Fit für den Aufschwung: Rechtliche und steuerliche ... - Vischer
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Dr. iur. Felix W. Egli Der Verwaltungsrat in der Pflicht 16<br />
Ð einen Sinn fŸr die KrŠfte zu haben, mit <strong>den</strong>en man es zu tun hat, wenn man<br />
diese Reise erfolgversprechend antreten will, <strong>und</strong><br />
Ð die Kraft zu haben, auf der Reise Kurskorrekturen vorzunehmen, ohne das Ziel<br />
aus <strong>den</strong> Augen zu verlieren.È<br />
(Ralf Dahrendorf, ÇFŸhrerlos gleich steuerlos ?È, in: Finanz <strong>und</strong> Wirtschaft Nr. 67<br />
vom 25.08.2004, S. 1).<br />
Dahrendorf trifft damit auch das aktienrechtliche VerstŠndnis der strategischen<br />
FŸhrungsaufgabe des Verwaltungsrates.<br />
Fragen wir uns nun als zweites, wann der Verwaltungsrat diese Aufgabe erfŸllt <strong>und</strong><br />
wann nicht. Die Antwort des Marktes ist klar: Er erfŸllt, wenn die Firma Erfolg hat<br />
<strong>und</strong> er erfŸllt nicht, wenn sie keinen Erfolg hat. Die Antwort des Rechts lautet<br />
anders:<br />
2. AufgabenerfŸllung = Sorgfalt im Vorgehen<br />
Das aktienrechtliche Verantwortlichkeitsrecht kennt das Verdikt des Marktes<br />
ÇMisserfolg = VersagenÈ nicht. Zwar wird nach dem Urteil des Rechts regelmŠssig<br />
erst dann gefragt, wenn sich Misserfolg einstellt hat. Dennoch misst es <strong>den</strong><br />
Verwaltungsrat nicht am Erfolg, sondern am Vorgehen. Das Verantwortlichkeitsrecht<br />
sanktioniert unsorgfŠltiges Vorgehen, das zum Misserfolg fŸhrt, nicht Misserfolg<br />
an sich.<br />
Dies ist VerwaltungsrŠten bisweilen zuwenig bewusst. Mitunter stellt sich deshalb<br />
eine diffuse <strong>und</strong> lŠhmende Angst vor persšnlicher Haftung fŸr strategische Fehlentscheide<br />
ein. Lassen Sie mich daher das verantwortlichkeitsrechtliche Gr<strong>und</strong>prinzip<br />
der Sorgfalts- statt Erfolgshaftung kurz illustrieren:<br />
Erstens: Nicht die Zielverfehlung, sondern das fehlende Zielbewusstsein ist<br />
SchlechterfŸllung.<br />
Der Verwaltungsrat erfŸllt seine FŸhrungsaufgabe nicht, wenn er keine Vorstellung<br />
davon hat, wohin die Reise gehen soll. Wenn er sich auf eine voyage de surprise<br />
einlŠsst, die von Wind <strong>und</strong> Wetter oder dem freiem Ermessen der GeschŠftsleitung<br />
bestimmt wird.<br />
Das heisst nun nicht, dass sich jedes Verwaltungsratsmitglied auf Teufel komm<br />
raus als Hobby-Stratege versuchen soll. Es liegt in der Natur der Sache, dass professionelle<br />
StrategieantrŠge von der GeschŠftsleitung <strong>und</strong> <strong>den</strong> exekutiven, also in<br />
der Firma operativ tŠtigen, Verwaltungsratsmitgliedern zu erarbeiten sind.<br />
Die nicht exekutiven Mitglieder sind je<strong>den</strong>falls dann, wenn sie branchenfremd<br />
sind, gut beraten, sich zu Strategiefragen auf eine kritische Mithšrkompetenz zu<br />
beschrŠnken. Dabei dŸrfen <strong>und</strong> sollen sie aber <strong>den</strong> Finger auf fehlende Alternativen<br />
<strong>und</strong> allfŠllige LŸcken, WidersprŸche, Unstimmigkeiten oder PlausibilitŠtsdefizite<br />
in <strong>den</strong> Entscheidgr<strong>und</strong>lagen legen. Das blosse Vorhan<strong>den</strong>sein ihrer Fragen <strong>und</strong>