Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer
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Dr. iur. Felix W. Egli Der Verwaltungsrat in der Pflicht 18<br />
Geht man die Verantwortlichkeitspraxis der Gerichte durch, so lŠsst sich daraus<br />
eine etwas unjuristische, aber umso miliztauglichere Faustregel ableiten, die ich<br />
<strong>den</strong> KopfschŸttel-Test nenne: Der Verwaltungsrat handelt unsorgfŠltig, wenn er in<br />
einer Weise vorgeht, die gemeinhin nur KopfschŸtteln auslšst Ð gemessen an dem,<br />
was in vergleichbaren VerhŠltnissen sinnvollerweise erwartet wer<strong>den</strong> kann <strong>und</strong><br />
darf.<br />
Damit ist zweierlei gesagt:<br />
Ð<br />
Erstens: Gemessen wird an dem, was in vergleichbaren VerhŠltnissen sinnvollerweise<br />
erwartet wer<strong>den</strong> kann <strong>und</strong> darf.<br />
Dies setzt eine Ahnung Ÿber <strong>den</strong> Durchdringungsgrad sich wandelnder Standards<br />
voraus. Ich habe bereits verschie<strong>den</strong>tlich die Empfehlungen der Swiss<br />
Best Practices erwŠhnt. Sie sind daran, sich fŸr bšrsenkotierte Gesellschaften<br />
als Standard-Messlatte sorgfŠltiger VerwaltungsratstŠtigkeit zu etablieren Ð<br />
nicht zuletzt unter dem Druck der Bšrsenrichtlinie zur Corporate Governance.<br />
An privat gehaltene Familien Ð KMUÕs kann dieser Massstab indessen nicht<br />
ohne weiteres angelegt wer<strong>den</strong>. Was nicht ausschliesst, dass er auch da Ð in<br />
angepasster Form Ð via Beratungspraxis <strong>und</strong> Rechtsprechung Einzug halten<br />
wird.<br />
Ð<br />
Zweitens: Die Kenntnis <strong>und</strong> Implementierung solcher Regelwerke allein ist<br />
weder eine notwendige, noch eine hinreichende Voraussetzung sorgfŠltiger<br />
VerwaltungsratstŠtigkeit. Im Verantwortlichkeitsrecht gilt der Gr<strong>und</strong>satz<br />
ÇSubstance over FormÈ. Niemand schŸttelt <strong>den</strong> Kopf, wenn der Verwaltungsrat<br />
umsichtig vorgeht, ohne dabei bewusst ein zum Standard gewor<strong>den</strong>es<br />
Regelwerk anzuwen<strong>den</strong>. †bernimmt er aber solche Empfehlungen in sein<br />
Reglement oder lŠsst er sich gar auf good Corporate Governance zertifizieren,<br />
so spricht daraus nur, aber immerhin, eine natŸrliche Vermutung fŸr auch materiell<br />
sorgfŠltiges Vorgehen. Dadurch wer<strong>den</strong> Ð je<strong>den</strong>falls in der Ten<strong>den</strong>z Ð<br />
die Beweisanforderungen an solche, die wegen Verantwortung klagen wollen,<br />
erhšht.<br />
Fragen wir uns also zum Schluss, was Sorgfalt im Erkennen <strong>und</strong> Beurteilen<br />
wesentlicher VerŠnderungen materiell kennzeichnet.<br />
Erstens: Sorgfalt im Erkennen wesentlicher VerŠnderungen<br />
Reporting<br />
KopfschŸtteln lšst der KapitŠn aus, der sich ohne die Ÿblichen Anzeigeinstrumente<br />
auf hohe See begibt. Oder der sie zwar hat, aber nicht oder nicht in der gebotenen<br />
HŠufigkeit konsultiert.<br />
Das unentbehrliche, minimale Anzeigeinstrument des Verwaltungsrates einer<br />
operativ tŠtigen Unternehmung ist ein stufengerechter Zusammenzug aus dem<br />
MIS Ð dem Management Information System. Er sollte im Quartalsrhythmus eine<br />
Saldobilanz <strong>und</strong> eine Erfolgsrechnung des betrieblichen Rechnungswesens samt