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Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer

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Dr. iur. Felix W. Egli Der Verwaltungsrat in der Pflicht 20<br />

tungsrat, der Ÿber lŠngere Zeit eine gestšrte, verstockte oder verstopfte Kommunikation<br />

mit der GeschŠftsfŸhrung duldet, handelt unsorgfŠltig.<br />

Zweitens: Sorgfalt im Beurteilen von VerŠnderungen<br />

Ein Kollektiv-Verwaltungsrat bietet <strong>den</strong> Vorteil, verschie<strong>den</strong>e Wissens- <strong>und</strong> Erfahrungshorizonte<br />

zu bŸndeln. Das enorme Potential eines solchen Kollektivs wird<br />

aber erst in der Diskussion im Verwaltungsrat voll genutzt. Gerade wenn es um<br />

die Beurteilung wesentlicher VerŠnderungen geht, ist die Beratungskultur eines<br />

der wichtigste Sorgfaltselemente. An einer intakten Beratungskultur fehlt es vorab<br />

in <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> drei FŠllen:<br />

1. Die Sitzungen wer<strong>den</strong> mit Traktan<strong>den</strong> Ÿberfrachtet. FŸr Beratungen wird keine<br />

Zeit eingeplant.<br />

VerwaltungsratsprŠsi<strong>den</strong>ten, die die Traktan<strong>den</strong>liste systematisch Ÿberfrachten,<br />

sabotieren im Ergebnis die Beratung. Verwaltungsratsmitglieder, die dergleichen<br />

akzeptieren, lassen sich zu Statisten degradieren.<br />

2. Die Sitzungsunterlagen wer<strong>den</strong> zu spŠt oder in unŸbersichtlichem Durcheinander<br />

ausgehŠndigt.<br />

Dem Swissair-Bericht von EY lŠsst sich entnehmen, dass es Verwaltungsratssitzungen<br />

gab, deren Unterlagen jeweils erst an der Sitzung selbst abgegeben<br />

wur<strong>den</strong>. Wer die Unsitte solcher ÇTischvorlagenÈ oder džberraschungsfolienÈ<br />

akzeptiert, fŠllt beim KopfschŸtteltest durch. Nicht von ungefŠhr empfehlen<br />

die Swiss Best Practices (Ziffer 15), die Sitzungsunterlagen erstens<br />

Ÿbersichtlich aufbereitet <strong>und</strong> zweitens vor der Sitzung zuzustellen.<br />

ÇVor der SitzungÈ bedeutet aber nicht am Abend vor der Sitzung. Eine sorgfŠltige<br />

Vorbereitung setzt m.E. voraus, dass die Sitzungsunterlagen spŠtestens<br />

am letzten Freitag Abend vor der Sitzung zugehen Ð zwecks Wochenendstudium.<br />

3. Das Gremium wird durch einen starken Opinion Leader unter schwachen Persšnlichkeiten<br />

dominiert.<br />

Nicht selten schŠlt sich im Kollektivorgan Ÿber kurz oder lang ein Opinion<br />

Leader heraus. Das ist gewiss nichts Schlechtes. Aber: Die Beratungskultur<br />

steht <strong>und</strong> fŠllt mit dem GefŠlle zwischen ihm <strong>und</strong> <strong>den</strong> Ÿbrigen Mitgliedern.<br />

Warten diese jeweils gespannt auf sein Votum, um sich ihm lobpreisend anzuschliessen,<br />

degradieren sie sich zu Statisten.<br />

Allerdings lassen sich nur schwache oder fachlich unterlegene Persšnlichkeiten<br />

auf Dauer von Opinion Leadern dominieren. Im Interesse der Beratungskultur<br />

empfehlen daher die Swiss Best Practices (Ziffer 12), <strong>den</strong> Verwaltungsrat<br />

aus fŠhigen Persšnlichkeiten so zusammenzusetzen, dass Çeine<br />

eigenstŠndige Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit der<br />

GeschŠftsleitung gewŠhrleistet ist.È Damit spricht der Code allerdings ein<br />

grosses Wort gelassen aus:<br />

Zum einen ist der firmen- <strong>und</strong> branchenspezifische Wissensvorsprung der in<br />

einer Firma oft jahrelang operativ arbeiten<strong>den</strong> VerwaltungsrŠte sehr gross.<br />

Oft braucht ein neu gewŠhltes, nicht exekutives Verwaltungsratsmitglied

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