, sei es mit einer Bank oder einem<br />

Bankensyndikat, ausreichen.<br />

Eine mšgliche Finanzierungsquelle fŸr <strong>den</strong> KŠufer ist aber auch der VerkŠufer. So<br />

kann der Kaufpreis ganz oder teilweise in Aktien des KŠufers abgegolten wer<strong>den</strong>.<br />

Eine Šhnliche Mšglichkeit besteht in der RŸckbeteiligung des VerkŠufers, regelmŠssig<br />

verbun<strong>den</strong> mit dem Abschluss eines AktionŠrbindungsvertrages zwischen<br />

KŠufer <strong>und</strong> VerkŠufer bezŸglich der Aktien des Kaufobjekts. Schliesslich kann der<br />

VerkŠufer einen Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen lassen. Dies verringert<br />

fŸr <strong>den</strong> KŠufer die LiquiditŠtsbelastung im Zeitpunkt der †bernahme des Kaufobjekts.<br />

Im Zusammenhang mit der klassischen Fremdfinanzierung einer M&A-Transaktion<br />

durch Banken ist zunŠchst deren Interessenlage zu vergegenwŠrtigen. Den Banken<br />

geht es neben einer prosperieren<strong>den</strong> GeschŠftsbeziehung mit dem Kreditkun<strong>den</strong><br />

primŠr um die Vermeidung von Scha<strong>den</strong>spotenzial, sei es durch Kreditverluste,<br />

wirtschaftliche FolgeschŠ<strong>den</strong> oder ImageschŠ<strong>den</strong>. Die Banken sehen es<br />

regelmŠssig nicht als ihre Aufgabe, gewisse Kun<strong>den</strong> quer zu subventionieren <strong>und</strong><br />

mit der Privilegierung gewisser Schuldner zu Wettbewerbsverzerrung oder Strukturerhaltung<br />

beizutragen.<br />

Die Banken haben ihre Aktiven Ð <strong>und</strong> somit ihre Kredite Ð mit Eigenmitteln zu<br />

unterlegen. Gr<strong>und</strong>lage bildet die Eigenmittelvereinbarung Basel I von 1988, die<br />

einheitliche Mindestanforderungen fŸr Kreditrisiken setzt. Die neuen Eigenmittelvorschriften<br />

Basel II wer<strong>den</strong> voraussichtlich Ende 2006 eingefŸhrt. Sie wer<strong>den</strong><br />

durch die Banken u.a. mit einem Ratingsystem umgesetzt, welches auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz der individuellen Risikobeurteilung beruht. Das Rating widerspiegelt die<br />

Beurteilung der BonitŠt einer Unternehmung <strong>und</strong> deren Vermšgen <strong>und</strong> FŠhigkeit,<br />

<strong>den</strong> finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen.<br />

Auf der Darstellung unten sehen Sie die differenzierten Ratingsysteme der bei<strong>den</strong><br />

Schweizer Grossbanken sowie die vergleichbaren Ratingklassen der bei<strong>den</strong> gršssten<br />

internationalen Ratingagenturen. Der Bereich von C6 Ð D0 (beim UBS-<br />

Ratingsystem) gilt als die Spanne, innerhalb welcher sich die KMUs bewegen. Ab<br />

D1 <strong>und</strong> schlechter (beim UBS-Ratingsystem) gilt die volle RŸckzahlung des Kredits<br />

als gefŠhrdet.

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