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Herbstausgabe 2010 - Fachverein Jus | Universität Zürich ...

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Wie parkieren beim Umzug?<br />

<br />

Die besten Stellen findet ihr auf<br />

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<strong>Fachverein</strong> <strong>Jus</strong> auf seiner Homepage seit neustem eine Jobplattform<br />

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Juristen finden könnt!<br />

Neben allgemeinen Studentenjobs und Absolventenstellen auf der<br />

Internetseite der Zentralstelle (www.arbeitsvermittlung.uzh.ch) findet<br />

ihr auf www.fvjus.ch/fvjus/angebote/jobplattform/jobplattform.html<br />

Angebote, die sich spezifisch an <strong>Jus</strong>studenten und frisch gebackene<br />

Juristen richten.<br />

<strong>Jus</strong>studenten auf Jobsuche schauen deshalb immer zuerst auf<br />

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Ein Umzug steht an, überall stehen Bananenschachteln<br />

herum. Am besten stellt man diese vorerst in<br />

den Estrich. Die Kisten müssen mit dem Auto ins neue Haus<br />

transportiert werden. Wie soll man diese möglichst einfach<br />

und ohne grosse Verkehrsbehinderung verladen?<br />

Das fragte sich der Vater einer meiner Kollegen. Er<br />

entschloss sich, das Auto möglichst nah am Hauseingang in<br />

der blauen Zone hinzustellen und die Kisten (58 x 35 x 41 cm)<br />

direkt von der Wohnung ins Auto zu bringen. Vom Estrich bis<br />

zum Hauseingang hatte der Mann 80 Stufen zu nehmen, also<br />

160 Stufen für einen Ladevorgang. Der Mann brachte rund<br />

10 Mal Kisten vom Estrich ins Auto, musste also insgesamt<br />

1'600 Stufen nehmen. Rechnet man mit 3 Sekunden pro Stufe,<br />

kommt man damit auf 4'800 Sekunden, also rund 80 Minuten.<br />

So lange brauchte der Mann tatsächlich. Und das<br />

war sein Pech, denn die erlaubte Parkzeit beträgt in der blauen<br />

Zone nur 60 Minuten. Die Beamtin V.________ des Verkehrskontrolldiensts<br />

der Stadtpolizei <strong>Zürich</strong> liess das nicht<br />

auf sich sitzen und stellte dem Mann eine Ordnungsbusse<br />

wegen Überschreitens der Parkzeit aus. Der Mann erklärte<br />

der Beamtin, er habe Güterumschlag getätigt, was gemäss<br />

Artikel 19 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung nicht als<br />

Parkieren zu qualifizieren sei. Sie solle sich über ihr Funkgerät<br />

bei der Zentrale erkundigen. Die Beamtin kam dieser<br />

Bitte jedoch nicht nach und hielt an der Ordnungsbusse fest.<br />

Nachdem der Mann die Busse nicht bezahlt hatte,<br />

wurde er beim Stadtrichteramt <strong>Zürich</strong> verzeigt. Nach durchgeführter<br />

Untersuchung fand am Bezirksgericht <strong>Zürich</strong> die<br />

Hauptverhandlung statt, wo ihn sein Sohn tatkräftig unterstützte.<br />

Der Mann verteidigte sich tapfer gegen den Vorwurf,<br />

die Parkzeit überschritten zu haben. Das Aufstellen von<br />

Parkverbotstafeln mittels Spezialbewilligung hätte den gesamten<br />

Verkehr behindert und wäre schlicht unverhältnismässig<br />

gewesen. Da er Güterumschlag getätigt habe, gelte<br />

die Privilegierung auch bezüglich der Parkzeit. Sein Sohn<br />

wies darauf hin, dass es gegen Treu und Glauben verstosse,<br />

wenn die Polizeibeamtin die Auskunft per Funk verweigere.<br />

Den Einzelrichter überzeugte diese Argumentation nicht,<br />

worauf er den Mann der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln<br />

schuldig sprach und mit einer Busse von 40 Franken<br />

bestrafte. Dazu kamen 300 Franken Gerichtskosten und 582<br />

Franken Untersuchungskosten.<br />

Der Mann liess nicht locker und zog den Fall ans<br />

Obergericht des Kantons <strong>Zürich</strong> weiter. Er argumentierte damit,<br />

er habe Güterumschlag betrieben, was rechtlich nicht<br />

als Parkieren zu qualifizieren sei; er könne sich deshalb gar<br />

nicht der Überschreitung der Parkzeit schuldig gemacht haben.<br />

Das Obergericht führte aus, dass sich der Mann auch<br />

bei Tätigen von Güterumschlag innerhalb eines Parkfelds<br />

an die Parkzeitbeschränkung hätte halten müssen. Hätte<br />

er beim fraglichen Einladen der Kisten sein Auto hingegen<br />

auf ein Halteverbot gestellt, wäre er nach Auffassung des<br />

Artikel<br />

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