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Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer

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Dr. iur. Adrian Dšrig M&A-AktivtŠten 8<br />

gegeben haben, hat sich der VerkŠufer zu entschei<strong>den</strong>, mit welchem Kaufinteressenten<br />

er in exklusive Verhandlungen eintreten will. In dieser Phase treten<br />

Kaufinteressenten auch von sich aus von der Transaktion zurŸck, am hŠufigsten<br />

wegen unterschiedlichen Preisvorstellungen, zu hohen Risiken oder einem negativen<br />

Ergebnis der Due Diligence.<br />

Die Vertragsverhandlungen fin<strong>den</strong> ihren Abschluss in der Unterzeichnung des<br />

Kaufvertrages, dem sogenannten ÇSigningÈ.<br />

Der Vollzug des Kaufvertrages, das sogenannte ÇClosingÈ, kann stattfin<strong>den</strong>, sobald<br />

sŠmtliche Vollzugsvoraussetzungen Ð wie etwa eine allfŠllige Zustimmung der<br />

Wettbewerbsbehšr<strong>den</strong> Ð erfŸllt sind. Mit dem Vollzug des Kaufvertrages erwirbt<br />

der KŠufer das Eigentum am Kaufobjekt, zusammen mit Nutzen <strong>und</strong> Risiken daran,<br />

sofern vertraglich nichts anderes vorgesehen wurde.<br />

Nach Vollzug des Kaufs beginnt die Phase der Integration des Kaufobjekts in die<br />

bestehende Unternehmung oder Unternehmensgruppe <strong>und</strong> Organisation des KŠufers.<br />

Schliesslich sollte jede M&A-Transaktion mit einer kritischen Auseinandersetzung<br />

des Geplanten, DurchgefŸhrten <strong>und</strong> letztlich Erreichten seinen Abschluss fin<strong>den</strong>.<br />

6. Strukturierung<br />

Am hŠufigsten trifft man in der Praxis <strong>den</strong> Transaktionstyp des sogenannten<br />

ÇShare PurchaseÈ an. Kaufobjekt sind die Anteile der Gesellschaft (bei einer<br />

Aktiengesellschaft Aktien, bei einer GmbH Stammanteile), welcher das operative<br />

Unternehmen gehšrt. Die Kontrolle Ÿber die Gesellschaft vermittelt die Kontrolle<br />

Ÿber das gesamte Unternehmen. Als †bertragungsvorgang reicht die †bertragung<br />

des Eigentums an <strong>den</strong> Anteilen vom VerkŠufer an <strong>den</strong> KŠufer. Man spricht in diesem<br />

Zusammenhang von der sogenannten Universalsukzession.<br />

Mit dem neuen Fusionsgesetz, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, lŠsst sich<br />

nun auf neuer Basis dem ÇShare PurchaseÈ eine Abspaltung eines GeschŠftsbereiches<br />

in eine neue Gesellschaft vorschalten. Die Aktien dieser neuen Gesellschaft<br />

wer<strong>den</strong> dann verkauft. Derzeit ist jedoch noch offen, welche praktische<br />

Bedeutung die Spaltung bei M&A-AktivitŠten, vor allem UnternehmenskŠufen,<br />

tatsŠchlich erlangen wird.<br />

Der sogenannte ÇAsset PurchaseÈ hat <strong>den</strong> Erwerb spezifischer Aktiven <strong>und</strong> allenfalls<br />

Passiven zum Inhalt. Im Einzelfall mag dies sachgerechter sein, namentlich<br />

wenn bloss ein Unternehmensteil Ÿbernommen wer<strong>den</strong> soll. Nachteilig ist jedoch,<br />

dass die Vermšgenswerte nach dem Prinzip der Singularsukzession Ÿbertragen<br />

wer<strong>den</strong> mŸssen, d.h. fŸr die gŸltige †bertragung jedes Aktivums sind die jeweils<br />

darauf anwendbaren †bertragungsvorschriften zu beachten (z.B. šffentliche Beurk<strong>und</strong>ung<br />

bei einer Gr<strong>und</strong>stŸckŸbertragung). Die †bertragung von VertrŠgen setzt<br />

sodann regelmŠssig die Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners voraus.

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