Herbstausgabe 2010 - Fachverein Jus | Universität Zürich ...
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FV-Büro<br />
Obergerichts wegen der Privilegierung des Güterumschlags<br />
ohne Busse davongekommen. Als zusätzliche Komplikation<br />
kommt hinzu, dass man sein Auto auch für den Güterumschlag<br />
nur dann auf ein Halteverbot stellen darf, wenn es in<br />
der Nähe keinen anderen Parkplatz gibt: «Ist ein Parkplatz<br />
vorhanden, so ist dieser nicht nur (…) für das Ein- oder Ausladen<br />
von Gütern zu nutzen, sondern es besteht ausserdem<br />
die uneingeschränkte Pflicht, die für das entsprechende<br />
Parkfeld geltenden Bestimmungen einzuhalten», schrieb<br />
das Obergericht. Als letzten praktischen Tipp für den nächsten<br />
Umzug gab das Gericht dem Mann noch mit auf den Weg,<br />
er hätte nach Ablauf der Parkzeit doch einfach mit seinem<br />
Auto ein bisschen herumfahren können, um dann erneut in<br />
der blauen Zone zu parkieren: ganz legal. Das Obergericht<br />
brummte dem geplagten Mann weitere 1'000 Franken Gerichtskosten<br />
auf.<br />
Der Mann erachtete diese Auslegung als «paradox»<br />
und zog den Fall mutig ans Bundesgericht weiter. Ich hatte<br />
die Ehre, für den Mann die 16-seitige Beschwerdeschrift<br />
zu verfassen. Wir argumentierten unter anderem, der Mann<br />
habe Güterumschlag betrieben. Die Auslegung des Obergerichts,<br />
wonach der Mann ausserhalb eines Parkfelds, nicht<br />
jedoch innerhalb eines solchen, hätte Güterumschlag betreiben<br />
dürfen, verstosse gegen Bundesrecht.<br />
Einige Tage später flatterte beim Mann eine Verfügung des<br />
Bundesgerichts in Haus, er habe 4'000 Franken als Gerichtskostenvorschuss<br />
einzuzahlen, was der Mann auch umgehend<br />
tat. Zu unserer allergrössten Überraschung hiess das<br />
Bundesgericht zwei Monate später unsere Beschwerde<br />
gut. Das Heruntertragen und anschliessende Befestigen<br />
der Kisten sei als Güterumschlag zu qualifizieren. Die vom<br />
Obergericht angeführten Verhaltensanweisungen an den<br />
Beschwerdeführer (Einholen einer Spezialbewilligung bei<br />
der Polizei oder Wiedereingliederung in den Verkehr und anschliessendes<br />
Suchen eines neuen Parkfelds in der blauen<br />
Zone) seien wenig hilfreich. Wo freie Parkfelder vorhanden<br />
sind, müssten sie zum Güterumschlag benützt werden. Dabei<br />
sei eine allfällige Parkgebühr zu bezahlen oder die Parkscheibe<br />
einzustellen. Die zulässige Parkzeit dürfe indes so<br />
lange überschritten werden, als es für den Güterumschlag<br />
unumgänglich ist. Das einstimmig gefällte Urteil des Bundesgerichts<br />
ruft damit die Zürcher Strafbehörden zur Vernunft.<br />
Ein Riesenerfolg! Die 4'000 Franken erhielt der Mann<br />
postwendend zurück.<br />
Infolge des bundesgerichtlichen Urteils wurde der<br />
Mann vom Obergericht nun tatsächlich von Schuld und Strafe<br />
freigesprochen und erhielt eine Umtriebsentschädigung<br />
zugesprochen. Sämtliche Kosten wurden auf die Staatskasse<br />
genommen. Dem tapferen Mann sei an dieser Stelle herzlich<br />
gratuliert!<br />
Nach dieser Odyssee quer durch die Instanzen ist<br />
nun sonnenklar, wie man nun beim Umziehen parkieren<br />
muss, oder etwa doch nicht?<br />
Urteil des Bundesgerichts 6B_212/<strong>2010</strong> vom 27. Mai <strong>2010</strong> –<br />
BGE-Publikation<br />
Das neue <strong>Fachverein</strong>sbureau<br />
ist nicht hinter den Linden,<br />
wissen doch schon manche wo<br />
sich die FV-<strong>Jus</strong>ler finden.<br />
Dort wird beraten, getagt<br />
gespielt, gelesen, gefragt,<br />
getrunken und diskutiert<br />
und das nicht nur zu viert.<br />
Am Mittag, oft wird was gegessen<br />
oder einfach der Mittag ausgesessen.<br />
Fast immer offen ist die Tür<br />
mach sie auf, sie ist gemacht dafür.<br />
Und Abends, wenn die Party läuft,<br />
nicht zwingend jeder etwas säuft.<br />
Wir lassen einfach den Tag ausklingen<br />
mit <strong>Jus</strong>, Literatur oder anderen Dingen.<br />
Das Büro im RAI-F-021 ist mindestens Montag bis<br />
Freitag von 13.00 bis 14.00 Uhr besetzt,<br />
der <strong>Fachverein</strong>sabend ist jeden Donnerstag ab 18.30.<br />
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