Grundhaltungen - Mental Health Europe
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Einführung<br />
Gewalt gegen Frauen umfasst jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit<br />
gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller<br />
oder psychischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann,<br />
einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der<br />
willkürlichen Freiheitsberaubung, unabhängig davon, ob im öffentlichen oder im<br />
privaten Bereich. (Generalversammlung der Vereinten Nationen, Erklärung über<br />
die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen vom 20. Dezember 1993) 1<br />
Gewalt gegen Frauen wurde von der internationalen Gesetzgebung wie auch von<br />
nationalen Gesetzgebungen als Verbrechen anerkannt und im Straf- und Zivilrecht<br />
einer wachsenden Zahl von Ländern finden sich Vorschriften zu Gewalt gegen<br />
Frauen und häuslicher Gewalt.<br />
Für den Zweck dieses Handbuches wird der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ als<br />
Bezeichnung für Gewalt, die sich im Privatleben abspielt, verwendet, also für häusliche<br />
Gewalt und im Besonderen für Gewalt in intimen Beziehungen.<br />
Häusliche Gewalt gegen Frauen schließt jeden von einem Partner oder ehemaligen<br />
Partner verübten Akt ein, der körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden<br />
verursacht, einschließlich körperlicher Aggression (tätliche Beleidigung und<br />
körperlicher Angriff), sexueller Nötigung (Handlungen, die Frauen herabwürdigen<br />
und erniedrigen und die gegen ihren Willen verübt werden, einschließlich<br />
der Vergewaltigung), psychologischen Missbrauches und kontrollierender Verhaltensweisen<br />
(Bedrohungen, Beschimpfungen und andere Arten kontrollierender<br />
Verhaltensweisen wie der Isolation von Familie und Freunden) sowie des<br />
wirtschaftlichen Missbrauches.<br />
Häusliche Gewalt hat nicht nur Auswirkungen auf die Opfer, die in der Mehrzahl<br />
1 Artikel 1 Im Sinne dieser Erklärung bedeutet der Ausdruck „Gewalt gegen Frauen“ jede gegen Frauen<br />
aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher,<br />
sexueller oder psychischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich<br />
der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung,<br />
gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich. Artikel 2 Unter Gewalt gegen Frauen sind, ohne<br />
darauf beschränkt zu sein, die folgenden Handlungen zu verstehen: a) körperliche, sexuelle und psychische<br />
Gewalt in der Familie, einschließlich körperlicher Misshandlungen, des sexuellen Missbrauchs<br />
von Mädchen im Haushalt, Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit der Mitgift, Vergewaltigung in<br />
der Ehe, weibliche Beschneidung und andere für Frauen schädliche traditionelle Praktiken, Gewalt<br />
außerhalb der Ehe und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit Ausbeutung; b) körperliche, sexuelle<br />
und psychische Gewalt im Umfeld der Gemeinschaft, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Missbrauch,<br />
sexuelle Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen und anderenorts,<br />
Frauenhandel und Zwangsprostitution; c) staatliche oder staatlich geduldete körperliche,<br />
sexuelle und psychische Gewalt, gleichviel wo sie vorkommt. Vgl. http://www.un.org/Depts/german/<br />
uebereinkommen/ar48104.pdf, Zugriff am 14.10. 2012)