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Berliner Zustände 2008 - Apabiz

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Quelle: ReachOut, Stand: 29.03.2009<br />

*Unklar: Wenn Menschen unvermittelt, ohne es sich selbst erklären<br />

zu können, ohne dass einschlägige Beleidigungen geäußert<br />

werden, von rechten ‚TäterInnen angegriffen werden.<br />

*Sonstige: Bspw. sexistisch motivierte Angriffe auf Frauen von<br />

rechten Tätern<br />

Beamten steigen daraufhin<br />

ein und fahren los. Mit dem<br />

Mann wird nach wie vor nicht<br />

gesprochen. Die Fahrt endet an<br />

der Wohnung des Mannes. Er<br />

wird aus dem Wagen gezogen.<br />

Die BeamtInnen gehen mit<br />

ihm zur Wohnungstür, die von<br />

der Beamtin aufgeschlossen<br />

wird. Sie betritt die Wohnung<br />

alleine. Sie ruft ihren Kollegen<br />

zu, es sei niemand in der Wohnung.<br />

Daraufhin wird er von einem Beamten<br />

an den Handschellen in den Flur<br />

geschoben. Der gleiche Beamte tritt<br />

ihm plötzlich von hinten in die Wade<br />

und lässt dabei die Handschellen<br />

los. Der Mann fällt mit voller Wucht<br />

zu Boden und schlägt mit dem Kopf<br />

gegen eine Wand. Er liegt nun bäuchlings<br />

am Boden. Der Polizist stellt<br />

sich auf die Waden des Opfers, beugt<br />

sich nach vorne und hält die Handschellen<br />

wieder fest und drückt den<br />

Kopf zu Boden. Kurz darauf kommt<br />

die Ehefrau des Mannes aus dem<br />

Schlafzimmer. Der Polizist steigt von<br />

dem Mann herunter. Die Frau wird<br />

nach dem Pass gefragt. Ihr Mann sagt<br />

ihr, dass er den BeamtInnen schon<br />

längst gesagt habe, dass sich der Pass<br />

im Rucksack befände. Die Beamtin<br />

nimmt ihm nun die Handschellen ab.<br />

Dabei sagt sie zu dem Mann, wenn er<br />

Widerstand leisten würde, werde sie<br />

ihn umbringen. Dann verlassen die<br />

PolizistInnen die Wohnung.<br />

Kurze Zeit später geht der Mann<br />

gemeinsam mit seiner Ehefrau zum<br />

nächsten Polizeiabschnitt, um Anzeige<br />

gegen die BeamtInnen zu<br />

erstatten. Als die Ehefrau gerade<br />

beginnt den Grund für die Anzeige<br />

zu schildern, hören sie aus dem<br />

Raum nebenan, dass die Beamtin, die<br />

den Mann kurz zuvor misshandelt<br />

und bedroht hat, sagt: Das könne ja<br />

wohl nicht wahr sein. Wenn sie jetzt<br />

Anzeige erstatten würden, werde<br />

man gegen den Mann Anzeige wegen<br />

Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte<br />

erstatten. Der Beamte, mit<br />

dem die Ehefrau gesprochen hatte,<br />

begleitet den Mann daraufhin nach<br />

draußen. Auch seine Ehefrau kommt<br />

kurz darauf zu ihm. Anzeige konnte<br />

sie nicht erstatten. Die beiden gehen<br />

zum nächsten Polizeiabschnitt und<br />

erstatten dort eine Anzeige gegen die<br />

BeamtInnen.<br />

Als der Mann schließlich eine Vorladung<br />

zur Vernehmung als Beschuldigter<br />

erhält, geht er zu einer Anwältin,<br />

weil er all das gar nicht nachvollziehen<br />

kann. Zu diesem Zeitpunkt ist<br />

die rassistische Beleidigung, die die<br />

Angreifer ihm gegenüber geäußert<br />

haben, bereits verjährt. An dem<br />

Tag, als er Anzeige gegen die Polizei<br />

gestellt hat, denkt er nicht daran,<br />

auch seine ursprünglichen Verfolger<br />

anzuzeigen. Die Anwältin schickt den<br />

Betroffenen dann im Sommer <strong>2008</strong><br />

zu ReachOut.<br />

Erst später, im Laufe des Ermittlungsverfahrens,<br />

erfährt das Opfer, dass<br />

die Polizei von seinen ursprünglichen<br />

Verfolgern gerufen wurde. Das Verfahren<br />

gegen die BeamtInnen wird<br />

zunächst von der Staatsanwaltschaft<br />

eingestellt. Der Einsatz des Pfeffersprays<br />

sei angebracht gewesen. „Der<br />

Einsatz des Pfeffersprays durch den<br />

Beschuldigten (...) war geeignet, der<br />

Gefahr zu begegnen. Dies wird schon<br />

dadurch belegt, dass Ihr Mandant,<br />

nachdem der Beschuldigte das Pfefferspray<br />

eingesetzt hatte, seinen Fuß<br />

von der Mittelkonsole entfernte und<br />

insgesamt eine korrekte Sitzposition<br />

einnahm.“<br />

Gegen diese Entscheidung legt die<br />

Anwältin des Betroffenen Beschwerde<br />

ein, die inzwischen ebenfalls zurückgewiesen<br />

wurde. Das Ermittlungsverfahren<br />

gegen den Polizeibeamten<br />

bleibt eingestellt. Inwieweit weitere<br />

juristische Möglichkeiten von Seiten<br />

des Opfers ausgeschöpft werden können,<br />

ist unklar, weil der Mann nicht<br />

über die notwendigen finanziellen<br />

Mittel verfügt.<br />

Die beiden Verfahren gegen das Opfer<br />

aufrgund der Anzeige durch die Angreifer<br />

und der Polizei werden ebenfalls<br />

eingestellt.<br />

Ein Schattenbericht über Rechtsextremismus, Rassismus und Homophobie | <strong>Berliner</strong> <strong>Zustände</strong> <strong>2008</strong> 11

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