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des Saale-Orla-Kreises

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AMTLICHER TEIL<br />

23<br />

Die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die<br />

Durchführung <strong>des</strong> Bescheinigungsverfahrens.<br />

Entsprechend § 7 Abs.1 SachenR-DV werden die Anträge im Landratsamt<br />

<strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis in der Zeit vom 12. April 2010 bis 10. Mai 2010<br />

ausgelegt.<br />

In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht<br />

während der Dienstzeit genommen werden:<br />

Fachdienst<br />

Wasserwirtschaft, untere Wasserbehörde<br />

Zimmer : Wisentahaus 403<br />

07907 Schleiz, Oschitzer Str. 4<br />

Einwendungen gegen diese Anträge können in der o. a. Dienststelle<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 10. Mai 2010 erhoben<br />

werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990<br />

bestehenden Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand<br />

vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Rechtsträger der<br />

Anlage und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die<br />

Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der<br />

Belastung <strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch<br />

kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung und Anlagenstandorte nicht<br />

richtig sind. Das bedeutet, das ein Widerspruch sich nur dagegen richten<br />

kann, dass das Grundstück gar nicht oder in einer anderen Weise,<br />

als vom Unternehmen dargestellt, berührt wird.<br />

i. A.<br />

Rauner<br />

Fachdienstleiter Wasserwirtschaft<br />

Beantragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt und Geologie Jena -Herr Hoffmann - beantragt zu Lasten der<br />

nachfolgend genannten Grundstücke das Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, zu Gunsten <strong>des</strong> Freistaates Thüringen, für die<br />

Pegelanlagen auf den in der Anlage 1 genannten Grundstücken bzw. den Gemarkungen gemäß § 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung <strong>des</strong> Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet<br />

<strong>des</strong> Sachenrechts (SachenR-DV), zu bescheinigen.<br />

Hierbei sind nachfolgende Grundstücke betroffen:<br />

Anlage 1 zum Antrag auf Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung vom: 10.02.2010 und 24.02.2010<br />

Anlagen:<br />

Pegel Blankenstein und Pegel Ziegenrück<br />

Antragsteller: Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Lan<strong>des</strong>anstalt für Umwelt und Geologie Jena<br />

Amtsgericht: Pößneck<br />

Grundbuchamt: Amtsgericht Pößneck<br />

lfd. Flur Gemarkung Flurstück Grund- Bemerkung<br />

Nr.<br />

buchblatt<br />

1 2 Blankenberg 119/6 749 Pegelanlage (Pegelhaus und Zuwegung)<br />

2 12 Ziegenrück 3/4 636 Pegelanlage (Pegelhaus und Zuwegung)<br />

Die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung <strong>des</strong> Bescheinigungsverfahrens.<br />

Entsprechend § 7 Abs.1 SachenR-DV werden die Anträge im Landratsamt <strong>Saale</strong>-<strong>Orla</strong>-Kreis in der Zeit vom 12. April 2010 bis 10. Mai 2010 ausgelegt.<br />

In die Antragsunterlagen kann bei nachfolgender Dienststelle Einsicht während der Dienstzeit genommen werden:<br />

Fachdienst Wasserwirtschaft<br />

Untere Wasserbehörde<br />

Zimmer : Wisentahaus 403<br />

Oschitzer Str. 4<br />

07907 Schleiz

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