Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer
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lic. iur. Ursula Hubschmid Die Personalverantwortlichen sind gefragt 25<br />
VertrŠge mit einer langen KŸndigungsfrist Ð wer<strong>den</strong> von Arbeitgebern oft abgeschlossen,<br />
um besonders qualifizierte Arbeitnehmende an sich zu bin<strong>den</strong>, oder die<br />
KontinuitŠt in der GeschŠftsfŸhrung zu sichern. Bei der Redaktion solcher VertrŠge<br />
wird hŠufig zu wenig beachtet, dass auf €nderungen im wirtschaftlichen Umfeld<br />
kurzfristig reagiert wer<strong>den</strong> muss; das erforderliche rasche Handeln kann auch bedeuten,<br />
dass Entlassungen unumgŠnglich wer<strong>den</strong>. In aller Regel hat ein Arbeitgeber<br />
bei Langzeit-VertrŠgen keine Mšglichkeit, die Vertragsdauer oder die Dauer<br />
der KŸndigungsfrist angesichts der geŠnderten UmstŠnde abzukŸrzen. Dies hat<br />
zur Folge, dass der Arbeitgeber gr<strong>und</strong>sŠtzlich wŠhrend der ganzen Vertragsdauer<br />
bzw. bis zum Ablauf der KŸndigungsfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />
nachkommen muss, auch wenn er die betreffende Person nicht mehr oder nicht<br />
mehr in der gleichen Funktion einsetzen kann oder will. Die damit verbun<strong>den</strong>en<br />
finanziellen Folgen kšnnen erheblich sein. Dadurch wer<strong>den</strong> nicht nur die LiquiditŠt<br />
<strong>und</strong> der Handlungsspielraum eines Unternehmens verkleinert, sondern auch die<br />
Motivation der verbleiben<strong>den</strong>, unter UmstŠn<strong>den</strong> fŸr einen reduzierten Lohn tŠtigen<br />
Arbeitnehmen<strong>den</strong> negativ beeinflusst.<br />
3. Entlassungen<br />
Sieht sich der Arbeitgeber gezwungen, viele Arbeitnehmende zu entlassen Ð die<br />
zahlenmŠssigen Vorgaben sind im Obligationenrecht (Art. 335d) umschrieben Ð<br />
so mŸssen die bei einer sogenannten Massenentlassung vorgeschriebenen Verfahrensschritte<br />
eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmen<strong>den</strong> informieren <strong>und</strong> konsultieren, bevor<br />
er die KŸndigungen ausspricht. Er muss ihnen darlegen, weshalb es zu <strong>den</strong> Entlassungen<br />
kommt, wie viele Leute davon betroffen sind, <strong>und</strong> in welchem Zeitraum<br />
die KŸndigungen ausgesprochen wer<strong>den</strong>. Er informiert zudem ein erstes Mal das<br />
kantonale Arbeitsamt. Dieses soll so die Mšglichkeit erhalten, bei der Vermittlung<br />
von Stellen mitzuwirken. Oft bieten ArbeitsŠmter auch an, an weiteren Informationsveranstaltungen<br />
teilzunehmen, was fŸr alle Beteiligten ein grosser Vorteil<br />
sein kann.<br />
Im Anschluss an die Information muss der Arbeitgeber <strong>den</strong> Arbeitnehmen<strong>den</strong><br />
Gelegenheit geben, VorschlŠge zu unterbreiten, wie KŸndigungen vermie<strong>den</strong> oder<br />
deren Anzahl beschrŠnkt <strong>und</strong> ihre Folgen gemildert wer<strong>den</strong> kšnnen. Damit das<br />
Ganze nicht zu einer AlibiŸbung wird, soll <strong>den</strong> Arbeitnehmen<strong>den</strong> oder, falls solche<br />
bestehen, ihren Vertretungen fŸr die Erarbeitung von VorschlŠgen mindestens<br />
eine Woche Zeit eingerŠumt wer<strong>den</strong>. Der Arbeitgeber Ð <strong>und</strong> damit sind insbesondere<br />
auch die Personalverantwortlichen gemeint Ð muss die VorschlŠge sorgfŠltig<br />
prŸfen.<br />
Der Wert der Konsultation darf weder Ÿber-, noch unterschŠtzt wer<strong>den</strong>. Es kommt<br />
zwar in der Praxis nicht hŠufig vor, dass aufgr<strong>und</strong> der Konsultation weniger KŸndigungen<br />
ausgesprochen wer<strong>den</strong>, weil die Arbeitgeber in der Regel bereits die<br />
mšglichen Alternativen geprŸft hatten, bevor sie sich zu KŸndigungen entschlossen.<br />
In jedem Fall ist es jedoch nicht nur fŸr die ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong>, sondern auch