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Herbstausgabe 2010 - Fachverein Jus | Universität Zürich ...

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FV-Büro<br />

Obergerichts wegen der Privilegierung des Güterumschlags<br />

ohne Busse davongekommen. Als zusätzliche Komplikation<br />

kommt hinzu, dass man sein Auto auch für den Güterumschlag<br />

nur dann auf ein Halteverbot stellen darf, wenn es in<br />

der Nähe keinen anderen Parkplatz gibt: «Ist ein Parkplatz<br />

vorhanden, so ist dieser nicht nur (…) für das Ein- oder Ausladen<br />

von Gütern zu nutzen, sondern es besteht ausserdem<br />

die uneingeschränkte Pflicht, die für das entsprechende<br />

Parkfeld geltenden Bestimmungen einzuhalten», schrieb<br />

das Obergericht. Als letzten praktischen Tipp für den nächsten<br />

Umzug gab das Gericht dem Mann noch mit auf den Weg,<br />

er hätte nach Ablauf der Parkzeit doch einfach mit seinem<br />

Auto ein bisschen herumfahren können, um dann erneut in<br />

der blauen Zone zu parkieren: ganz legal. Das Obergericht<br />

brummte dem geplagten Mann weitere 1'000 Franken Gerichtskosten<br />

auf.<br />

Der Mann erachtete diese Auslegung als «paradox»<br />

und zog den Fall mutig ans Bundesgericht weiter. Ich hatte<br />

die Ehre, für den Mann die 16-seitige Beschwerdeschrift<br />

zu verfassen. Wir argumentierten unter anderem, der Mann<br />

habe Güterumschlag betrieben. Die Auslegung des Obergerichts,<br />

wonach der Mann ausserhalb eines Parkfelds, nicht<br />

jedoch innerhalb eines solchen, hätte Güterumschlag betreiben<br />

dürfen, verstosse gegen Bundesrecht.<br />

Einige Tage später flatterte beim Mann eine Verfügung des<br />

Bundesgerichts in Haus, er habe 4'000 Franken als Gerichtskostenvorschuss<br />

einzuzahlen, was der Mann auch umgehend<br />

tat. Zu unserer allergrössten Überraschung hiess das<br />

Bundesgericht zwei Monate später unsere Beschwerde<br />

gut. Das Heruntertragen und anschliessende Befestigen<br />

der Kisten sei als Güterumschlag zu qualifizieren. Die vom<br />

Obergericht angeführten Verhaltensanweisungen an den<br />

Beschwerdeführer (Einholen einer Spezialbewilligung bei<br />

der Polizei oder Wiedereingliederung in den Verkehr und anschliessendes<br />

Suchen eines neuen Parkfelds in der blauen<br />

Zone) seien wenig hilfreich. Wo freie Parkfelder vorhanden<br />

sind, müssten sie zum Güterumschlag benützt werden. Dabei<br />

sei eine allfällige Parkgebühr zu bezahlen oder die Parkscheibe<br />

einzustellen. Die zulässige Parkzeit dürfe indes so<br />

lange überschritten werden, als es für den Güterumschlag<br />

unumgänglich ist. Das einstimmig gefällte Urteil des Bundesgerichts<br />

ruft damit die Zürcher Strafbehörden zur Vernunft.<br />

Ein Riesenerfolg! Die 4'000 Franken erhielt der Mann<br />

postwendend zurück.<br />

Infolge des bundesgerichtlichen Urteils wurde der<br />

Mann vom Obergericht nun tatsächlich von Schuld und Strafe<br />

freigesprochen und erhielt eine Umtriebsentschädigung<br />

zugesprochen. Sämtliche Kosten wurden auf die Staatskasse<br />

genommen. Dem tapferen Mann sei an dieser Stelle herzlich<br />

gratuliert!<br />

Nach dieser Odyssee quer durch die Instanzen ist<br />

nun sonnenklar, wie man nun beim Umziehen parkieren<br />

muss, oder etwa doch nicht?<br />

Urteil des Bundesgerichts 6B_212/<strong>2010</strong> vom 27. Mai <strong>2010</strong> –<br />

BGE-Publikation<br />

Das neue <strong>Fachverein</strong>sbureau<br />

ist nicht hinter den Linden,<br />

wissen doch schon manche wo<br />

sich die FV-<strong>Jus</strong>ler finden.<br />

Dort wird beraten, getagt<br />

gespielt, gelesen, gefragt,<br />

getrunken und diskutiert<br />

und das nicht nur zu viert.<br />

Am Mittag, oft wird was gegessen<br />

oder einfach der Mittag ausgesessen.<br />

Fast immer offen ist die Tür<br />

mach sie auf, sie ist gemacht dafür.<br />

Und Abends, wenn die Party läuft,<br />

nicht zwingend jeder etwas säuft.<br />

Wir lassen einfach den Tag ausklingen<br />

mit <strong>Jus</strong>, Literatur oder anderen Dingen.<br />

Das Büro im RAI-F-021 ist mindestens Montag bis<br />

Freitag von 13.00 bis 14.00 Uhr besetzt,<br />

der <strong>Fachverein</strong>sabend ist jeden Donnerstag ab 18.30.<br />

24 Artikel<br />

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