des Saale-Orla-Kreises
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AMTLICHER TEIL<br />
23<br />
Die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die<br />
Durchführung <strong>des</strong> Bescheinigungsverfahrens.<br />
Entsprechend § 7 Abs.1 SachenR-DV werden die Anträge im Landratsamt<br />
<strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis in der Zeit vom 12. April 2010 bis 10. Mai 2010<br />
ausgelegt.<br />
In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht<br />
während der Dienstzeit genommen werden:<br />
Fachdienst<br />
Wasserwirtschaft, untere Wasserbehörde<br />
Zimmer : Wisentahaus 403<br />
07907 Schleiz, Oschitzer Str. 4<br />
Einwendungen gegen diese Anträge können in der o. a. Dienststelle<br />
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 10. Mai 2010 erhoben<br />
werden.<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />
Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />
bestehenden Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene<br />
beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand<br />
vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen<br />
durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Rechtsträger der<br />
Anlage und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die<br />
Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch<br />
nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der<br />
Belastung <strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch<br />
kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung und Anlagenstandorte nicht<br />
richtig sind. Das bedeutet, das ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />
kann, dass das Grundstück gar nicht oder in einer anderen Weise,<br />
als vom Unternehmen dargestellt, berührt wird.<br />
i. A.<br />
Rauner<br />
Fachdienstleiter Wasserwirtschaft<br />
Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt und Geologie Jena -Herr Hoffmann - beantragt zu Lasten der<br />
nachfolgend genannten Grundstücke das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, zu Gunsten <strong>des</strong> Freistaates Thüringen, für die<br />
Pegelanlagen auf den in der Anlage 1 genannten Grundstücken bzw. den Gemarkungen gemäß § 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung <strong>des</strong> Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet<br />
<strong>des</strong> Sachenrechts (SachenR-DV), zu bescheinigen.<br />
Hierbei sind nachfolgende Grundstücke betroffen:<br />
Anlage 1 zum Antrag auf Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom: 10.02.2010 und 24.02.2010<br />
Anlagen:<br />
Pegel Blankenstein und Pegel Ziegenrück<br />
Antragsteller: Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt und Geologie Jena<br />
Amtsgericht: Pößneck<br />
Grundbuchamt: Amtsgericht Pößneck<br />
lfd. Flur Gemarkung Flurstück Grund- Bemerkung<br />
Nr.<br />
buchblatt<br />
1 2 Blankenberg 119/6 749 Pegelanlage (Pegelhaus und Zuwegung)<br />
2 12 Ziegenrück 3/4 636 Pegelanlage (Pegelhaus und Zuwegung)<br />
Die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung <strong>des</strong> Bescheinigungsverfahrens.<br />
Entsprechend § 7 Abs.1 SachenR-DV werden die Anträge im Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis in der Zeit vom 12. April 2010 bis 10. Mai 2010 ausgelegt.<br />
In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht während der Dienstzeit genommen werden:<br />
Fachdienst Wasserwirtschaft<br />
Untere Wasserbehörde<br />
Zimmer : Wisentahaus 403<br />
Oschitzer Str. 4<br />
07907 Schleiz