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Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer

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lic. iur. Ursula Hubschmid Die Personalverantwortlichen sind gefragt 25<br />

VertrŠge mit einer langen KŸndigungsfrist Ð wer<strong>den</strong> von Arbeitgebern oft abgeschlossen,<br />

um besonders qualifizierte Arbeitnehmende an sich zu bin<strong>den</strong>, oder die<br />

KontinuitŠt in der GeschŠftsfŸhrung zu sichern. Bei der Redaktion solcher VertrŠge<br />

wird hŠufig zu wenig beachtet, dass auf €nderungen im wirtschaftlichen Umfeld<br />

kurzfristig reagiert wer<strong>den</strong> muss; das erforderliche rasche Handeln kann auch bedeuten,<br />

dass Entlassungen unumgŠnglich wer<strong>den</strong>. In aller Regel hat ein Arbeitgeber<br />

bei Langzeit-VertrŠgen keine Mšglichkeit, die Vertragsdauer oder die Dauer<br />

der KŸndigungsfrist angesichts der geŠnderten UmstŠnde abzukŸrzen. Dies hat<br />

zur Folge, dass der Arbeitgeber gr<strong>und</strong>sŠtzlich wŠhrend der ganzen Vertragsdauer<br />

bzw. bis zum Ablauf der KŸndigungsfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />

nachkommen muss, auch wenn er die betreffende Person nicht mehr oder nicht<br />

mehr in der gleichen Funktion einsetzen kann oder will. Die damit verbun<strong>den</strong>en<br />

finanziellen Folgen kšnnen erheblich sein. Dadurch wer<strong>den</strong> nicht nur die LiquiditŠt<br />

<strong>und</strong> der Handlungsspielraum eines Unternehmens verkleinert, sondern auch die<br />

Motivation der verbleiben<strong>den</strong>, unter UmstŠn<strong>den</strong> fŸr einen reduzierten Lohn tŠtigen<br />

Arbeitnehmen<strong>den</strong> negativ beeinflusst.<br />

3. Entlassungen<br />

Sieht sich der Arbeitgeber gezwungen, viele Arbeitnehmende zu entlassen Ð die<br />

zahlenmŠssigen Vorgaben sind im Obligationenrecht (Art. 335d) umschrieben Ð<br />

so mŸssen die bei einer sogenannten Massenentlassung vorgeschriebenen Verfahrensschritte<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmen<strong>den</strong> informieren <strong>und</strong> konsultieren, bevor<br />

er die KŸndigungen ausspricht. Er muss ihnen darlegen, weshalb es zu <strong>den</strong> Entlassungen<br />

kommt, wie viele Leute davon betroffen sind, <strong>und</strong> in welchem Zeitraum<br />

die KŸndigungen ausgesprochen wer<strong>den</strong>. Er informiert zudem ein erstes Mal das<br />

kantonale Arbeitsamt. Dieses soll so die Mšglichkeit erhalten, bei der Vermittlung<br />

von Stellen mitzuwirken. Oft bieten ArbeitsŠmter auch an, an weiteren Informationsveranstaltungen<br />

teilzunehmen, was fŸr alle Beteiligten ein grosser Vorteil<br />

sein kann.<br />

Im Anschluss an die Information muss der Arbeitgeber <strong>den</strong> Arbeitnehmen<strong>den</strong><br />

Gelegenheit geben, VorschlŠge zu unterbreiten, wie KŸndigungen vermie<strong>den</strong> oder<br />

deren Anzahl beschrŠnkt <strong>und</strong> ihre Folgen gemildert wer<strong>den</strong> kšnnen. Damit das<br />

Ganze nicht zu einer AlibiŸbung wird, soll <strong>den</strong> Arbeitnehmen<strong>den</strong> oder, falls solche<br />

bestehen, ihren Vertretungen fŸr die Erarbeitung von VorschlŠgen mindestens<br />

eine Woche Zeit eingerŠumt wer<strong>den</strong>. Der Arbeitgeber Ð <strong>und</strong> damit sind insbesondere<br />

auch die Personalverantwortlichen gemeint Ð muss die VorschlŠge sorgfŠltig<br />

prŸfen.<br />

Der Wert der Konsultation darf weder Ÿber-, noch unterschŠtzt wer<strong>den</strong>. Es kommt<br />

zwar in der Praxis nicht hŠufig vor, dass aufgr<strong>und</strong> der Konsultation weniger KŸndigungen<br />

ausgesprochen wer<strong>den</strong>, weil die Arbeitgeber in der Regel bereits die<br />

mšglichen Alternativen geprŸft hatten, bevor sie sich zu KŸndigungen entschlossen.<br />

In jedem Fall ist es jedoch nicht nur fŸr die ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong>, sondern auch

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